Wollen Sie für die Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages für Ihren Tuareg wegen Dieselgate klagen, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernehmen. Ihre Erfolgsaussichten sind also als so gut einzuschätzen, dass der Rechtsschutz-Versicherer das als gering einzustufende Prozessrisiko übernehmen muss (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.9.2017, I‑4 U 87/17).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Zuletzt hatte der Bundesfinanzhof (BFH) den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) verworfen (vgl. Nr. 7/2017). Danach müssen Sanierungsgewinne wieder versteuert werden. Anschließend hatte das BMF verfügt, dass der Sanierungserlass erst mit Datum des entsprechenden BFH-Urteils nicht mehr angewendet wird (Veröffentlichung des BFH-Beschlusses: 8.2.2017). Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne darf aber auch für Alt-Fälle nicht mehr gewährt werden (BFH, Urteil v. 23.8.2017, I R 52/14 und X R 38/15).
„Warum werden meine Vorgaben eigentlich nie eingehalten?”. Ob Raucherpausen, Internet-Nutzung oder Privatnutzung des Firmenwagens: Gerade in kleineren Unternehmen werden Regeln und Vorgaben der Geschäftsführung gerne interpretiert. Gelegentlich kommt es sogar vor, dass sich im Laufe der Jahre Eigengesetzlichkeiten entwickeln, die mit den ursprünglichen Regelungen nichts mehr zu tun haben. Was tun? Fakt ist, dass sich derartige Nachlässigkeiten im Lauf der Jahre zu einem echten Problem entwickeln können. Soweit, dass die Mitarbeiter untereinander (unausgesprochene) Mechansimen entwickeln, mit denen Fehlverhalten systematisch kaschiert wird. Dazu gehört z. B. das durchaus verbreitete automatische Aufstehen der Rauchergruppe, wenn der Chef in Sichtweite kommt, die umgehende Beendigung von privaten Telefonaten oder das (zufällige) Wegstecken des Smartphones. Was tun? …
Über die Probleme, die immer mehr auch kleinere Unternehmen mit den Kartellbehörden haben, berichten wir regelmäßig (Nr. 43/2017). Interessant: In der letzten Woche hat sich die Daimler-AG als Kronzeuge (Offiziell: Bonusregelung) im europäischen Kartellverfahren gegen die großen deutschen Automobil-Hersteller angeboten. Akzeptieren die europäischen Kartellbehörden dieses Angebot, würde Daimler im Verfahren selbst straffrei bleiben. Das allerdings nur, wenn die getroffenen Absprachen offen gelegt werden und die Kartellbehörden damit zufrieden sind. Derzeit prüft die EU-Kommission noch, ob ein solches Verfahren überhaupt eingeleitet wird. Denkbar ist, dass …
Turnusgemäß wird das Bundesfinanzministerium (BMF) zum 1.1.2019 neue Größenklassen für die Betriebsprüfungen herausgeben – mit Auswirkungen auf den Prüfungs-Turnus. Der Deutsche Steuerberaterverband fordert jetzt eine grundsätzliche Überprüfung und Anpassung der Größenklassen (DStV, Stellungsnahme v. 17.10.2017).
Ein Erfolgsrezept der vordigitalen Zeit bestand darin, dass Produkte ausgereift und fehlerfrei in den Markt gebracht wurden. Die meisten der neuen digitalen Projekte werden aber nicht mehr bis zum letzten Qualitätsstandard ausgetestet, sondern ganz bewusst bereits vor der „alten” Marktreife an den Kunden gebracht. Nachbesserungen werden mitgeliefert. Produkteinführung ist zugleich Markttest. Es gilt: Geschwindigkeit ist Alles. Wer es schafft, eine marktträchtige Idee als erster umzusetzen, gewinnt. Ob das tatsächlich so ist, sei hier dahin gestellt. Fakt ist, dass Geschwindigkeit den Hype um StartUps und digitale Produkte bestimmt. Daneben bleibt allerdings eine weitere alte Regel in Kraft: Wer zu früh kommt, den bestraft der Markt in aller Regel. Nach wie vor kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. 3 Beispiele: …
Im Vorstellungsgespräch glänzen die Mitarbeiter von ihren besten Seiten. Im Alltag sind die Menschen in der Regel schwieriger. Je nach Typus (Buschtrommler, Besserwisser, Egozentriker, Nörgler, Gescheiterte) empfehlen die Experten unterschiedliches „Anpacken“. Sie sind aber kein Psychologe und haben auch keine Zeit zur individuellen Betreuung von schwierigen Mitarbeitern. Was tun? …
Wie bereits abzusehen war (vgl. Nr. 43/2017) hat das Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine beiden Kinder in einigen Punkten zurück genommen (LG Stuttgart, 11 KLs 152 Js 53650/12). Dabei geht es um eine Reihe von Anklagepunkten, bei denen die Annahme der frühen Kenntnis der Insolvenz und damit des vorsätzlichen Bankrotts nicht mehr aufrechterhalten werden können. Bestehen bleibt aber der Anklagepunkt „vorsätzlicher Bankrott”. Nächster Verhandlungstermin ist am 13.11.2017. Nach Ende der Beweisaufnahme steht noch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Damit könnte der Prozess noch im November abgeschlossen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ein Wiedereinstellungsanspruch steht grundsätzlich nur Arbeitnehmern zu, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz haben. In Kleinbetrieben kann sich aber im Einzelfall ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch aus § 242 BGB ergeben (BAG, Urteil v. 19.10.2017, 8 AZR 845/15).
der Schlecker-Prozess geht in die letzten Runden. Für alle GmbH-Geschäftsführer von Interesse ist dabei die Frage, ab wann Anton Schlecker mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seiner Firmen einstehen muss. Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass dies bereits Ende 2009 der Fall war (Insolvenzantragspflicht). Ab diesem Zeitpunkt müsste …
