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Betriebsrat: Ab 100 Arbeitnehmern zählen Leiharbeitnehmer

Nach dem Urteil zum Wahl­be­rech­ti­gung von Leih­ar­beit­neh­mer hat das BAG jetzt fest­ge­stellt, dass die Zahl Leih­ar­beit­neh­mer auch bei der Fest­le­gung der Anzahl der Betriebs­rats­mit­glie­der mit­zäh­len. Voraussetzung: …

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Geschäftsführer im Dienst: Vorsicht beim Smartphone-Telefonieren im Pkw

Mit den neu­en tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten von Smart­phones erge­ben sich immer wie­der neue recht­li­che Fra­gen. Zum Bei­spiel bei der Nut­zung des Smart­phone als Navi­ga­ti­ons­sys­tem beim Fah­ren. Dazu gibt es ein wich­ti­ges Urteil …

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SEPA: Neue Zahlungs-Standards müssen jetzt vorbereitet werden

Zum 1.2.2014 wer­den alle Daten­for­ma­te im Zah­lungs­ver­kehr ungül­tig. Das betrifft die Bank­leit­zah­len (BIC), Kon­to­num­mern (IBAN), aber auch die For­ma­te für maschi­nel­le Stan­dard-Über­­­wei­sun­gen (XML-For­mat). Außer­dem gibt es Änderungen …

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Manager-Gehälter: So machen Sie daraus PR in eigener Sache

Unter­des­sen hat das The­ma Mana­ger-Gehäl­ter die Kanz­le­rin erreicht. Das BMJ hat einen ers­ten Gesetz­ent­wurf dazu vor­ge­legt. Sicher ist, …

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Das 5 Punkte-Programm: Wie sich Geschäftsführer selbst motivieren

Für die Mit­ar­bei­ter und Arbeit­neh­mer gibt es jede Men­ge Moti­va­tions-Semi­na­re. Für Geschäfts­füh­rer ist das schwie­ri­ger. Aufgrund …

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Politik/Rahmenbedingungen: SPD-Wahl-Programm – schwere Zeiten für kleinere Unternehmen

Die SPD hat ihr Pro­gramm für die Bun­des­tags­wahl 2013 vor­ge­legt. Für den mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mer ist das kei­ne wähl­ba­re Alter­na­ti­ve, selbst wenn man mit den finanz­po­li­ti­schen Vor­ga­ben zur EURO- und Sta­bi­li­täts-Poli­tik der Koali­ti­on nicht ein­ver­stan­den ist. Alle Maßnahmen …

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Unterschrift des Geschäftsführers: Firmenstempel hat Rechtskraft

Unter­schrei­ben Sie als Geschäfts­füh­rer für die GmbH mit Ihrer Unter­schrift und set­zen Sie zusätz­lich einen Fir­men­stem­pel dane­ben, dann ist ein­ein­deu­tig klar, dass …

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Gesellschafterversammlung: Aufzeichnungen mit dem Smartphone

Darf der Geschäfts­füh­rer und Lei­ter der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung Smart­phone-Auf­zeich­­nun­gen machen?“. In der Pra­xis soll­ten Sie fol­gen­de Richt­li­ni­en einhalten:

Grö­ße­re GmbH mit meh­re­ren Gesell­schaf­tern:

Hier kann man unter­stel­len, dass ein öffent­li­ches Inter­es­se am Ablauf der Ver­samm­lung besteht. Das betrifft auch die Doku­men­ta­ti­on der ein­zel­nen Rede­bei­trä­ge. In die­sem Fall kön­nen Sie als Geschäfts­führer davon aus­ge­hen, dass ein Pro­to­kol­lie­ren mit­tels Smart­phone-Auf­zeich­nung von allen Teil­neh­mern gedul­det wer­den muss.

Für die Pra­xis: Das soll­te zutref­fen für eine GmbH, die aus mehr als 10 Gesell­schaf­tern besteht und die kei­ne typi­sche Fami­li­en­ge­sell­schaft ist (ab mit­tel­gro­ße GmbH nach § 267 Abs. 2 HGB).

Klei­ne GmbH und typi­sche Fami­li­en-Gesell­schaf­ten: Teil­neh­mer einer Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung brau­chen es nicht hin­zu­neh­men, dass ihre Wort­bei­trä­ge gegen ihren Wider­spruch auf­ge­zeich­net wer­den, wenn es sich um die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung einer Fami­li­en­ge­sell­schaft han­delt (so z.B. OLG Karls­ru­he Urteil vom 18.12.1997, 4 U 128/97 im Fal­le von Ton­band-Mit­schnit­ten). Spricht sich in einer sol­chen Kon­stel­la­ti­on auch nur ein Gesell­schaf­ter gegen Smart­phone-Pro­to­kol­le aus, so müs­sen Sie dies akzeptieren.

Für die Pra­xis: Machen Sie den Gesell­schaf­tern vor der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung plau­si­bel, war­um Sie Auf­zeich­nun­gen machen wol­len (Rechts­si­cher­heit, Ver­ein­fa­chung bei der Pro­to­koll­füh­rung, exak­te­re Auf­zeich­nun­gen von Rede­bei­trä­gen als im Schrift-Gedächt­nis­­pro­to­koll usw.). Pro­to­kol­lie­ren Sie die Zustim­mung (aller!) Gesell­schaf­ter. Ist ein Gesell­schaf­ter mit der Auf­zeich­nung nicht ein­ver­stan­den oder schnei­den Sie heim­lich mit, kann der Mit­schnitt nicht als Beweis ver­wen­det werden.

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GmbH-Finanzen: Neues Internet-Portal für GmbH-Finanzierungen

Für klei­ne­re, schnell wach­sen­de Unter­neh­men gibt es ein neu­es Inter­net-Por­tal zur Finan­zie­rung (stil­le Betei­li­gung, par­tia­ri­sche Dar­le­hen). Das Angebot…

 ist eine Mischung aus klas­si­schem Mit­tel­stands­dar­le­hen und Schuld­schein­dar­le­hen mit einer Dar­le­hens­sum­me ab 1 Mio. EUR. Finan­ziert wer­den Fir­men mit einem Umsatz > 10 Mio. EUR, die seit 5 Jah­ren am Markt sind und ein Umsatz­wachs­tum von durch­schnitt­lich 10 % haben.

Für die Pra­xis: Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter www.P2C.de. Die Unter­neh­men sind in der Regel 3 Jah­re til­gungs­frei und kön­nen anschlie­ßend über 4 Jah­re varia­bel til­gen. Die Dar­le­hen sind als par­tia­ri­sche Dar­le­hen aus­ge­legt und wer­den als EK bilanziert.

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Manager-Gehälter: Die Folgen für GmbH-Geschäftsführer in kleineren und mittelständischen GmbHs

Die Schwei­zer haben sich für die Abzo­cker-Initia­ti­ve des mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mers Tho­mas Min­der ent­schei­den. Die Medi­en haben dazu berich­tet. Als Wahl ent­schei­dend wer­te­ten vie­le Ana­lys­ten den 72 Mio.-Abgang des Nov­ar­tis-Prä­si­den­ten Dani­el Vasel­la. Das Abstim­mungs­er­geb­nis zeigt Aus­wir­kun­gen auf Deutsch­land. Die Par­tei­en sind auf­ge­schreckt. Die Medi­en machen Mei­nung. Die EU-Behör­den mel­den sich mit Geset­zes­vor­stö­ßen. Wor­auf müs­sen Sie sich als (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer einer klei­ne­ren, mit­tel­gro­ßen oder gro­ßen deut­schen Kapi­tal­ge­sell­schaft in den nächs­ten Jah­ren (kurz- und mit­tel­fris­tig) einstellen? …

Pro­gno­se: Gehalts-Ober­gren­zen wer­den nicht kom­men. Allen­falls eine Decke­lung beim Betriebs­ausgaben­abzug nach einem Regie­rungs­wech­sel (500.000 EUR). Wird dar­über hin­aus mehr gezahlt, kos­tet das über­pro­por­tio­nal viel Steu­ern. Unwahr­schein­lich ist ein Abfin­dungs­ver­bot. Es gibt mehr Mit­spra­che bei der Vor­stands- und Auf­sichts­rats­ver­gü­tung für die Haupt­ver­samm­lung. Abzu­se­hen ist, dass die Gehäl­ter ein­zeln offen gelegt und geneh­migt wer­den müs­sen. Ein­schnit­te sind dabei wei­ni­ger bei den lau­fen­den Bezü­gen, son­dern bei den Zusatz­leis­tun­gen (Pen­si­ons­an­sprü­che nach der 75%-Regel, Akti­en­op­tio­nen) zu erwarten.