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Volkelt-Briefe

Google-Urteil: Geschäftsschädigung muss noch warten

Wer­den Per­sön­lich­keits­rech­te ver­letzt, muss Goog­le die ent­spre­chen­den Inter­net-Sei­ten löschen. Und zwar dann, wenn die Anga­ben falsch oder unvoll­stän­dig sind. So hat es der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) jetzt ent­schie­den. Betrof­fe­ne Per­so­nen müs­sen dazu einen Löschungs­an­trag bei Goog­le ein­rei­chen (Goog­le-Suche > Richt­li­ni­en zum Ent­fer­nen von Inhal­ten). Inter­es­sant ist die­ses Urteil natür­lich auch für Fir­men. Kön­nen Sie damit Falsch­be­haup­tun­gen und geschäfts­schä­di­gen­de Sei­ten über Ihre Fir­ma ent­fer­nen las­sen? Ant­wort: JEIN. Im Prinzip … 

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Google-Links

EuGH
Der klei­ne Sit­zungs-Saal des EuGH

Etwas gewun­dert haben wir uns schon, als der EuGH Goog­le dazu ver­don­nert hat, bestimm­te „Links“ zu sper­ren. Kein Wort dabei aber von „Rechts“. Haben wir es hier mit einem sat­ten Ver­stoß gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz zu tun? Und das so kurz vor der Euro­pa­meis­ter­schafts­wahl. Das ist doch – gelin­de gesagt – mehr als nur ein Wink mit dem Grenz­pfos­ten. Ver­mut­lich ist es wie­der einer die­ser unge­ho­bel­ten Ver­su­che, den gan­zen rechts­ra­di­ka­len Müll ein­fach links lie­gen zu las­sen. Wo das aller­dings hin­führt, ken­nen wir ja aus Nea­pel. Wo man sich bereits in den frü­hen 80er Jah­ren dazu ent­schlos­sen hat­te, rund um die schö­ne Stadt am gleich­na­mi­gen Golf euro­päi­schen Gift­müll zu ver­bud­deln.  Immer­hin konn­te der Ita­lie­ner auf die­se Wei­se den nea­po­li­ta­ni­schen Kom­mu­nal-Haus­halt zumin­dest für kur­ze Zeit schul­den­frei stel­len und das ein­zig­ar­ti­ge Tea­t­ro San Car­lo vor dem Nie­der­gang ret­ten. Zurück zum The­ma: Wo Links hin­führt, wis­sen wir Deut­sche ja schon seit Rosa Luxem­burg, Karl Lager­feld und Ulri­ke Mein­hof. Gut, dass das jetzt auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof begrif­fen hat.