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Volkelt-Brief 32/2015

Volkelt-NLFüh­rungs-Qua­li­tä­ten: So hat der DFB die alte Struk­tur auf Vor­der­mann gebracht + Arbeit­ge­ber-Ran­king: Schlech­te Noten für Ihre Fir­ma – was tun? + Ter­min­sa­che (I): Dead­line für den Jah­res­ab­schluss 2014 + Ter­min­sa­che (II): EU-Vor­steu­er bis spä­tes­tens 30.9.2015 bean­tra­gen + Kri­sen-Manage­ment: Vor­sicht mit Bank-Anspra­chen + Steu­er­prü­fung: Finanz­amt darf Umsät­ze nicht ein­fach schät­zen + Arbeits­recht: Geschäfts­füh­rer muss sich selbst mit­zäh­len +  BISS

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Steuerprüfung: Finanzamt darf Umsätze nicht einfach schätzen

Gibt es kei­ne Anhalts­punk­te für nicht ver­buch­te Ein­nah­men, ist ein Zeit­rei­hen­ver­gleich in der Regel nur bei erheb­li­chen for­mel­len Män­geln als Schät­zungs­me­tho­de geeig­net. Und dass auch nur dann, wenn es nach ande­ren Schät­zungs­me­tho­den (z. B. nach der Geld­ver­kehrs­rech­nung) Hin­wei­se auf unver­buch­te Ein­nah­men gibt (BFH, Urteil vom 25.3.2015 – X R 20/13). …

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Volkelt-Brief 29/2015

Volkelt-NLNach­fol­ge: Wie Sie Ihre GmbH „klein” rech­nen + Min­dest­lohn: Haf­tung für Dritt­fir­men gestri­chen – Ent­sen­de-Haf­tung bleibt TÜV/Silikon: Was ist eine Zer­ti­fi­zie­rung noch wert? + Erb­schaft­steu­er: Kei­ne Rück­wir­kung – schnel­les Han­deln kann noch loh­nen + GmbH-Finan­zen: Im 4. Quar­tal wird das Geld wie­der teu­rer + Ver­fah­rens­recht: Gewinn-Hin­zu­schät­zun­gen kön­nen Sie gericht­lich prü­fen + GmbH-Steu­ern: Finanz­amt darf nicht Mani­pu­lie­ren +  BISS

 

 

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Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen

In einem für Unter­neh­men wich­ti­gen Ver­fah­ren hat der BFH ent­schie­den, dass Gewinn-Hin­zu­schät­zun­gen gericht­lich über­prüft wer­den kön­nen. Die Finanz­be­hör­den woll­ten ihre Hoheit, im Rah­men ihres Ermes­sens Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, auf Gewinn-Hin­zu­schät­zu­n­­gen aus­deh­nen. Der BFH: Schät­zun­gen sind kei­ne Ermes­sens­ent­schei­dun­gen und gericht­lich über­prüf­bar (BFH, Urteil vom 23.4.2015, V R 32/14). …

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GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren

Moniert das Finanz­amt den Kauf­preis einer Grund­stücks­über­tra­gung anhand der Ein­schät­zung des Bau-Sach­­ver­stän­di­gen des Finanz­amts und klagt die GmbH gegen die dar­auf­hin unter­stell­te ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung, dann ist das Finanz­ge­richt ver­pflich­tet, einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter mit der Bewer­tung des Grund­stücks zu beauf­tra­gen (BFH, Beschluss vom 7.1.2015, I B 42/13). …

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Volkelt-Brief 27/2015

Volkelt-NLImmer schön cle­ver: Kauf/Ver­kauf eines GmbH-Anteils mit Vor­ver­trag (let­ter of intent) + Kar­tell­ver­ge­hen: Kei­ne Stra­fen nach Neu­ord­nung der Geschäf­te + Mit­be­stimm­te GmbH: Die Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment + Geschäfts­füh­rer im Bei­rat: Ver­net­zen Sie sich mit Geschäfts­part­nern + Kor­rek­tu­ren: Nach­trag zur elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung  + Ver­kauf eines Kom­ple­men­tär-Anteils: Schau­en Sie dem FA auf die Fin­ger + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt darf Vor­sor­ge nicht  bestra­fen +  BISS

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Korrekturen: Nachtrag zur elektronischen Steuererklärung

KorrekturenHat Ihr Steu­er­be­ra­ter beim Ein­rei­chen einer elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung (hier: ESt-Erklä­rung) ein­zel­ne Anga­ben (hier: Ver­lust­vor­trag), die Sie ihm vor­ab zur Kennt­nis gege­ben und mit ihm bespro­chen haben, ver­ges­sen, dann muss das Finanz­amt den Ver­lust nach­träg­lich berück­sich­ti­gen. In der Vor­in­stanz hat­te das Finanz­ge­richt (FG Müns­ter, Urteil vom 23.1.2014, 8 K 2198/11) noch zuguns­ten des Finanz­amts ent­schie­den und den ver­ges­se­nen Ver­lust­vor­trag nach § 17 EStG nicht berück­sich­tigt (BFH, Urteil vom 10.2.2015, IX R 18/14). …

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Verkauf eines Komplementär-Anteils: Schauen Sie dem FA auf die Finger

Ist es auf­grund der nied­ri­gen Betei­li­gungs­quo­te (hier: 5 %) nicht mög­lich Ein­fluss auf die Geschäfts­füh­rung zu neh­men, dann gehört eine Kom­ple­men­tär-Betei­li­gung grund­sätz­lich nicht zu einem Betriebs­ver­mö­gen (not­wen­di­ges Betriebs­ver­mö­gen, Son­der­be­triebs­ver­mö­gen). Fol­ge: Ein Ver­äu­ße­rungs­ge­winn fällt nicht an (BFH, Urteil vom 16.4.2015, IV R 1/12). …

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Volkelt-Brief 26/2015

Volkelt-NL5 vor 12: Medi­en­hype oder GAU? – Was klei­ne­re Unter­neh­men von der Grie­chen­land-Dis­kus­si­on haben und hal­ten + Ach­tung: Fir­men­ein­trags-Abzo­cke wird immer dreis­ter + Auch das noch: Was tun, wenn das Finanz­amt Ihre Kon­ten sperrt? + GmbH-Ver­kauf: Fal­sche Bilan­zen kos­ten „dop­pelt“ + Steu­er­recht: FA muss im Aus­land gezahl­te Kör­per­schaft­steu­er (KSt) anrech­nen  + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Kei­ne Haf­tung für Schwarz­ar­beit  + Wirt­schafts­recht: Vor­sicht bei Preis­ab­spra­chen mit dem Anwalt +  BISS

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Steuerrecht: FA muss im Ausland gezahlte Körperschaftsteuer (KSt) anrechnen

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat im Streit um die Anrech­nung im Aus­land gezahl­ter KSt ent­schie­den – für das Anrech­nungs­ver­fah­ren und für einen Steu­er­fall aus dem Jah­ren 1995/1997. Danach gilt: Das FA muss im Aus­land gezahl­te KSt anrech­nen. Dabei sind Ver­fah­rens­be­son­der­hei­ten (Zah­lungs­nach­weis mit Steu­er­be­schei­ni­gung) zu beach­ten. Der Nach­weis mit Bank­be­leg genügt nicht. Nicht bestands­kräf­ti­ge Steu­er­be­schei­de müs­sen ent­spre­chend kor­ri­giert wer­den (BFH, Urteil vom 15.1.2015, I R 69/12). …