Zum Jahresbeginn berichten wir an dieser Stelle regelmäßig zum „Werbungskostenabzug für Feierlichkeiten anlässlich des Geburtstages (oder eines Jubiläums) des (Gesellschafter-) Geschäftsführers“. Fakt ist, dass Steuer-Sachbearbeiter diesen Posten gerne und ganz genau unter die Lupe nehmen. Fakt ist auch, dass unterschiedliche Auffassungen des Steuerberaters und des Finanzamts zur Sache regelmäßig die Finanzgerichte beschäftigen.…
Schlagwort: Geburtstag
Volkelt-Brief 08/2017
Geschäftsführer-Jubiläum: Immer wieder Ärger um die Steuer + Teure Erbschaft: Finanzamt kassiert bei GmbHs doppelt + GmbH-Recht: Ein Geschäftsführer fällt aus – was tun? + Leiharbeit: Ab 1.4.2017 wird neu gezählt – ACHTUNG + Geschäftsführer-Haftung: Insolvenzantragspflicht ist kein Kavaliersdelikt + GmbH-Krise: Anspruch auf Insolvenzgeld für neue Mitarbeiter + BISS …
in schöner Regelmäßigkeit berichten wir an dieser Stelle zum „Werbungskostenabzug für Feierlichkeiten anlässlich des Geburtstages (oder eines Jubiläums) des (Gesellschafter-) Geschäftsführers“. Fakt ist, dass Steuer-Sachbearbeiter diesen Posten gerne und ganz genau unter die Lupe nehmen. Fakt ist auch, dass unterschiedliche Auffassungen des Steuerberaters und des Finanzamts zur Sache regelmäßig die Finanzgerichte beschäftigen (vgl. Nr. 37/2016).…
Volkelt-Brief 37/2016
Betriebsprüfung: Die Crux mit der verdeckten Gewinnausschüttung + Neue Urteile: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung + Führungstechniken: Eine Schwäche weniger ist eine Stärke mehr + GmbH-Recht: Gesellschafter-Geschäftsführer muss Überbezahlung zurückerstatten + GmbH-Steuer: Geschäftsführer darf Polit-Promis, Presse und Verbands-Menschen zum Geburtstag einladen + BISS …
Der BFH hat jetzt festgestellt, welche Personen aus dem Umkreis des Einladenden zugelassen sind, ohne dass eine private Veranlassung vorliegt. Wörtlich heißt es im Urteil: „So ist von Bedeutung, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt“ (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). …
Immer wieder weigern sich Finanzämter, die Kosten für eine Geburtstags-Feier des Geschäftsführers als Werbungskosten anzuerkennen – mal aus grundsätzlichen Erwägungen, mal, weil es „private“ Teilnehmer gibt. Laut FG Rheinland-Pfalz gilt: Sind nur Arbeitnehmer, Geschäftspartner, ehemalige Arbeitnehmer (Rentner) und der Aufsichtsrat eingeladen, darf der (Gesellschafter-) Geschäftsführer die damit verbundenen Kosten in seiner Einkommensteuer-Erklärung als Werbungskosten ansetzen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13). …
Volkelt-Brief 31/2015
Fördermittel: Wer verzichtet, verzichtet auf bares Geld + Urlaubsvertretung: Vorsicht mit personalisierten E‑Mail-Adressen – ein neues Problem + Neues Urteil für Geschäftsführer: Schweigen ist Gold – aber nicht immer korrekt + Wechsel auf dem Chefsessel: So zahlt das Finanzamt Ihre Abschiedsfeier + Neustart der GmbH: Der Fortsetzungsbeschluss muss stimmen + Internet/Soziale Medien: Was tun bei Youtube-Verunglimpfungen + BISS …
Geschäftsführer, die Ihren Job wechseln oder in nächster Zeit wechseln wollen, können nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster das Finanzamt an den Kosten für die Abschiedsfeier im alten Unternehmen beteiligen. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten, damit Ihr Steuerberater nachher keine Schwierigkeiten mit der steuerlichen Anerkennung der Kosten als Werbungskosten hat (FG Münster, Urteil vom 29.5.2015, 4 K 3236/12). Wenn Sie Ihre Abschiedsfeier planen oder für einen ausscheidenden Kollegen (auch: Leitenden Mitarbeiter) als Zeichen der Dankbar- und Verbundenheit eine würdige private Abschiedsfeier mit-organisieren wollen, sollten Sie wie folgt vorgehen: …
Volkelt-Brief 45/2011
Themen heute: Neues Insolvenzrecht – GmbH-Geschäftsführer müssen bei Krise noch schneller reagieren + NEU: Geschäftsjubiläum und GF-Geburtstag dürfen nicht zusammen gefeiert werden + Fördermittel: Helfen Sie sich selbst – bilden Sie einen Experten für die GmbH selbst aus + Geschäftsführer haftet nur ausnahmsweise für Fehler der Mitarbeiter + Bagatell-Vergehen führen nicht mehr zu teuren Abmahnungen + Befristeter Betriebsrat muss nicht fest eingestellt werden + BISS .…