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Volkelt-Brief 26/2020

Gemisch­te Aus­sich­ten: V oder U – er(n)ste Ten­den­zen + Danach: Der neue Umgang mit der Bank + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Unter­schied­li­che Gleich­be­hand­lung + GmbH/Finanzen: Alle Coro­na-Hil­fen im Über­blick + Digi­ta­les: Bewe­gungs­da­ten in der Wer­bung + Ter­min­sa­che 30.6.2020: Der Jah­res­ab­schluss 2019 der klei­nen GmbH/UG + Geschäftsführer/Haftung: Pflich­ten im Insol­venz­ver­fah­ren + Aktu­el­les Urteil: Kein Anspruch auf Ent­schä­di­gung wegen Zwangs­schlie­ßung + Mit­ar­bei­ter: Bestel­lung des Daten­schutz­be­auf­trag­ten + Neu­es Urteil: Kor­rek­te Aus­stel­lung eines qua­li­fi­zier­ten Arbeits­zeug­nis­ses + GmbH/Steuer: Kei­ne Umsatz­steu­er auf Zuschüsse

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Volkelt-Brief 08/2020

Geschäfts­füh­rer-Kom­pe­tenz: Füh­rung in schwie­ri­gen Zei­ten + Gesell­schaf­ter-Aus­schluss: Und immer noch kein Ende des Kon­flikts in Sicht  + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Die A1-Büro­kra­tie  + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erle­di­gen soll­ten … + Digi­ta­les: Phar­ma schlägt Kos­me­tik  + GmbH/Finanzen: Vor­sicht mit Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen + Neu­es BGH-Urteil: Haf­tung der Gesell­schaf­ter + Mit­ar­bei­ter: Zeit­er­fas­sung per Fin­ger­ab­druck + Auf­sichts­rats-/Bei­rats-Tätig­keit: Kein umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Unter­neh­mer­lohn + Neue Argu­men­te für eine tota­le Arbeitszeiterfassung …

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Aufsichtsrats-/Beirats-Tätigkeit: Keine Umsatzsteuer auf Unternehmerlohn

Ent­ge­gen der Ansicht des Finanz­amts und im Ein­ver­neh­men mit der Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH, zur Richt­li­nie 2006/112/EG) hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) jetzt abschlie­ßend fest­ge­stellt, dass der Auf­sichts- oder Bei­rat nicht als  umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Unter­neh­mer tätig ist, wenn er für sei­ne Tätig­keit eine Fest­ver­gü­tung erhält (BFH, Urteil v. 27.11.2019, V R 23/19).

Nach die­ser Recht­spre­chung müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den ent­spre­chen­de Ver­gü­tun­gen immer dann als umsatz­steu­er­pflich­ti­gen Unter­neh­mer­lohn ein­stu­fen wer­den, wenn eine – oder zusätz­lich eine – erfolgs­ab­hän­gi­ge Ver­gü­tung für die Auf­sichts­rats- bzw. Bei­rats-Tätig­keit gezahlt wird. Im Ein­zel­fall ist zu prü­fen, wel­che Gestal­tung ziel­füh­rend ist bzw. ob die Ver­gü­tungs­re­ge­lung ange­passt wer­den muss.
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Volkelt-Brief 05/2020

Geschäfts­füh­rer-Know-How: KI and more … + Indus­trie-GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehalt – Abbild der Kon­junk­tur  + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: … dem Steu­er­be­ra­ter sei Dank + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: BIG DATA – Sam­meln ohne Gren­zen – was geht und was nicht geht!   + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Wenn die Pres­se zu viel wis­sen will + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Vor­sicht bei vor­weg­ge­nom­me­ner Erb­fol­ge + Cum/Ex-Geschäf­te: „Den­knot­wen­dig” nicht zuläs­sig + Ach­tung: Fake-Auf­for­de­rung zur Ein­tra­gung zum Trans­pa­renz­re­gis­ter +Lebens­mit­tel-GmbHs: Neue Hygie­ne-Platt­form macht Betrie­be öffentlich

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Geschäftsführer privat: Vorsicht bei vorweggenommener Erbfolge

Wird das steu­er­frei als Erbe auf den Ehe­gat­ten über­tra­ge­ne sog. Fami­li­en­heim (als Woh­nung selbst genutz­te Immo­bi­lie) vor Ablauf von 10 Jah­ren auf einen Drit­ten gegen  Ein­räu­mung eines lebens­lan­gen Nieß­brauchs durch den Ehe­gat­ten über­tra­gen, ent­fällt die Steu­er­be­frei­ung nach­träg­lich. ACHTUNG: Das gilt auch, wenn ver­ein­bart wird, dass die Immo­bi­lie im Wege des vor­weg­ge­nom­me­nen Erbes gegen Nieß­brauch auf die Kin­der über­tra­gen wird  (BFH, Urteil v. 11.7.2019, II R 38/16).

Vor­sicht – hier droht „Klein­ge­druck­tes”. Wenn Sie Ihre pri­va­te und selbst genutz­te Immo­bi­lie im Wege der Erb­fol­ge über­tra­gen, müs­sen Sie ab sofort genau rech­nen. Nicht klar ist nach die­sem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH), ob die Finanz­be­hör­den die­se Rechts­fol­ge auch dann unter­stel­len, wenn die Immo­bi­lie wegen Tod des Ehe­gat­ten inner­halb der 10-Jah­res­frist auf die Kin­der – Drit­te – über­tra­gen wird. Bei Erb­rechts­ge­stal­tun­gen, die die Über­tra­gung der selbst genutz­ten Immo­bi­lie betref­fen, sind Sie also gut bera­ten, wenn der Steu­er­be­ra­ter ein­ge­schal­tet wird und ggf. ein Steu­er­gut­ach­ten erstellt
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Finanzen: Darlehen an die GmbH  ist nicht „gewerblich”

Die Hin­ga­be von Gesell­schaf­ter­dar­le­hen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, an denen der Steu­er­pflich­ti­ge unmit­tel­bar oder mit­tel­bar betei­ligt ist, begrün­det auch bei einem beträcht­li­chen Kre­dit­vo­lu­men weder die Eigen­schaft als Markt­teil­neh­mer noch über­schrei­tet die­se Tätig­keit ohne Wei­te­res die Gren­ze der pri­va­ten Ver­mö­gens­ver­wal­tung (BFH, Urteil v. 9.7.2019, X R 9/17).

Der Gesell­schaf­ter hat­te zur Finan­zie­rung meh­re­rer Dar­le­hen, mit denen er sei­nen Unter­neh­mens­ver­bund finan­zier­te, Bank­dar­le­hen auf­ge­nom­men. Nach wirt­schaft­li­cher Kri­se und Insol­venz eines Teils sei­ner Unter­neh­men woll­te der Gesell­schaf­ter sämt­li­che Kos­ten der Finan­zie­rung als Ver­lust bei den Ein­künf­ten aus Gewer­be­be­trieb anset­zen. Er spe­ku­lier­te also dar­auf, dass die Dar­le­hens­ver­ga­be als Teil sei­ner „gewerb­li­chen” Tätig­keit behan­delt wird. Das ist aber nur der Fall, wenn die­se Tätig­keit ban­ken­ähn­li­che oder ban­ken­ty­pi­sche Betä­ti­gung ist – das ist aber nur dann der Fall, wenn eine ent­spre­chen­de Zulas­sung bzw. Bank­li­zenz ver­ge­ben ist
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Volkelt-Brief 50/2019

War­te­zeit: Mehr tun für die Alters­vor­sor­ge Neu­er Geschäfts­füh­rer-Job: Sichern Sie Ihre Rech­te (hier: Zeug­nis­an­spruch) + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: War­ten auf Godot + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen Digi­ta­les: Wer pro­fi­tiert von KI am meis­ten? Pla­nung 2020: Die­se Ver­trags­an­pas­sun­gen müs­sen Sie vor­be­rei­ten + Steu­er­ge­stal­tung: Betei­li­gun­gen von Mit­ar­bei­tern am Ver­kaufs­er­lös der GmbH + Büro­kra­tie: Finanz­be­hör­den müs­sen Grün­de für eine Steu­er­schät­zung nen­nen + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Zuläs­sig­keit der Dop­pel­be­steue­rung von Ren­ten + Gewusst wie: Alles wis­sen über die eige­ne GmbH

War­te­zeit: Mehr tun für die Alters­vor­sor­ge Neu­er Geschäfts­füh­rer-Job: Sichern Sie Ihre Rech­te (hier: Zeug­nis­an­spruch) + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: War­ten auf Godot + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen Digi­ta­les: Wer pro­fi­tiert von KI am meis­ten? Pla­nung 2020: Die­se Ver­trags­an­pas­sun­gen müs­sen Sie vor­be­rei­ten + Steu­er­ge­stal­tung: Betei­li­gun­gen von Mit­ar­bei­tern am Ver­kaufs­er­lös der GmbH + Büro­kra­tie: Finanz­be­hör­den müs­sen Grün­de für eine Steu­er­schät­zung nen­nen + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Zuläs­sig­keit der Dop­pel­be­steue­rung von Ren­ten + Gewusst wie: Alles wis­sen über die eige­ne GmbH

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Steuergestaltung: Beteiligungen von Mitarbeitern am Verkaufserlös der GmbH 

Eine zuläs­si­ge Form der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung besteht dar­in, die (lei­ten­den) Mit­ar­bei­ter an einem zukünf­ti­gen Ver­kaufs­er­lös zu betei­li­gen. Dazu der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH): Ein­künf­te des Arbeit­neh­mers aus einem Ver­kauf der GmbH gehö­ren im Zeit­punkt des Zuflus­ses zu den Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Tätig­keit und unter­lie­gen der Lohn­steu­er. Inter­es­sant: Der BFH stellt in sei­ner Urteils­be­grün­dung aus­drück­lich auf den „Zeit­punkt des Zuflus­ses” ab (BFH, Urteil v. 3.7.2019, VI R 12/16).

Dar­aus erge­ben sich kon­kre­te Gestal­tungs­hin­wei­se. So kön­nen Sie etwa in einem „Ver­trag über die Betei­li­gung am Ver­äu­ße­rungs­er­lös” ver­ein­ba­ren, dass die­ser zunächst auf ein Treu­hand­kon­to ein­ge­zahlt wird. Anschlie­ßend wird ein antei­li­ger Erlös den Mit­ar­bei­tern in jähr­li­chen Raten aus­ge­zahlt und mit Lohn­steu­er belas­tet. Wich­tig ist, dass die ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen klar defi­niert sind und die­se Ver­ein­ba­run­gen auch tat­säch­lich so umge­setzt wer­den. Älte­re Arbeit­neh­mer kön­nen so ihre Arbeits­ein­künf­te stü­ckeln und damit eine antei­li­ge Lohn­steu­er auf meh­re­re Jah­re verteilen.
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Volkelt-Brief 49/2019

PR in eige­ner Sache: Pfle­gen Sie Ihren per­sön­li­chen Medi­en­spie­gel Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Ein gutes Geschäfts­jahr – mode­ra­ter Ver­dienst + Geschäfts­füh­rer-Perspek­ti­ve: Alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind gleich – zumin­dest auf dem Papier + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digita­les: Rein in die Nischen + GmbH/Steuer: FA darf bei feh­ler­haf­ter elek­tro­ni­scher Kas­se Umsät­ze schät­zen + Pro­spekt­haf­tung: Infor­ma­tio­nen über die Ver­flech­tung von Gesell­schaf­ten, Gesell­schaf­tern und Geschäfts­füh­rern + GmbH/Recht: Pflich­ten nach Umwand­lung einer GmbH in eine AG GmbH-Fir­men­wa­gen: OLG Schles­wig-Hol­stein bestä­tigt Rücknahmeverpflichtung

PR in eige­ner Sache: Pfle­gen Sie Ihren per­sön­li­chen Medi­en­spie­gel Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Ein gutes Geschäfts­jahr – mode­ra­ter Ver­dienst + Geschäfts­füh­rer-Perspek­ti­ve: Alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind gleich – zumin­dest auf dem Papier + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digita­les: Rein in die Nischen + GmbH/Steuer: FA darf bei feh­ler­haf­ter elek­tro­ni­scher Kas­se Umsät­ze schät­zen + Pro­spekt­haf­tung: Infor­ma­tio­nen über die Ver­flech­tung von Gesell­schaf­ten, Gesell­schaf­tern und Geschäfts­füh­rern + GmbH/Recht: Pflich­ten nach Umwand­lung einer GmbH in eine AG GmbH-Fir­men­wa­gen: OLG Schles­wig-Hol­stein bestä­tigt Rücknahmeverpflichtung

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FA darf bei fehlerhafter elektronischer Kasse Umsätze schätzen

Wer­den Bar­ein­nah­men mit einer elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­se erfasst, erfor­dert dies auch im Fall der Gewinn­ermitt­lung durch Ein­nah­men-Über­schuss­rech­nung die täg­li­che Erstel­lung eines Z‑Bons. Wei­sen die Z‑Bons tech­nisch bedingt kei­ne Stor­nie­run­gen aus, liegt ein schwe­rer for­mel­ler Feh­ler der Kas­sen­auf­zeich­nun­gen vor, der die Schät­zung der Besteue­rungs­grund­la­gen nötig macht. Die Richt­satz­schät­zung ist eine aner­kann­te Schät­zungs­me­tho­de. Soweit die grund­sätz­li­che Bedeu­tung der Gewich­tung der Richt­satz­schät­zung in einem Revi­si­ons­ver­fah­ren über­prüft wer­den soll, bedarf es daher im Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de­ver­fah­ren auch der (umfas­sen­den) Dar­le­gung kri­ti­scher Lite­ra­tur­an­sich­ten (BFH, Urteil v. 8.8.2019, X B 117/18).

Seit 2018 dür­fen die Finanz­be­hör­den unan­ge­kün­dig­te Kas­sen­prü­fun­gen vor Ort vor­neh­men. Es emp­fiehlt sich, die Z‑Bons (Tages­ab­schlüs­se) voll­stän­dig aus­zu­dru­cken und jeder­zeit griff­be­reit auf­zu­be­wah­ren. Feh­ler – sie­he oben – kön­nen mit Buß­geld bestraft wer­den, das FA darf zusätz­li­che Umsät­ze schät­zen (ver­pro­ben)