„Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss der GmbH nicht termingerecht vorlege?“ – so die Anfrage eines Kollegen, der mit den Zahlen seiner GmbH nicht hinterher kommt und den Jahresabschluss seiner mittelgroßen GmbH eigentlich bis zum 31.8. des Jahres – also bis Ende dieses Monats – durch die Gesellschafter feststellen lassen muss (Datum des Beschluss-Protokolls). Danach müssen GmbHs jährlich einen kompletten Jahresabschluss aufstellen und diesen durch die Gesellschafter feststellen lassen (Rechtsquelle: § 42a GmbH-Gesetz). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Geschäftsführer, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und eine Direkt- bzw. private Rentenversicherung mit Auszahlungswahlrecht abgeschlossen haben, müssen auf den vollen Auszahlungsbetrag der Sofortrente und nicht nur auf den Kapitalzuwachs Krankenkassenbeiträge zahlen. Damit bestätigt das Bundessozialgericht die bisher bereits den Sozialgerichten entschiedene Rechtslage und bestätigt seine bereits dazu ergangenen Entscheidung vom 10.10.2017 (Bundessozialgericht, Urteil v. 15.8.2018, B 12 R 5/17 R).
Krypto-Währungen bieten Vorteile (vgl. Nr. 50/2017) und Risiken. Dass das Spekulieren mit Krypto-Währungen nicht unerhebliche Risiken birgt, haben jetzt 30.000 Anleger des FinTech-Unternehmens Enivon AG erfahren müssen. Der Anlage-Verlust beläuft sich auf rund 100 Mio. US-Dollar. Was ist hier falsch gelaufen und worauf müssen Sie bei der Anlage in Krypto-Währungen achten? Ausgangspunkt war ein Renditeversprechen von 161 % im Januar dieses Jahres. Worauf müssen Sie achten? …
Die Bundesregierung plant Ausnahmen vom Kündigungsschutz. Danach sollen Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen > 234.000 EUR in Zukunft als leitende Angestellte qualifiziert werden. Vorteil für die Unternehmen: Diese sog. Risikoträger in den Unternehmen (hier: Bankenbranche) genießen dann nicht mehr den vollen Kündigungsschutz. Für das im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Vorhaben liegt allerdings noch kein konkreter Gesetzentwurf vor.
Dass sog. Sanierungsgewinne laut BMF-Erlass steuerbegünstigt bleiben, spielt im finanzgerichtlichen Verfahren keine Rolle. Im Urteilsfall musste das Gericht darüber entscheiden, ob das Finanzamt die Steuer für einen Sanierungsgewinn unzutreffend erhoben hat. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits in vorherigen Entscheidungen dazu Stellung genommen und die Steuerbegünstigung nach dem Sanierungserlass als unzulässig abgelehnt (BFH, Beschluss v. 8.5.2018, VIII B 124/17).
Weil der VW-Vorstand Heinz-Jakob Neußer bei der Aufklärung der Diesel-Affäre gegen seine arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflicht (so ausdrücklich vereinbart im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag) verstoßen hat, wurde er mit sofortiger Wirkung freigestellt und fristlos gekündigt. Der wird diese Kündigung nicht hinnehmen, sondern die Rechtmäßigkeit vor dem Arbeitsgericht klären lassen. Interessant auch für Geschäftsführer: Kann sich ein Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder leitender Angestellter auf seine arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht berufen, wenn im staatsanwaltlichen/gerichtlichen Verfahren ermittelt wird? Und: Ist eine so begründete fristlose Kündigung korrekt und wirksam. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Kaum hat die BAYER AG den US-Konzern Monsanto übernommen, entscheidet ein US-Gericht auf 254 Mio. EUR Schadenersatz gegen die neuen Eigentümer aus Deutschland. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wer mit dem Iran Geschäfte macht, fliegt raus aus dem US-Geschäft. Fehler der deutschen Autobauer und Banken bleiben in Deutschland ohne Folgen, in den USA werden sie mit Milliardenstrafen geahndet. Während umgekehrt die US-Konzerne für ihre Geschäfte in Deutschland so gut wie keine Steuern zahlen, Auflagen des deutschen Arbeits‑, Datenschutz- und Umweltrechts ohne größere Folgen aushebeln. Machen wir hier Alles falsch? Ist der deutsche Mittelstand zu brav?
Fakt ist: …
Die Verweildauer von Managern und Geschäftsführern im Amt ist in den letzten Jahren (deutlich) kürzer geworden. Beispiele: Der Deutsche Bank Chef Rolf Breuer schaffte in den Achtziger Jahren noch 17 Dienstjahre, Josef Ackermann noch 16 Amtsjahre als Vorstandsvorsitzender, Cryan und Fitschen gerade einmal noch 4 Jahre. Der aktuelle Vorstandsvorsitzende Christian Sewing steht wohl ebenfalls bereits nach 4 Jahren kurz vor dem Ende. Auch die Geschäftsführer vieler StartUps werden kurz nach der Übernahme durch den Investor abgelöst. Auch in mittelständischen Familien-Unternehmen ist die Geduld mit dem Nachfolger endlicher geworden – so dass die Gesellschafter unterdessen schneller auf einen Fremd-Manager auf Zeit setzen. Gerade am Beispiel Deutsche Bank (DB) lässt sich gut veranschaulichen, wie die Veränderungen im Umfeld des Unternehmens und Fehleinschätzungen der Geschäftsführung ein bewährtes Geschäftsmodell ins Wanken bringen: …
Das Thema „Digitalisierung” mit allen seinen Aspekten zu begreifen, zu bewerten und daraus die richtigen Schlüsse für die Führung der Geschäfte zu ziehen, ist für Keinen einfach. Hilfreich sind Experten-Seminare oder webinare, aber auch die Fachlektüre kann neue Erkenntnisse liefern – zumal bei anschaulicher Aufbereitung der Materie. Nicht ganz neu aber sehr spannend ist zum Beispiel „the four” – der amerikanische Marketing-Professor Scott Galloway wirft einen analytischen Blick hinter die Kulissen von Amazon, Google, Apple und Facebook. In „Game over” prognostiziert Hans-Peter Martin die globalen Auswirkungen von Robotik und Digitalisierung. Der Ökonom Achim Wambach entwirft in „Digitaler Wohlstand für alle” die neuen Möglichkeiten und Chancen der technologischen Revolution. All diese Titel sind für den Deutschen Wirtschafts-Buchpreis 2018 nominiert. Drastischer die Visionen in „the circle”. Der Amerikaner Dave Eggers beschreibt – in Anlehnung an den George Orwell – Bestseller „1984” – die dunkle Seite der neuen Monopole. Wer sich ganz pragmatisch, aber dennoch unterhaltsam zur Digitalisierung informieren will, ist gut beraten mit dem Titel „Silicon Valley” des Ex-Springer Managers Christoph Keese bzw. dessen deutscher Applikation „Silicon Germany”.
Seit Einführung der sog. Kronzeugenregelung werden auch immer mehr Kartellverstöße kleinerer und mittlerer regional tätiger Unternehmen angezeigt. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig dazu, vgl. zuletzt Nr. 21/2016 zur zulässigen Höhe von Preisaufschlägen. Mitunter kommt es auch zu skurrilem Behördenaktionismus, vgl. dazu unsere Berichterstattung zum sog. Tübinger Eiskugel-Kartell (vgl. dazu Nr. 15/2017).
Zur Sache: …