Ob innerbetriebliche Verrechnungen, Schachtelbeteiligungen zwischen verbundenen Unternehmen oder Aus-landsbeziehungen in Konzerngesellschaften: Die meisten Geschäftsführer sind bei solchen „steuerlichen Konstrukten“ auf die Beratung von Steuer-Experten angewiesen. Eine tatsächliche eigene Beurteilung solcher steuerlichen Sachverhalte durch den Geschäftsführer ist nicht oder nur schwierig möglich. Geht dem Finanz-amt bei Steuergestaltungen Geld verloren und zeigt sich im Nachhinein, dass die gewählte Steuer-Gestaltung unzulässig war, halten sich die Finanzbehörden im Zweifel an den Geschäftsführer – bis hin ins Privatvermögen, wenn die Firma die Steuernachzahlung nicht mehr aufbringen kann. Jedenfalls war das bisher so und der Geschäftsführer musste eine eventuelle Falschberatung in einem gesonderten Verfahren nachweisen und durchsetzen. Das aber ist aufwändig und in der Praxis kaum durchzusetzen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof jetzt ein wichtiges Urteil gefällt, das Ihre Rechte als Geschäftsführers deutlich stärkt. …
Autor: volkelt
Der Bundesanzeiger-Verlag – zuständig für die Pflichtveröffentlichungen aller GmbHs im elektronischen Unternehmensregister – warnt derzeit wieder vor betrügerischen Anbietern, die Unternehmen zu Pflichteinträgen mit fiktiven Veröffentlichungsregistern abzocken. Laut Bundesanzeiger-Verlag gibt es mittlerweile bereits über 100 in- und ausländische Abzocker-Firmen, die immer wieder mit der gleichen Masche Massen-Briefe an Unternehmen verschicken, um so Einträge in Werberegister und entsprechende Gebühren zu erschleichen.
Für die Praxis: Der Bundesanzeiger-Verlag hat jetzt …
In vielen GmbH-Gesellschaftsverträgen ist vereinbart, dass alle Gesellschafter aktiv in der GmbH mitarbeiten müssen, entweder als Geschäftsführer oder als Angestellter. Ziel der Vereinbarung: Damit wollen die Gesellschafter sicherstellen, dass sich alle zum Wohl der GmbH einsetzen und das gemeinsame Projekt zum bestmöglichen Erfolg führen. Ist der Gesellschafter nicht mehr für die GmbH tätig (Altersgründe, Abwanderungswünsche), haben die verbleibenden Gesellschafter das Recht, den GmbH-Anteil einzuziehen. Das ist rechtlich aber nur zulässig, wenn der Gesellschafter dafür abgefunden wird – ihm also eine entsprechender Preis für seinen GmbH-Anteil gezahlt wird. Problem: Die Abfindung darf nicht „sittenwidrig“ sein. Dem ausscheidenden Gesellschafter muss ein fairer Preis gezahlt werden. Dazu gibt es jetzt ein wichtiges neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). …
Versäumnisse bei der Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses der GmbH berechtigen die Gesellschafter zur Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers (vgl. Volkelt-Brief Nr. 35/2011). Das ist nachvollziehbar, bringt in der Praxis aber einige zusätzliche Probleme. Zum Beispiel, wenn der abberufene Geschäftsführer gegen den Abberufungsbeschluss der Gesellschafter vor Gericht per Anfechtungsklage vorgeht. Problem: Darf der Geschäftsführer bis zur rechtsverbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses im Amt bleiben oder nicht?
Die richtige Antwort ist: JEIN. Er kann zwar im Amt bleiben, aber …
Zinsschranke
Mit der Unternehmensteuer-Reform wurde der § 8a KStG zum 1.1.2008 abgeschafft und durch eine sog. „Zinsschranke“ für alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften abgelöst. Danach kann der Unternehmer kann grundsätzlich die Schuldzinsen in Höhe seiner Zinserträge abziehen. Bis zu 3 Mio. EUR ist dieser Zinssaldo immer in vollem Umfang abzugsfähig.
Für darüber hinausgehende Zinserträge gilt:
Der Betriebsausgabenabzug ist nur noch bis zur Höhe von 30 % des Gewinns vor Zinsen und Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zulässig.
Ein übersteigender Zinsaufwand kann in den folgenden unbegrenzt Jahren abgezogen werden (Zinsvortrag).
Es gelten folgende Ausnahmeregelung: Bei Unternehmen, bei denen die Zinsschranke von 30 % zwar überschritten wird. greift die Zinsschranke nicht, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass z. B. eine ausländische Tochtergesellschaft eine vergleichbare Finanzstruktur wie sie selbst aufweist (Escape-Klausel). Ebenso ist eine geringfügige Unterschreitung der Eigenkapitalquote bis zu 1 Prozentpunkt unerheblich. Die Regelungen zur Zinsschranke finden auch dann keine Anwendung, wenn das Unternehmen nicht zu einem Konzern gehört. Dazu wird auf einen Konzernbegriff i. S. der Zinsschrankenregelung abgestellt.
Weiterführende Informationen:
Wenn Sie soziale Netzwerke wie Facebook (oder Twitter) für gezieltes Firmen-Marketing verwenden, müssen Sie die Vorschriften aus dem Telemediengesetz (§ 5 TMG) beachten. Es besteht die sog. Impressumspflicht. So müssen …
Laut DIW sank das Einkommen des deutschen Arbeitnehmers von 2008 und 2010 um 1,5 %, seit 2005 um 7 %. Auch in 2011 werden die Tarifabschlüsse unter der Inflationsrate (zuletzt: 2,5 %) bleiben. Anders sieht es bei den Einkommen der Geschäftsführer aus. GmbH-Geschäftsführer haben (vgl. Volkelt-Brief Nr. 47/2011) auf breiter Front von der guten konjunkturellen Entwicklung profitiert. Im Durchschnitt stiegen die Gehälter von GmbH-Geschäftsführern gegenüber dem Vorjahr um 8,1 % – und lagen damit über der Inflationsrate. Besonders gut wurde und wird in der Industrie verdient. Hier verdienen die Geschäftsführer in allen Industriezweigen deutlich über …
GmbH-Vermögen jetzt absichern
Wer sein GmbH-Vermögen oder Rücklagen gegen Spekulations-Risiken oder Inflations-Folgen sichern will, kann das z. B. als Festgeld, Darlehen oder stille Beteiligung an einem anderen Unternehmen oder – langfristig – als (Wohn- oder Gewerbe-) Immobilie. Dazu folgender Hinweis: Sehr interessante Konditionen …
Insgesamt wurden zwischen 2004 und 2007 deutsche Unternehmen mit rund 4 Mrd. EUR mit Mezzanine-Darlehen finanziert. Viele dieser Unternehmen sind mittelständische Unternehmen. Problem: Die Mezzanine-Finanzierungen sind auf 7 Jahre angelegt. Das bedeutet: Für die ersten Programme aus 2004 wird im nächsten Jahr die Rückzahlung fällig. Als Geschäftsführer einer Mezzanine-finanzierten GmbH sind Sie gut beraten, bereits jetzt die Anschluss-Finanzierung zu sichern.
Rund 60 % der geförderten Unternehmen können die Rückzahlung voraussichtlich nicht oder nicht vollständig aus dem Cash-Flow leisten, so dass eine Anschluss-Finanzierung notwendig wird. Sicher ist, dass die bisher eingeräumten guten Konditionen auslaufen werden. Einige Finanzierer bieten zwar maßgeschneiderte Mezzannine-Verlängerungsoptionen an. Sie müssen aber – so laut Heat Mezzanine Advisory GmbH – mit „deutlich höheren Kosten rechnen“ (z. B. bis zu 15% statt bisher 7 bis 10 %).
Für die Praxis: Suchen Sie …
Volkelt-Brief 48/2011
Themen heute: Mezzanine-Finanzierungen müssen anschluss-finanziert werden + GmbH-Vermögen: Mit KfW-Zuschuss umschichten in EnergieSpar-Immobilen + Geschäftsführer-Gehalt: In der Industrie verdienen Sie am besten + Abberufungsbeschluss: Welche Rechtsmittel bleiben Ihnen? + Facebook-Marketing: Es besteht Impressumspflicht + Gegen das FA: Keine Steuern für Erstattungszinsen + BISS …