Laut GmbH-Gesetz hat der Gesellschafter kein Stimmrecht, wenn er von einer Verbindlichkeit befreit werden soll (§ 47 Abs. 4 GmbHG). Das gilt auch für die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Im Urteilsfall ging es um die Veräußerung eines Grundstücks an ein anderes Unternehmen des KG-Gesellschafters. Ob der Gesellschafter vom Verbot des Selbstkontrahierens (gemäß § 181 BGB) befreit ist, ist für die Beurteilung, ob ein Stimmverbot besteht, unerheblich (OLG München, Urteil v. 18.7.2018, 7 U 4225/17).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Verschenkt der Aktionär an seine minderjährigen Kinder jeweils 5 Aktien und veräußern diese jeweils 2 Aktien an einen dritten Erwerber, genügt ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schenkung und Veräußerung allein nicht, um einen Gestaltungsmissbrauch zu unterstellen (BFH, Urteil v. 17.4.2018, IX R 19/17).
Unternehmen, die ihre Websites auf der Basis des Content-Management-Systems WordPress betreiben, sollten darauf achten, dass immer die aktuelle Version verwendet wird. Nur so lässt sich verhindern, dass Sicherheitslücken von Unbefugten genutzt werden können. Nach Analysen der Universität Jyväskyla (Finnland) arbeiten über 80 % aller WordPress-Anwender mit einer veralteten Version.
Wird eine GbR durch Übertragung des Geschäftsanteils Gesellschafter der GmbH, muss dies in der dazu geänderten Gesellschafterliste dem Registergericht mitgeteilt werden. Achtung: Diese Meldung ist nur dann korrekt, wenn in der Liste alle Gesellschafter der GbR mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Wohnort aufgeführt werden. Ist das nicht der Fall, darf das Registergericht die Eintragung ablehnen (BGH, Urteil v. 26.6.2018, II ZB 12/16).
Seit einigen Jahren wachsen die Sozialausgaben stärker als die Wirtschaftsleistung. Steigerungsrate der Gesamt-Sozialausgaben von 2016 auf 2017: 3,9 %. Nachzuvollziehen, wenn Sie die Lohnnebenkosten Ihrer Mitarbeiter oder ihre eigene Gehaltsabrechnung in Augenschein nehmen. Im Raum steht das politische Versprechen, dass die Lohnnebenkosten nicht über die 40 % – Marke steigen sollen. Auf der anderen Seite steht: Die Konkurrenzsituation und notwendiger Innovationsbedarf lassen Ihnen nur einen bescheidenen Spielraum nach oben, wenn es um Löhne und Gehälter geht. Ihr schlagkräftigstes Argument um neue Mitarbeiter und zur Mitarbeiter-Bindung ist damit außer Kraft. Was tun? …
GmbHs, die in den letzten Jahren gut verdient und hohe Rücklagen haben, haben zunehmend Probleme: Was tun mit den Gewinn-Rücklagen? Nur Risiko-Anlagen bringen einigermaßen Rendite. Traditionelle Sparanlagen bringen keine Verzinsung (Sparkassen, Volksbanken) oder bei den Privatbanken nur noch minimale Zinsen (bis max. 1,8 %). Für (Allein-) Gesellschafter-Geschäftsführer ist das lediglich ein Vermögens-Poker. Entweder begnügt er sich mit leicht schrumpfenden Vermögenswerten oder er entscheidet sich für eine Risikoanlage. Schwieriger ist es für den Fremd-Geschäftsführer oder den Geschäftsführer mit geringer Eigenbeteiligung und einigen Mit-Gesellschaftern.
Hier gibt es in der Tat ein Haftungsproblem: …
Mit dem zunehmenden Aufkommen (Mining) und Handel (Trading) mit Bitcoin oder anderen digitalen Währungen der Blockchain-Technologie stellen sich neue haftungs‑, bilanz- und steuerrechtliche Fragen, die allesamt darauf hinauslaufen, dass die derzeit damit verbundenen Risiken (Haftung, Totalverlust, Besteuerung) von den Agierenden in einer haftungsgeschränkten Rechtsform durchgeführt werden sollten. Die Aktiengesellschaft ist dafür allerdings weniger geeignet, z. B. weil alleine schon die – schnelle und unkomplizierte – Abhaltung von elektronischen Aktionärsversammlungen nicht zugelassen ist.
Einfacher …
Wenn Sie sich mit einem Ihrer Mit-Gesellschafter überworfen haben und Rat bei einem Anwalt für Gesellschaftsrecht suchen, kann der Ihnen keine andere Auskunft geben als: „Der Ausschluss des Gesellschafters bzw. die Einziehung des GmbH-Geschäftsanteils kann immer nur das letzte Mittel sein”. So die praktizierte Rechtslage, an der sich die Land- bzw. Oberlandesgerichte bei Klagen gegen die Einziehung eines GmbH-Anteils orientieren. Problematisch ist eine Einziehung des Geschäftsanteils immer dann, wenn – was für die meisten GmbHs zutrifft – im Gesellschaftsvertrag keine Vereinbarung zum Ausschluss- bzw. zur Einziehung festgelegt wurde. Anerkannte Ausschlussgründe sind dann z. B.: Geistige Störung, dauernde Erkrankung, mangelnde Kreditwürdigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse, der Verlust von im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen Eigenschaften, gravierende Verletzungen der gesellschafterlichen Treuepflicht. Neben diesen objektiv belegbaren Gründen, die eine Einziehung des GmbH-Anteils rechtfertigen, müssen Sie nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die finanziellen Auswirkungen der Einziehung auf die GmbH berücksichtigen (BGH, Urteil v. 26.6.2018, II ZR 65/16).
Die neue Rechtslage: …
Begründet der Geschäftsführer einer GmbH im Insolvenzverfahren seine positive Fortführungsprognose mit Verweis auf stille Reserven, muss er stichhaltig darlegen, welche stille Reserven im Einzelnen oder welche sonstigen für die Überschuldungsbilanz maßgeblichen Wertaufhellungen vorhanden sind. Kann der Geschäftsführer diesen Nachweis nicht führen, hat seine darauf gestützte Fortführungsprognose keinen Bestand. Das Insolvenzgericht wird das bereits eröffnete Insolvenzverfahren im Anschluss fortführen (OLG Hamburg, Urteil v. 16.3.2018, 5 U 191/16, rechtskräftig). Dazu …
Nach den Vorgaben aus den Koalitionsvereinbarungen ist die Etablierung des automatischen Informationsaustausches zwischen Deutschland und den Vertragsländern Voraussetzung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge (S. 69 Koalitionsvertrag). Nach Auskunft der Bundesregierung funktioniert dieser Informationsaustausch unterdessen (siehe dazu die nebenstehende Meldung). Im September 2018 werden erneut die Konten-Datensätze mit 102 Ländern abgeglichen. Damit ist der Weg frei für die Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinserträge. Das betrifft dann auch die Besteuerung der Zinsen, die Gesellschafter (-Geschäftsführer) für Darlehen an ihre GmbH (Gesellschafterdarlehen) erhalten. Die müssen dann wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.