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Bilanz: Keine Rücklage für den Erwerb einer GmbH-Beteiligung

Hält eine GmbH Antei­le an einer ande­ren GmbH – z. B. an einer Toch­ter­ge­sell­schaft – dann bleibt ein dar­aus erziel­ter Ver­äu­ße­rungs­ge­winn (bis auf 5 % gemäß § 8b Abs. 3 KStG) steu­er­frei (§ 8b Abs. 2 KStG). Umstrit­ten ist aber, ob aus einem dar­aus erziel­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­winn eine Rück­la­ge für eine Ersatz­be­schaf­fung gebil­det wer­den kann, mit der dann eine spä­te­re Betei­li­gung an einem ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men finan­ziert wer­den soll. Nach einem jetzt ver­öf­fent­lich­tem Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Müns­ter ist das aller­dings nicht mög­lich (FG Müns­ter, Urteil vom 23.6.2016, 2 K 3762/12 G/F). …

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Steuerfahndung: Auskünfte über Werbeanzeigen in der Presse

Ver­fas­sungs­recht­lich unbe­denk­lich ist es nach einem neu­en Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH), wenn die Steu­er­fahn­dung von einer Tages­zei­tung die Adres­sen aller Anzei­gen-Kun­den für eine bestimm­te Rubrik abfra­gen will. Die Zei­tung muss­te die Kun­den­da­ten her­aus­ge­ben (BFH, Urteil vom 3.8.2016, II R 17/14). …

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Versäumnisse: Der Fiskus hat den längeren Arm und macht gut Kasse

Als jüngst in der Badi­schen Zei­tung zu lesen war „Ein­bruch bei der Steu­er­fahn­dung – Die­be steh­len 3 Lap­tops“ war das – zuge­ge­be­ner­ma­ßen mit einer leich­ten, eigent­lich unzu­läs­si­gen  Scha­den­freu­de – Anlass für aller­lei Ver­mu­tun­gen. Gab es da Jeman­den, der die Aus­wer­tung sei­ner Daten ver­hin­dern woll­te? War es die Rache Eines, der sich von den Prü­fern unge­recht behan­delt fühl­te? Oder han­delt es sich bei dem Täter/den Tätern um Per­so­nen, die ver­mu­te­ten, hier Bar­geld zu fin­den. Was selbst­ver­ständ­lich aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Spaß beiseite. … 

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Neue Urteile: Verdeckte Gewinnausschüttungen in der GmbH

Kün­digt sich der Betriebs­prü­fer in der GmbH an, geht es regel­mä­ßig auch um ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen (vgl. zuletzt Nr. 37/2016). Auch in den ver­gan­ge­nen Mona­ten gab es immer wie­der neue höchst­rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen dazu. In der fol­gen­den Über­sicht haben wir die wich­tigs­ten zusam­men­ge­stellt. Die Urtei­le betref­fen ganz unter­schied­li­che Sach­ver­hal­te – von Zuwen­dun­gen der GmbH an ihren Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer oder an nahe Ange­hö­ri­ge, aber auch die Bezie­hung zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men und Toch­ter­ge­sell­schaf­ten. Prü­fen Sie, ob die­se Sach­ver­hal­te auch in Ihrer GmbH zutref­fen kön­nen und bespre­chen Sie even­tu­el­len Hand­lungs­be­darf mit Ihrem Steuerberater: … 

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Führungstechniken: Kritik – je direkter desto effektiver

War­um kön­nen die nicht ein­fach ihren Job machen“? So die Bemer­kung eines Kol­le­gen über die Fra­ge, was ihn an sei­nen Mit­ar­bei­tern am meis­ten nervt. Tat­sa­che ist, dass die meis­ten Geschäfts­füh­rer „den Mit­ar­bei­ter“ als die Schwach­stel­le ihres Unter­neh­mens aus­ma­chen. Und zwar unab­hän­gig davon, ob der Chef schon vie­le Füh­rungs-Trai­nees besucht hat, bera­tungs­re­sis­tent ist oder moderns­te Füh­rungs-Tech­ni­ken prak­ti­ziert. Es gilt, sich damit zu arran­gie­ren. Z. B., indem Sie für die ner­vigs­ten Ange­wohn­hei­ten Ihrer Mit­ar­bei­ter eine pas­sen­de Erklä­rung parat haben: … 

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GmbH-Finanzen: Der Banker im GmbH-Beirat

Vie­le GmbHs haben einen Bei­rat ein­ge­rich­tet. U. a. auch, um so Kon­ti­nui­tät und Ver­trau­lich­keit der Finan­zie­rungs­part­ner zu sichern, etwa durch ein Mit­glied der finan­zie­ren­den Haus­bank. Ach­tung: Weiß der auf­grund sei­ner Bei­rats-Tätig­keit von finan­zi­el­len Pro­ble­men der GmbH, reicht das nicht dazu aus, dass sich die Bank ein Mit­wis­sen zurech­nen las­sen muss (BGH, Urteil vom 26.4.2016, XI ZR 108/15). …

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Geld: Pflichtbeiträge des Geschäftsführers verjähren nach 4 Jahren

Hat der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH Pflicht­bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung gezahlt, obwohl im Nach­hin­ein fest­ge­stellt wird, dass er nicht abhän­gig beschäf­tigt und damit nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ist, hat er ledig­lich Anspruch auf Rück­zah­lung sei­ner Bei­trä­ge für die letz­ten 4 Jah­re. Laut Lan­des­so­zi­al­ge­richt (LSG) Baden-Würt­tem­berg ist die 4‑jährige Ver­jäh­rungs­frist im Sozi­al­recht als all­ge­mei­nes Rechts­prin­zip nicht zu bean­stan­den (LSG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 7.7.2016, L 7 AS 1359/14). …

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Steuerprüfung: Die Crux mit der vGA

Ob Geschäfts­füh­rer-Gehalt, Zins­zah­lun­gen in ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder unzu­läs­si­ge Vor­tei­le für die Fami­li­en-Mit­glie­der: Fast bei jeder Betriebs­prü­fung in einer GmbH unter­stellt der Steu­er­prü­fer eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Da geht es um Begrif­fe wie „Ange­mes­sen­heit“ oder „Ver­gleich mit einem frem­den Drit­ten“ – Begrif­fe, die nicht wirk­lich nach Objek­ti­vi­tät und Mess­bar­keit klin­gen. Die Crux für den betrof­fe­nen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Hat das Finanz­amt einen ent­spre­chen­den Steu­er­be­scheid erlas­sen und den Ein­spruch – trotz schlüs­si­ger Begrün­dung – abge­lehnt, müs­sen Sie vor das Finanz­ge­richt. Das ist auf­wän­dig, kos­tet Geld und sehr, sehr viel Zeit. … 

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Neue Urteile: Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

Der über­wie­gen­de Teil der GmbH-Geschäfts­füh­rer ist zugleich auch Gesell­schaf­ter ihrer GmbH. Im Grund­satz sind die Rech­te und Pflich­ten der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung und die Vor­aus­set­zun­gen für eine ord­nungs­ge­mä­ße Beschluss­fas­sung im GmbH-Gesetz recht klar vor­ge­ge­ben. In der Pra­xis gibt es immer wie­der neue Rechts­fra­gen. Hier eine Zusam­men­fas­sung der wich­tigs­ten neue­ren und rechts­kräf­ti­gen Urtei­le dazu, die Sie ken­nen müssen: … 

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Führungstechniken: Eine Schwäche weniger ist eine Stärke mehr

Ken­nen Sie das „Ich-Prin­zip“? Dabei han­delt es sich nicht um eine neue Form von Über­le­gen­heits-Stra­te­gie oder ego­is­ti­scher Selbst­ver­wirk­li­chung. Viel­mehr ist das die Ein­sicht, dass die Fir­ma, so wie sie dasteht, Ihr Schaf­fens­werk ist. Sie sind es, der die Fir­ma gestal­tet, prägt und nach vor­ne ent­wi­ckelt. Zu die­ser Ich-Ver­ant­wort­lich­keit gehört auch die Erkennt­nis, dass der Mensch Stär­ken und Schwä­chen hat. Auch Sie – ohne Ihnen zu nahe tre­ten zu wol­len. Oft ist es bes­ser, eine Schwä­che zu besei­ti­gen als sich auf sei­nen Stär­ken aus­zu­ru­hen. Bei­spiel: Die meis­ten Füh­rungs­kräf­te gehen davon aus, dass sie ihre Mit­ar­bei­ter aus­ge­zeich­net füh­ren. Und dass, obwohl sie sich noch nie­mals sys­te­ma­tisch mit den The­men Füh­rungs­tech­nik, Moti­va­ti­on, Mit­ar­bei­ter­ge­spräch und Kon­flikt-Manage­ment beschäf­tigt haben. …