Wurden dem Gesellschafter-Geschäftsführer höhere Beträge als vereinbart ausgezahlt, muss er dafür Lohnsteuer zahlen. So lange, bis die er die zuviel erhaltenen Gelder (Tantieme und Urlaubsgeld) an die GmbH zurückzahlt (BFH, Urteil vom 14.4.2016, VI R 13/14). …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Der BFH hat jetzt festgestellt, welche Personen aus dem Umkreis des Einladenden zugelassen sind, ohne dass eine private Veranlassung vorliegt. Wörtlich heißt es im Urteil: „So ist von Bedeutung, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt“ (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). …
Damit ein Streit zwischen den Gesellschaftern der GmbH nicht zum Schaden des Unternehmens wird, ist in vielen Gesellschaftsverträgen das Schiedsgerichtsverfahren festgeschrieben. Ziele: 1.) der Konflikt zwischen den Gesellschaftern soll ohne langwierige Gerichtsverfahren zügig abgearbeitet werden und 2.) bei der Konfliktlösung soll das Wohl der Gesellschaft und nicht juristische Schlitzohrigkeit entscheiden. Dass so verfahren wird, hat gute Gründe. Wie zermürbend der Rechtsstreit zwischen den Gesellschaftern ausarten kann, lässt sich am Fall des Fleischproduzenten Tönnies verfolgen (vgl. zuletzt Nr. 32/2016). Nach fast drei Jahren ist jetzt die vorletzte juristische Runde erreicht. Der Fall wird wohl schlussendlich vor dem Bundesgerichtshof entschieden. Ob er damit beigelegt ist, ist eine andere Frage. …
Erfahrungsgemäß kommt es auch zwischen den Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs alle 2 Jahre neben den üblichen inhaltlichen Differenzen über Sachfragen zu ernsthaften Konflikten über die Geschäftspolitik. Z. B., ob und welche neuen Mitarbeiter eingestellt werden sollen, wann und wo investiert werden soll oder welche Marketing- und Vertriebsschwerpunkt für die Zukunft gesetzt werden sollen. Einigen sich die Beteiligten nicht auf eine Zielrichtung, kommt es zu Problemen. Passiert das in der Zweipersonen-GmbH, ist absehbar, dass für den Kompromiss bereiten Gesellschafter irgendwann „das Ende der Fahnenstange erreicht“ ist und er einer konstruktiven Beschlussfassung nicht mehr zustimmt. Ist im Gesellschaftsvertrag einer solchen GmbH keine …
Seit 2014 wird die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Beiträge zur Künstlersozialversicherung (KSV) durch die Deutsche Rentenversicherung (DR) geprüft. Ziel ist die flächendeckende Prüfung, die …
Sie kennen das von Arzt-Rezepten oder von einer der Ihnen vorgelegten Krankschreibungen. Die Handschrift darauf kann niemand entziffern und Sie können nur hoffen, dass der Drogerist Ihnen das richtige Medikament verabreicht. Das Thema hat einen ernsthaften Hintergrund. Und zwar dann, wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen. Gesetzgeber und die Arbeitsgerichte verlangen von Ihnen die Einhaltung strenger Formvorschriften und Form-Vorgaben. Eine davon betrifft Ihre Unterschrift unter …
Hat das Landgericht einem Ablehnungsgesuch gegen ein Urteil zur Pflichtoffenlegung nicht stattgegeben, ist eine Rechtsbeschwerde als Rechtsmittel dagegen nur zulässig, wenn das Gericht die Beschwerde ausdrücklich zugelassen hat (OLG Köln, Beschluss vom 7.6.2016, 28 Wx 15/16). …
Die Finanzverwaltungen warnen erneut alle Steuerzahler – auch Unternehmen – vor nicht autorisierten, betrügerischen E‑Mails, die vermeintliche Steuerrückzahlungen ankündigen und die es ausschließlich auf vertrauliche Informationen wie Steuernummer, Kreditkartennummern oder PINs abgesehen haben. Die Länder-Finanzbehörden und das Bundeszentralamt für Steuern weisen ausdrücklich darauf hin, dass …
Ultimativ letzte Frist zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für mittelgroße und große GmbHs ist der 31.8.2016 – also höchste Zeit (vgl. unten). Dazu die Frage eines Kollegen: „Ist das Haftungs-Szenario realistisch oder malen Sie hier Schreckgespenster?“. …
Als Geschäftsführer, der gelegentlich eine Kündigung aussprechen muss, wissen Sie, dass es (fast) nichts Schlimmer gibt als eine verpatzte Kündigung. In der Regel ist es für beide Seiten ein enormer Gesichtsverlust und bringt unnötige Spannungen. Unter bestimmten Umständen ist es zwar möglich, zusätzliche Kündigungsgründe nachzuschieben. Die Arbeitsgerichte lassen nachgeschobene Gründe nur im Ausnahmefall zu. In der Praxis läuft es dann auf eine höhere Abfindung für den Arbeitnehmer hinaus. Was für Arbeitnehmer gilt, gilt auch für einen Geschäftsführer. Dazu heißt es in einem aktuellen Urteil des LG Mainz: …