Nach dem Urteil zum Wahlberechtigung von Leiharbeitnehmer hat das BAG jetzt festgestellt, dass die Zahl Leiharbeitnehmer auch bei der Festlegung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder mitzählen. Voraussetzung: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Mit den neuen technischen Möglichkeiten von Smartphones ergeben sich immer wieder neue rechtliche Fragen. Zum Beispiel bei der Nutzung des Smartphone als Navigationssystem beim Fahren. Dazu gibt es ein wichtiges Urteil …
Zum 1.2.2014 werden alle Datenformate im Zahlungsverkehr ungültig. Das betrifft die Bankleitzahlen (BIC), Kontonummern (IBAN), aber auch die Formate für maschinelle Standard-Überweisungen (XML-Format). Außerdem gibt es Änderungen …
Unterdessen hat das Thema Manager-Gehälter die Kanzlerin erreicht. Das BMJ hat einen ersten Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Sicher ist, …
Für die Mitarbeiter und Arbeitnehmer gibt es jede Menge Motivations-Seminare. Für Geschäftsführer ist das schwieriger. Aufgrund …
Die SPD hat ihr Programm für die Bundestagswahl 2013 vorgelegt. Für den mittelständischen Unternehmer ist das keine wählbare Alternative, selbst wenn man mit den finanzpolitischen Vorgaben zur EURO- und Stabilitäts-Politik der Koalition nicht einverstanden ist. Alle Maßnahmen …
Unterschreiben Sie als Geschäftsführer für die GmbH mit Ihrer Unterschrift und setzen Sie zusätzlich einen Firmenstempel daneben, dann ist eineindeutig klar, dass …
„Darf der Geschäftsführer und Leiter der Gesellschafterversammlung Smartphone-Aufzeichnungen machen?“. In der Praxis sollten Sie folgende Richtlinien einhalten:
Größere GmbH mit mehreren Gesellschaftern: …
Hier kann man unterstellen, dass ein öffentliches Interesse am Ablauf der Versammlung besteht. Das betrifft auch die Dokumentation der einzelnen Redebeiträge. In diesem Fall können Sie als Geschäftsführer davon ausgehen, dass ein Protokollieren mittels Smartphone-Aufzeichnung von allen Teilnehmern geduldet werden muss.
Für die Praxis: Das sollte zutreffen für eine GmbH, die aus mehr als 10 Gesellschaftern besteht und die keine typische Familiengesellschaft ist (ab mittelgroße GmbH nach § 267 Abs. 2 HGB).
Kleine GmbH und typische Familien-Gesellschaften: Teilnehmer einer Gesellschafterversammlung brauchen es nicht hinzunehmen, dass ihre Wortbeiträge gegen ihren Widerspruch aufgezeichnet werden, wenn es sich um die Gesellschafterversammlung einer Familiengesellschaft handelt (so z.B. OLG Karlsruhe Urteil vom 18.12.1997, 4 U 128/97 im Falle von Tonband-Mitschnitten). Spricht sich in einer solchen Konstellation auch nur ein Gesellschafter gegen Smartphone-Protokolle aus, so müssen Sie dies akzeptieren.
Für die Praxis: Machen Sie den Gesellschaftern vor der Gesellschafterversammlung plausibel, warum Sie Aufzeichnungen machen wollen (Rechtssicherheit, Vereinfachung bei der Protokollführung, exaktere Aufzeichnungen von Redebeiträgen als im Schrift-Gedächtnisprotokoll usw.). Protokollieren Sie die Zustimmung (aller!) Gesellschafter. Ist ein Gesellschafter mit der Aufzeichnung nicht einverstanden oder schneiden Sie heimlich mit, kann der Mitschnitt nicht als Beweis verwendet werden.
Für kleinere, schnell wachsende Unternehmen gibt es ein neues Internet-Portal zur Finanzierung (stille Beteiligung, partiarische Darlehen). Das Angebot…
ist eine Mischung aus klassischem Mittelstandsdarlehen und Schuldscheindarlehen mit einer Darlehenssumme ab 1 Mio. EUR. Finanziert werden Firmen mit einem Umsatz > 10 Mio. EUR, die seit 5 Jahren am Markt sind und ein Umsatzwachstum von durchschnittlich 10 % haben.
Für die Praxis: Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.P2C.de. Die Unternehmen sind in der Regel 3 Jahre tilgungsfrei und können anschließend über 4 Jahre variabel tilgen. Die Darlehen sind als partiarische Darlehen ausgelegt und werden als EK bilanziert.
Die Schweizer haben sich für die Abzocker-Initiative des mittelständischen Unternehmers Thomas Minder entscheiden. Die Medien haben dazu berichtet. Als Wahl entscheidend werteten viele Analysten den 72 Mio.-Abgang des Novartis-Präsidenten Daniel Vasella. Das Abstimmungsergebnis zeigt Auswirkungen auf Deutschland. Die Parteien sind aufgeschreckt. Die Medien machen Meinung. Die EU-Behörden melden sich mit Gesetzesvorstößen. Worauf müssen Sie sich als (Gesellschafter-) Geschäftsführer einer kleineren, mittelgroßen oder großen deutschen Kapitalgesellschaft in den nächsten Jahren (kurz- und mittelfristig) einstellen? …
Prognose: Gehalts-Obergrenzen werden nicht kommen. Allenfalls eine Deckelung beim Betriebsausgabenabzug nach einem Regierungswechsel (500.000 EUR). Wird darüber hinaus mehr gezahlt, kostet das überproportional viel Steuern. Unwahrscheinlich ist ein Abfindungsverbot. Es gibt mehr Mitsprache bei der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung für die Hauptversammlung. Abzusehen ist, dass die Gehälter einzeln offen gelegt und genehmigt werden müssen. Einschnitte sind dabei weiniger bei den laufenden Bezügen, sondern bei den Zusatzleistungen (Pensionsansprüche nach der 75%-Regel, Aktienoptionen) zu erwarten.