Wie bereits abzusehen war (vgl. Nr. 43/2017) hat das Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine beiden Kinder in einigen Punkten zurück genommen (LG Stuttgart, 11 KLs 152 Js 53650/12). Dabei geht es um eine Reihe von Anklagepunkten, bei denen die Annahme der frühen Kenntnis der Insolvenz und damit des vorsätzlichen Bankrotts nicht mehr aufrechterhalten werden können. Bestehen bleibt aber der Anklagepunkt „vorsätzlicher Bankrott”. Nächster Verhandlungstermin ist am 13.11.2017. Nach Ende der Beweisaufnahme steht noch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Damit könnte der Prozess noch im November abgeschlossen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Ein Wiedereinstellungsanspruch steht grundsätzlich nur Arbeitnehmern zu, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz haben. In Kleinbetrieben kann sich aber im Einzelfall ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch aus § 242 BGB ergeben (BAG, Urteil v. 19.10.2017, 8 AZR 845/15).
der Schlecker-Prozess geht in die letzten Runden. Für alle GmbH-Geschäftsführer von Interesse ist dabei die Frage, ab wann Anton Schlecker mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seiner Firmen einstehen muss. Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass dies bereits Ende 2009 der Fall war (Insolvenzantragspflicht). Ab diesem Zeitpunkt müsste …
„The Spark“ (der Funke) heißt der deutsche Digitalpreis, der jährlich von der Unternehmensberatung McKinsey und dem Handelsblatt an Erfolg versprechende StartUps vergeben wird. Ziel der Veranstaltungen ist es, eine breite Aufmerksamkeit für neue Entwicklungen und Geschäftsideen zu schaffen. Dabei ist es nicht nur für die Großen der Branche interessant, Kontakte zu kreativen Gründern herzustellen. Auch kleinere Unternehmen können so frühzeitig neue Entwicklungen antizipieren und ggf. in ihr Geschäftsmodell einfließen lassen. Etwa am Beispiel der drei jetzt ausgezeichneten StartUps. Allerdings: Nur mit einer guten Idee, Willen und Durchhaltevermögen kann man (immer noch) keine Geschäfte machen. Das zeigt sich an den Schwierigkeiten, mit denen die Preisträger zu kämpfen haben: …
Auf Vorlage des FG Köln wird das BVerfG prüfen, ob der Rechnungszinsfuß nach § 6a EStG in Höhe von 6 % verfassungsrechtlicher Prüfung standhält. Die Richter des FG Köln halten den jetzigen Wert im derzeitigen Zinsumfeld für „realitätsfremd“ hoch (FG Köln, Beschluss v. 12.10.2017, 10 K 977/17).
Bezieht der Geschäftsführer aufgrund einer Vereinbarung Bonuszahlungen aus einem vorher verdienten Basiskapitalstock, handelt es sich nicht um Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit. Die Vergünstigung für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 EStG) wird nicht gewährt (FG Nürnberg, Urteil v. 10.5.2017, 3 K 1935/15).
Alle an Jamaika beteiligten Parteien signalisieren und praktizieren unterdessen mehr als Gesprächsbereitschaft. In den Talk-Runden, in politischen Statements in den Partei-Gremien und selbst in vertraulichen Interviews geben sich die verantwortlichen Politiker weichgespült. Man hält sich mit Kritik zurück. Das ist verständlich und der politischen Kultur geschuldet. Aus Unternehmersicht stellt sich aber die Frage, wie sich diese Allianz auf die Wirtschaftspolitik der nächsten Jahre auswirken wird. Müssen wir uns auf weitere 4 Jahre Stillstand einstellen?
Beispiel: Steuerpolitik. In weiten Unternehmerkreisen hat sich in den letzten Jahrzehnten der Eindruck breit gemacht, dass Steuerpolitik für Unternehmen immer weniger von den politisch Verantwortlichen gemanagt wird, sondern von den Finanzbehörden und den Gerichten bestimmt wird. Stichworte: Erbschaftssteuer, Gewinnabgrenzungsverordnung, innerbetriebliche Verrechnungspreise, verdeckte Gewinnausschüttungen, die steuerliche Behandlung von Zuschüssen an Arbeitnehmer oder die private Kfz-Nutzung. Die Liste lässt sich (fast) beliebig erweitern – bis hin zu vielen wirklich schwierigen Betriebsprüfungs-Situationen, die Unternehmer ohne öffentliche Kontrolle hinnehmen müssen. Ob Schwarz, Gelb und Grün dagegen etwas ausrichten?
BISS die Wirtschafts-Satire > Lindner (veröffentlicht am 2.Mai 2012)


