Jetzt können Geschäftsführer von einem Arbeitnehmer-Urteil profitieren. Voraussetzung: Die Abfindungsklausel wird ein wenig nachgebessert. Das geht so …
Kategorie: Aktuell
„Unterlassungen” sind teuer – und müssen vom Geschäftsführer u. U. aus eigener Tasche gezahlt werden. Was müssen Sie mindestens tun?