In den letzten Jahren sind die Prozessrisiken im Geschäftsalltag enorm gestiegen. Das liegt an den immer enger werdenden Rechtsrahmen, aber auch an der rundum Abdeckung mit Rechtsschutzversicherungen. Die Hemmschwelle, unklare Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen, hat enorm abgenommen. Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das: Sie müssen die organisatorischen Vorkehrungen dafür schaffen, dass rechtserhebliche Sachverhalte (Mängelrügen, Garantieleistungen, Schaden auslösende Verursachungen, Abmahnungen usw.) systematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig müssen Sie dafür sorgen, dass die Kosten für Rechtsberatung nicht aus dem Ufer laufen – für das laufende Geschäftsjahr sind bereits um bis zu 10 % steigende Kosten für Rechtsstreitigkeiten abzusehen (siehe unten). Folgende Vorkehrungen reduzieren das Geschäftsführer-Risiko: …
Schlagwort: AGB
Volkelt-Brief 22/2018
Steilvorlage: DSGVO für Abmahner – was tun? + Geschäftsführer/Haftung: So dokumentieren Sie richtig + GmbH & Co. KG: Wichtiges Urteil zur Gewinnverteilung + Digitales: So schnell kommt die Generation „R” + GmbH/Recht: Geschäftsführer muss AGB der GmbH einhalten + Verweigerung der Pflichtoffenlegung kostet jährlich ca. 150 Mio. EUR + GmbH/Recht: Pflichten des Geschäftsführers als Liquidator + FA-Nachzahlungszinsen: BVerfG entscheidet noch 2018
BISS … die Wirtschaft-Satire
Möchte der Allein-Gesellschafter seinen Geschäftsführer auf Haftung verklagen, muss er dafür dem Gericht nicht erst einen entsprechenden Gesellschafter-Beschluss (In der Einpersonen-GmbH: Entschluss) vorlegen. Laut Oberlandesgericht (OLG) München genügt seine einfache Willenserklärung, um ein Gerichtsverfahren gegen den Geschäftsführer in Gang zu setzen (OLG München, Urteil v. 8.2.2018, 23 U 2913/17, rechtskräftig).
Volkelt-Brief 26/2016
Familien-GmbHs: „mixed strategy” gewinnt + Personal: Immer mehr Arbeit bleibt am Chef hängen + CMS: Bringen Sie Ihre Unternehmens-Richtlinen auf Vordermann (I) + Gekündigt: Geschäftsführer können Lücke nutzen + Wirtschaftsrecht: Neue Vorgaben für AGBs bei B2C-Geschäften + Personal: Das Entgeltgleichheitsgesetz kommt, gewaltig + Finanzamt: Straf-Zinssatz kommt auf den Prüfstand + BISS …
Volkelt-Brief 24/2016
Strategie: Besser digitalisieren mit einem (geförderten) Innovations-Assistenten + Terminsache 21.6.: Raus aus teuren Darlehensverträgen + GmbH-Fuhrpark: Die richtige Strategie für die Blaue Plakette + Geschäftsführer privat: Wann gibt es Geld zurück vom Finanzamt? + GmbH-Recht: Einladung zur Gesellschafterversammlung im Feindesland + Steuer-Deal: Keine Rechtsgrundlage für Cum-Ex-Geschäfte + Haftung: Geschäftsführerin – auf „eigene Gefahr“ + BISS …
Darlehensverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen Herbst 2002 und dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden, können noch bis zum 21.6.2016 rückabgewickelt werden. Das betrifft alle privaten Darlehensverträge aus dieser Zeit, also auch Darlehensverträge, die im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen wurden. Hier lohnt es zu widersprechen, wenn hohe Zinsen vereinbart wurden und es noch einige Zeit bis zur Umschuldung dauert. Experten gehen davon aus, dass rund 80 % aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Allerdings sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Bank den Widerspruch nicht einfach hinnimmt. …
Wer regelmäßig Bargeld im Betrieb und dort in einem Tresor aufbewahrt, sollte
In den letzten Jahren sind die Prozessrisiken im Geschäftsalltag enorm gestiegen. Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das: Sie müssen die organisatorischen Vorkehrungen dafür schaffen, dass rechtserhebliche Sachverhalte (Mängelrügen, Garantieleistungen, Schaden auslösende Verursachungen, Abmahnungen usw.) systematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig müssen Sie dafür sorgen, dass die Kosten für Rechtsberatung nicht aus dem Ufer laufen. Folgende Vorkehrungen reduzieren das Geschäftsführer-Risiko:
Volkelt-Brief 11/2014
Themen heute: Unternehmens-Führung – Warum loben so schwer fällt und eigentlich ganz einfach ist + Fehler, Mängel und Schadensfälle: Der Geschäftsführer ist gefordert + NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung muss schriftlich vereinbart sein + Geschäftsführer privat: Bei Krankheit gibt es Schonzeit+ Behörden: Wieder Kartellstrafen gegen mittelständische Unternehmen + Arbeitskosten: Jobcenter setzt Ausgleichszahlungen durch + BISS …
Als Geschäftsführer, der viel mit dem Flieger unterwegs ist …