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Aktuell BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Google-Links

EuGH
Der klei­ne Sit­zungs-Saal des EuGH

Etwas gewun­dert haben wir uns schon, als der EuGH Goog­le dazu ver­don­nert hat, bestimm­te „Links“ zu sper­ren. Kein Wort dabei aber von „Rechts“. Haben wir es hier mit einem sat­ten Ver­stoß gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz zu tun? Und das so kurz vor der Euro­pa­meis­ter­schafts­wahl. Das ist doch – gelin­de gesagt – mehr als nur ein Wink mit dem Grenz­pfos­ten. Ver­mut­lich ist es wie­der einer die­ser unge­ho­bel­ten Ver­su­che, den gan­zen rechts­ra­di­ka­len Müll ein­fach links lie­gen zu las­sen. Wo das aller­dings hin­führt, ken­nen wir ja aus Nea­pel. Wo man sich bereits in den frü­hen 80er Jah­ren dazu ent­schlos­sen hat­te, rund um die schö­ne Stadt am gleich­na­mi­gen Golf euro­päi­schen Gift­müll zu ver­bud­deln.  Immer­hin konn­te der Ita­lie­ner auf die­se Wei­se den nea­po­li­ta­ni­schen Kom­mu­nal-Haus­halt zumin­dest für kur­ze Zeit schul­den­frei stel­len und das ein­zig­ar­ti­ge Tea­t­ro San Car­lo vor dem Nie­der­gang ret­ten. Zurück zum The­ma: Wo Links hin­führt, wis­sen wir Deut­sche ja schon seit Rosa Luxem­burg, Karl Lager­feld und Ulri­ke Mein­hof. Gut, dass das jetzt auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof begrif­fen hat.

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Aktuell

Brasilia 2014

  Die Rechts­la­ge Lösungs­vor­schlag
Fern­se­hen Arbeit­neh­mer dür­fen ohne Erlaub­nis des Arbeit­ge­bers in der Regel wäh­rend der Arbeits­zeit kei­ne EM-Spie­le im Fern­se­hen ver­fol­gen. Denn wer Fern­se­hen schaut, wird durch den opti­schen Reiz so stark abge­lenkt, dass er sich nicht mehr auf sei­ne Tätig­keit kon­zen­trie­ren kann. Eine Aus­nah­me kann für Arbeit­neh­mer gel­ten, bei denen auch vor der EM am Arbeits­platz ein Fern­se­her ein­ge­schal­tet ist. In sol­chen Fäl­len ist davon aus­zu­ge­hen, dass das Fern­se­hen auch wäh­rend der Welt­meis­ter­schaft erlaubt ist. Der Arbeit­ge­ber darf aller­dings zu den Fuß­ball-Über­tra­gun­gen nein sagen. Wer bei­spiels­wei­se aus beruf­li­chen Grün­den wäh­rend der Arbeits­zeit die Nach­rich­ten ver­fol­gen muss, darf nicht ein­fach zu den EM-Spie­len umschalten.
Radio Beim Radio­hö­ren ist je nach Tätig­keit vor­stell­bar, dass man einer­seits zuhö­ren und ande­rer­seits wei­ter­ar­bei­ten kann. Des­halb hat das BAG (Beschluss vom 14.1.1986) ent­schie­den, dass Radio­hö­ren am Arbeits­platz erlaubt ist, vor­aus­ge­setzt, der Arbeit­neh­mer erle­digt sei­ne Auf­ga­ben kon­zen­triert, zügig und feh­ler­frei, und stört mit den Radio­ge­räu­schen weder Kol­le­gen noch Kunden. Der Arbeit­ge­ber kann das Radio­hö­ren den­noch ver­bie­ten. Er muss aller­dings das Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebs­rats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beach­ten, denn die Fra­ge, ob im Betrieb wäh­rend der Arbeits­zeit Radio gehört wer­den darf, betrifft die Ord­nung des Betrie­bes und des Ver­hal­tens der Arbeit­neh­mer im Betrieb. Ein ohne Zustim­mung des Betriebs­rats aus­ge­spro­che­nes Ver­bot ist unwirksam.
Inter­net Die pri­va­te Inter­net- und E‑Mail-Nut­zung am Arbeits­platz stellt nach der Recht­spre­chung des BAG eine Ver­let­zung arbeits­ver­trag­li­cher Pflich­ten dar – ins­be­son­de­re, wenn Sie Ihren Arbeit­neh­mer die pri­va­te Nut­zung aus­drück­lich unter­sagt haben. U. E. soll­ten Sie davon nicht abwei­chen. Aber wenn Ihr Mit­ar­bei­ter nur den „Zwi­schen­stand einer Begeg­nung“ wis­sen will, soll­ten Sie (groß­zü­gig) bei­de Augen zudrücken.
Arbeits­zeit Es gel­ten die übli­chen Urlaubs­ver­pflich­tun­gen – also nur mit Geneh­mi­gung und betrieb­li­cher Abstim­mung. Ist ein Kol­le­ge am dar­auf fol­gen­den Tag krank, soll­ten Sie genau­er hin­schau­en und sofort anspre­chen, dass Sie im Wie­der­ho­lungs­fall nicht taten­los zuschau­en werden. Glei­ten, Abbau von Über­stun­den, Schicht­tausch mit weni­ger Fuß­ball-inter­es­sier­ten Kol­le­gen, Nacharbeiten

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Aktuell Volkelt-Briefe

Kostenfrei: Musterbrief zur Rückforderung der Bank-Bearbeitungsgebühren

Nach dem Grund­satz-Urteil des BGH zu den Bear­bei­tungs­ge­büh­ren der Ban­ken, kön­nen Sie ab sofort Bear­bei­tungs­ge­büh­ren für alle pri­va­ten Kre­di­te seit 2011 zurück for­dern. Die Ver­brau­cher­zen­tra­len haben dazu einen Mus­ter­brief ins Inter­net gestellt > Mus­ter­brief. Dar­in fin­den Sie auch alle Anga­ben, die Sie vor­ab recher­chie­ren soll­ten (Rechts­quel­le: BGH, urteil vom 13.5.2014, XI ZR 170/13)

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Aktuell BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Radler-Maut

RadlerAn war­men Tagen geht doch nichts über ein küh­les Rad­ler. Heißt ja nicht umsonst so. Das Rad­ler soll dem abge­stram­pel­ten Rad­ler Küh­lung und Aus­gleich für den Flüs­sig­keits­ver­lust brin­gen, ohne dass der gleich besof­fen umfällt. Aber das The­ma hat Bri­sanz: Darf an den vie­len Jau­sen-Sta­tio­nen, die jetzt an den Rad-Schnell­tras­sen – z. B. zwi­schen Karls­ru­he und Stutt­gart – ent­ste­hen wer­den, über­haupt Alko­hol aus­ge­schenkt wer­den? Rich­tig: Damit kommt die Null-Pro­mil­le-Dis­kus­si­on auch für den fahr­rad­fah­ren­den Ver­kehr wie­der in vol­le Fahrt. Zwi­schen Basel und Frei­burg wäre die „Schor­le“ betrof­fen. Was aber, wenn der berufs­pen­deln­de Fahr­rad­fah­rer auf sei­ner täg­li­chen Stre­cke zwi­schen Offen­burg und Karls­ru­he nicht die offi­zi­el­le Fahr­rad-Rast­stät­te an der Schnell-Tras­se zur Pau­se anfährt, son­dern etwas abseits in der Strau­ße sein Rad­ler run­ter­zieht? Und gibt es aus­ge­bau­te Stre­cken zwi­schen der Schnell-Tras­se und den Strau­ßen­wirt­schaf­ten? Oder muss er da mit sei­nem Stadt-Mou­tain-Bike über den Acker? Mit oder ohne Helm? Und was tun gegen Geis­ter-Rad­ler? Wann kommt die Fahr­rad-Maut? Fra­gen über Fragen.

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Aktuell Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 16/2014

The­men heu­te: Schwarz­geld: Schwar­ze Wert­schöp­fungs­ket­ten vor dem „aus” + Geschäfts­füh­rer-Alters­vor­sor­ge: Finanz­amt bestraft zu spä­te Gehalts­er­hö­hung + Recht: Kar­tell­be­hör­den dür­fen vor Ort durch­su­chen  + Gesund und sport­lich: Das E‑Bike auf Fir­men­kos­ten + Ohne Bera­ter: FA muss Frist­ver­län­ge­rung zurück­neh­men + Mar­ke­ting: Wer­bung mit Preis­nach­lass für gute Noten ist zuläs­sig + BISS

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Aktuell Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Ein paar ganz einfache TIPPs für die Liquidität

Ein wich­ti­ger Bau­stein für wirt­schaft­li­chen Erfolg ist Dis­zi­plin. Aber: In der All­tags­hek­tik ist das leich­ter gesagt als getan. Als Chef sind Sie gefragt. Sie geben vor, wie man mit Dis­zi­plin einen Bau­stein für den Erfolg legt: … 

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Aktuell Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Fehlerhafte Beschlussfassung zum Gesellschafter-Ausschluss

Wird der Gesell­schaf­ter, der aus der GmbH aus­ge­schos­sen wer­den soll, nicht ord­nungs­ge­mäß zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gela­den oder wird ihm nur eine Ersatz­zu­stel­lung eigen­hän­dig in den  Brief­kas­ten gewor­fen, dann ist … 

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Aktuell Volkelt-Briefe

Selbstanzeige: Länderfinanzminister einigen sich auf neue Eckdaten

Jetzt ist raus, dass die neu­en Rege­lun­gen für die steu­er­li­che Selbst­an­zei­ge noch vor der Som­mer­pau­se in eine kon­kre­te Ver­wal­tungs­vor­schrift (Quel­le: Finanz­mi­nis­te­ri­um BW) gebracht wer­den sol­len. Das sind die neu­en Eckdaten:

  • Der Straf­zu­schlag wird ver­dop­pelt. Künf­tig soll bei einer Selbst­an­zei­ge nur straf­frei blei­ben, wer ab einem hin­ter­zo­ge­nen Betrag von 50.000 EUR einen Straf­zu­schlag in Höhe von 10 % bezahlt (geprüft wird, ob der Zuschlag noch erhöht wird und bereits ab Hin­ter­zie­hungs­sum­men von weni­ger als 50.000 EUR greift).
  • Steu­er­be­trü­ger müs­sen in Zukunft die Steu­er­ein­nah­men für die letz­ten 10 Jah­re nach­rei­chen. Bis­her gilt das nur bei einer Hin­ter­zie­hungs­sum­me ab min­des­tens 50.000 EUR.
  • Dane­ben ist die sofor­ti­ge Bezah­lung der Hin­ter­zie­hungs­zin­sen (6 % pro Jahr) wei­te­re Vor­aus­set­zung für die Wirk­sam­keit einer Selbstanzeige.
  • Schließ­lich soll geprüft wer­den, ob eine Ober­gren­ze für eine wirk­sa­me Selbst­an­zei­ge in Betracht kommt.

De fac­to wird die straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge damit fast abge­schafft. So wird in der Regel eine Geld­stra­fe ver­hängt. Die­se beträgt min­des­tens 10 % des Hin­ter­zie­hungs­be­tra­ges. Dazu kom­men die Hin­ter­zie­hungs­zin­sen. Auch die Aus­deh­nung des Mel­de­zeit­raums auf 10 Jah­re bedeu­tet de fac­to eine Ver­län­ge­rung der Ver­jäh­rungs­frist für Steu­er­hin­ter­zie­hung von bis­her 5 auf 10 Jahre.

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Geschäftsführer-Alterssicherung: Spätes Arbeiten wird bestraft

Mit der Pen­si­ons­zu­sa­ge kann die GmbH eine Steu­er spa­ren­de Rück­stel­lung bil­den und zugleich den Geschäfts­füh­rer im Alter absi­chern. Aller­dings müs­sen dafür eini­ge Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. In der Pra­xis kommt es mit den Finanz­be­hör­den immer wie­der zu steu­er­li­chen Aner­ken­nungs­pro­ble­men, die in vie­len Fäl­len erst vom Finanz­ge­richt geklärt wer­den (vgl. zuletzt Nr. 14/2014).

Jetzt gibt es ein wei­te­res wich­ti­ges Urteil des Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) in Sachen Pen­si­ons­zu­sa­ge, das alle Geschäfts­füh­rer betrifft, … 

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Arbeitsrecht: Bello muss immer noch draußen bleiben

Als Arbeit­ge­ber dür­fen Sie bestim­men, ob Ihre Mit­ar­bei­ter einen Hund mit an den Arbeits­platz brin­gen dür­fen. Erlau­ben Sie das, …