Die KfW Förderbank und die L‑Bank, das Landesförderinstitut des Landes Baden-Württemberg, haben vereinbart, die gewerblichen Förderprodukte der L‑Bank in die onlinebasierte KfW-Fördermittelplattform Bankdurchleitung Online 2.0 (BDO 2.0) einzubinden. Im Rahmen einer Pilotpartnerschaft wird die Förderplattform zugleich dahingehend weiterentwickelt, dass sie nach Fertigstellung auch von anderen Landesförderinstituten genutzt werden kann. Damit ist ein direkter Zugriff auch auf die L‑Bank Angebote möglich (PM KfW v. 14.11.2017).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Bloomberg > Merkels Versuch einer Regierungsbildung gescheitert (kollabiert)
Handelsblatt > Wie geht es jetzt weiter?
NZZ > Märkte reagieren gelassen auf Scheitern der Jamaika-Verhandlungen
Süddeutsche > Krise in Berlin wird zur Krise des Westens
Spiegel > Jamaika Abbruch – jetzt kommt die SPD unter Druck
Le Monde > Allemagne en pleine tempete politique (Deutschland in stürmischen Zeiten)
La Stampa > Merkel al bivio: elezioni o governo di minoranza (Merkel am Scheideweg: Wahlen oder Minderheitsregierung)
The Times > Merkel in der Krise
BILD > Wutwelle gegen Lindner
FOKUS > Warum die SPD zu den größten Verlierern der Nacht gehört
STERN > Lindner: Die Zockerei des Möchtegern-Macron
Die Stimmen der Parteien:
FDP > Modernisierung Deutschlands ist so nicht möglich
CDU > Ende der Sondierungen
Nur in der Einpersonen-GmbH sind Sie sicher, dass es einigermaßen konfliktfrei zugeht. Sobald es mehrere Gesellschafter und/oder Geschäftsführer gibt, müssen Sie davon ausgehen, dass es – in der Regel alle zwei Jahre – zu mehr oder weniger intensiven Konfliktsituationen kommt. Das liegt in der Natur der Sache: Unternehmerische Entscheidungen sind immer auch Überzeugungs-Entscheidungen. Und die können durchaus unterschiedlich ausfallen. Wem sage ich das? …
Wie immer im November hat die BBE-Media die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht. Abgefragt wurde die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehalts-Entwicklung für Handwerker-GmbHs genauer angeschaut. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 muss in einigen Branchen beim Festgehalt mit einem deutlichen Abschlag gerechnet werden (vgl. Nr. 46/2016). Im Durchschnitt wird unterdessen im Handwerk rund ein Fünftel (ca. 20 %) des Gehalts als Erfolgsbeteiligung ausgezahlt. Das war bis vor wenigen Jahren nicht absehbar.
Hintergrund: Bis zu 50 % des Jahresgewinns kann an die Geschäftsführung als Tantieme ausgezahlt werden, ohne dass die Finanzbehörden dafür eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen. Das ist bundesweiter Konsens der Behörden. Ein Grund für die stagnierenden Festbezüge dürfte eben darin zu sehen sein, dass in immer mehr Handwerks-GmbHs Tantiemen gezahlt werden. Wir gehen davon aus, dass sich in der zurückhaltenden Gehaltsentwicklung auch Strukturveränderungen im Handwerk abbilden. Stichworte: zunehmende Konzentration des Marktes mit einem Trend zu größeren Handwerksbetrieben in der Rechtsform GmbH mit arbeitsteiliger Geschäftsführung – auch mit Fremd-Geschäftsführern, die bevorzugt erfolgsbezogen vergütet werden. Nicht endgültig klären lässt sich allerdings die stagnierende bis rückläufige Gehaltsentwicklung gegenüber dem Vorjahr. Gerade im Bereich „Bauen” (das betrifft 7 der hier aufgeführten 13 Gewerke) sind die meisten Betriebe auch in diesem Jahr bis zum Anschlag ausgelastet. Hier die aktuellen Zahlen: …
Bereits in Ausgabe 28/2017 hatten wir im Zusammenhang mit der D & O Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer auf ein Urteil des OLG Celle hingewiesen (OLG Celle, Urteil v. 1.4.2016, 8 W 20/16). Hintergrund: Danach sind Schäden, die aus einem verspäteten Insolvenzantrag für die Gläubiger der GmbH entstehen, kein Vermögensschaden. Aber nur ein Vermögensschaden der GmbH ist von der D & O in der Regel abgedeckt.
Folge: …
Wenn Sie sich auf die Digitalisierung einlassen wollen, müssen Sie sich mit entsprechenden Experten – im Fachjargon: Nerds – auseinandersetzen. Ist es manchmal schon nicht einfach mit dem IT-verantwortlichen Spezialisten zu kommunizieren, kommen mit dem „Nerd” neue Herausforderungen auf Sie und alle anderen Mitarbeiter zu. Laut Wikipedia ist ein Nerd – positiv betrachtet – ein Individualist, der durch Besitz hinreichender Fachkenntnisse einen entsprechenden Grad an gesellschaftlicher Anerkennung innerhalb der jeweiligen Szene aufweist. Negativ gesehen ist der Nerd eine stereotype Bezeichnung eines in sozialen Belangen unbeholfenen verschrobenen Einzelgängers, der ständig vor dem Computer sitzt und dadurch jenseits des Computers in soziale Isolation gerät. Das klingt nach Dilemma.…
In den meisten Geschäftsführer-Anstellungsverträgen ist vereinbart, dass der Geschäftsführer mit der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung Anspruch auf Auszahlung hat. Wird der Jahresabschluss einer GmbH aber nicht innerhalb dieser Frist (vgl. § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbH-Gesetz) festgestellt, so ist für die Fälligkeit der Tantieme des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers die fristgerechte Feststellung des Jahresabschlusses zu fingieren (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.08.2017 – 6 K 1419/14). …
Aufwendungen zum Erwerb einer Beteiligung sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Zahlung Voraussetzung für den Abschluss des Anstellungsvertrages ist (BFH, Urteil v. 17.5.2017, VI R 1/16)…
Wenn Metzgermeister Müller (Name von der Redaktion geändert) seine „lange Rote” auf dem Freiburger Münstermarkt (Schauplatz: original) für 3 Euro verkauft und seiner Aushilfe Lisa dafür 10 Euro bar auf die Hand zahlt, ist das Steuer- und Sozialversicherungsbetrug. Dafür muss er – je nach Fall – mit Gefängnis bis zu 5 Jahren büßen (§ 266a StGB). Anders ein paar Meter weiter im Freiburger Münster: …
Immer mehr GmbHs erstellen neben dem offiziellen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlusrechnung, Anhang, eventuell: Lagebericht) einen gesonderten Geschäftsbericht. Ziel ist es, eine übersichtliche Informations-Broschüre über das Unternehmen zu erstellen, mit dem potenzielle Kunden, Geschäftspartner, Banken/Investoren und Arbeitnehmer über das Unternehmen übersichtlich und in allgemein verständlicher Form informiert werden. Gerade für die Akquise von neuen Mitarbeitern oder Azubis erweist sich eine solche Selbst-Darstellung immer wieder als einfaches, aber sehr wirkungsvolles Instrument. Ziel ist es auch, Punkte fürs Rating bzw. bei der Investoren-Suche zu sammeln. Beachten Sie aber, dass Sie damit keine Insider-Informationen herausgeben. Der Schuss kann nach auch schnell einmal nach hinten losgehen, z. B., wenn das Finanzamt mitliest. Achten Sie unbedingt darauf, dass im Geschäftsbericht nur fundierte Aussagen zum Unternehmen bzw. zum Geschäftsablauf stehen. Sensibilisieren Sie alle an der Erstellung beteiligten Mitarbeiter dafür, dass die dort verwendeten Informationen z. B. vom Steuerprüfer gelesen werden und u. U. zu einer erweiterten Prüfung führen.
Beispiel: …