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Volkelt-Briefe

Falschberatung: Geschäftsführer kann den Berater in die Haftung nehmen – hier: für Umsatzsteuer

Ob inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nun­gen, Schach­tel­be­tei­li­gun­gen zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder Aus-lands­be­zie­hun­gen in Kon­zern­ge­sell­schaf­ten: Die meis­ten Geschäfts­füh­rer sind bei sol­chen „steu­er­li­chen Kon­struk­ten“ auf die Bera­tung von Steu­er-Exper­ten ange­wie­sen. Eine tat­säch­li­che eige­ne Beur­tei­lung sol­cher steu­er­li­chen Sach­ver­hal­te durch den Geschäfts­füh­rer ist nicht oder nur schwie­rig mög­lich. Geht dem Finanz-amt bei Steu­er­ge­stal­tun­gen Geld ver­lo­ren und zeigt sich im Nach­hin­ein, dass die gewähl­te Steu­er-Gestal­tung unzu­läs­sig war, hal­ten sich die Finanz­be­hör­den im Zwei­fel an den Geschäfts­füh­rer – bis hin ins  Pri­vat­ver­mö­gen, wenn die Fir­ma die Steu­er­nach­zah­lung nicht mehr auf­brin­gen kann. Jeden­falls war das bis­her so und der Geschäfts­füh­rer muss­te eine even­tu­el­le Falsch­be­ra­tung in einem geson­der­ten Ver­fah­ren nach­wei­sen und durch­set­zen. Das aber ist auf­wän­dig und in der Pra­xis kaum durch­zu­set­zen. In die­sem Zusam­men­hang hat der Bun­des­ge­richts­hof jetzt ein wich­ti­ges Urteil gefällt, das Ihre Rech­te als Geschäfts­füh­rers deut­lich stärkt. …

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Wieder Betrüger in Sachen Unternehmensregister unterwegs – hier gibt es die Liste der Betrüger-Firmen

Der Bun­des­an­zei­ger-Ver­lag – zustän­dig für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chun­gen aller GmbHs im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter – warnt der­zeit wie­der vor betrü­ge­ri­schen Anbie­tern, die Unter­neh­men zu Pflicht­ein­trä­gen mit fik­ti­ven Ver­öf­fent­li­chungs­re­gis­tern abzo­cken. Laut Bun­des­an­zei­ger-Ver­lag gibt es mitt­ler­wei­le bereits über 100 in- und aus­län­di­sche Abzo­cker-Fir­men, die immer wie­der mit der glei­chen Masche Mas­sen-Brie­fe an Unter­neh­men ver­schi­cken, um so Ein­trä­ge in Wer­be­re­gis­ter und ent­spre­chen­de Gebüh­ren zu erschleichen.

Für die Pra­xis: Der Bun­des­an­zei­ger-Ver­lag hat jetzt …

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Volkelt-Briefe

Stimmt Ihr „Abfindungsklausel” noch? – neues Urteil

In vie­len GmbH-Gesell­schafts­ver­trä­gen ist ver­ein­bart, dass alle Gesell­schaf­ter aktiv in der GmbH mit­ar­bei­ten müs­sen, ent­we­der als Geschäfts­füh­rer oder als Ange­stell­ter. Ziel der Ver­ein­ba­rung: Damit wol­len die Gesell­schaf­ter sicher­stel­len, dass sich alle zum Wohl der GmbH ein­set­zen und das gemein­sa­me Pro­jekt zum best­mög­li­chen Erfolg füh­ren. Ist der Gesell­schaf­ter nicht mehr für die GmbH tätig (Alters­grün­de, Abwan­de­rungs­wün­sche), haben die ver­blei­ben­den Gesell­schaf­ter das Recht, den GmbH-Anteil ein­zu­zie­hen. Das ist recht­lich aber nur zuläs­sig, wenn der Gesell­schaf­ter dafür abge­fun­den wird – ihm also eine ent­spre­chen­der Preis für sei­nen GmbH-Anteil gezahlt wird. Pro­blem: Die Abfin­dung darf nicht „sit­ten­wid­rig“ sein. Dem aus­schei­den­den Gesell­schaf­ter muss ein fai­rer Preis gezahlt wer­den. Dazu gibt es jetzt ein wich­ti­ges neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH). …

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Volkelt-Briefe

Abberufen – welche Rechtsmittel bleiben dem Geschäftsführer?

Ver­säum­nis­se bei der Erstel­lung und Vor­la­ge des Jah­res­ab­schlus­ses der GmbH berech­ti­gen die Gesell­schaf­ter zur Abbe­ru­fung und Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rers (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 35/2011). Das ist nach­voll­zieh­bar, bringt in der Pra­xis aber eini­ge zusätz­li­che Pro­ble­me. Zum Bei­spiel, wenn der abbe­ru­fe­ne Geschäfts­füh­rer gegen den Abbe­ru­fungs­be­schluss der Gesell­schaf­ter vor Gericht per Anfech­tungs­kla­ge vor­geht. Pro­blem: Darf der Geschäfts­füh­rer bis zur rechts­ver­bind­li­chen Ent­schei­dung des Gerichts über die Wirk­sam­keit des Abbe­ru­fungs­be­schlus­ses im Amt blei­ben oder nicht?

Die rich­ti­ge Ant­wort ist: JEIN. Er kann zwar im Amt blei­ben, aber …

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Lexikon

Zinsschranke

Mit der Unter­neh­men­steu­er-Reform wur­de der § 8a KStG zum 1.1.2008 abge­schafft und durch eine sog. „Zins­schran­ke“ für alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten abge­löst. Danach kann der Unter­neh­mer kann grund­sätz­lich die Schuld­zin­sen in Höhe sei­ner Zins­er­trä­ge abzie­hen. Bis zu 3 Mio. EUR ist die­ser Zins­sal­do immer in vol­lem Umfang abzugsfähig.

Für dar­über hin­aus­ge­hen­de Zins­er­trä­ge gilt:

 Der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug ist nur noch bis zur Höhe von 30 % des Gewinns vor Zin­sen und Steu­ern und Abschrei­bun­gen (EBITDA) zulässig.

 Ein über­stei­gen­der Zins­auf­wand kann in den fol­gen­den unbe­grenzt Jah­ren abge­zo­gen wer­den (Zins­vor­trag).

Es gel­ten fol­gen­de Aus­nah­me­re­ge­lung: Bei Unter­neh­men, bei denen die Zins­schran­ke von 30 % zwar über­schrit­ten wird. greift die Zins­schran­ke nicht, wenn die Unter­neh­men nach­wei­sen kön­nen, dass z. B. eine aus­län­di­sche Toch­ter­ge­sell­schaft eine ver­gleich­ba­re Finanz­struk­tur wie sie selbst auf­weist (Escape-Klau­sel). Eben­so ist eine gering­fü­gi­ge Unter­schrei­tung der Eigen­ka­pi­tal­quo­te bis zu 1 Pro­zent­punkt uner­heb­lich. Die Rege­lun­gen zur Zins­schran­ke fin­den auch dann kei­ne Anwen­dung, wenn das Unter­neh­men nicht zu einem Kon­zern gehört. Dazu wird auf einen Kon­zern­be­griff i. S. der Zins­schran­ken­re­ge­lung abgestellt.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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Facebook-Marketing: Es besteht Impressumspflicht

Wenn Sie sozia­le Netz­wer­ke wie Face­book (oder Twit­ter) für geziel­tes Fir­men-Mar­ke­ting ver­wen­den, müs­sen Sie die Vor­schrif­ten aus dem Tele­me­di­en­ge­setz (§ 5 TMG) beach­ten. Es besteht die sog. Impres­sums­pflicht. So müssen …

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Branchen-Gehalts-Zahlen (II): Chemie/Pharma vor Maschinenbau

Laut DIW sank das Ein­kom­men des deut­schen Arbeit­neh­mers von 2008 und 2010 um 1,5 %, seit 2005 um 7 %. Auch in 2011 wer­den die Tarif­ab­schlüs­se unter der Infla­ti­ons­ra­te (zuletzt: 2,5 %) blei­ben. Anders sieht es bei den Ein­kom­men der Geschäfts­füh­rer aus. GmbH-Geschäfts­füh­rer haben (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 47/2011) auf brei­ter Front von der guten kon­junk­tu­rel­len Ent­wick­lung pro­fi­tiert. Im Durch­schnitt stie­gen die Gehäl­ter von GmbH-Geschäfts­füh­rern gegen­über dem Vor­jahr um 8,1 % – und lagen damit über der Inflations­rate. Beson­ders gut wur­de und wird in der Indus­trie ver­dient. Hier ver­die­nen die Geschäfts­füh­rer in allen Indus­trie­zwei­gen deut­lich über …

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GmbH-Vermögen jetzt absichern

Wer sein GmbH-Ver­mö­gen oder Rück­la­gen gegen Spe­ku­la­ti­ons-Risi­ken oder Infla­ti­ons-Fol­gen sichern will, kann das z. B. als Fest­geld, Dar­le­hen oder stil­le Betei­li­gung an einem ande­ren Unter­neh­men oder – lang­fris­tig – als (Wohn- oder Gewer­be-) Immo­bi­lie. Dazu fol­gen­der Hin­weis: Sehr inter­es­san­te Konditionen …

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Mezzanine-Finanzierungen rechtzeitig sichern

Ins­ge­samt wur­den zwi­schen 2004 und 2007 deut­sche Unter­neh­men mit rund 4 Mrd. EUR mit Mez­za­ni­ne-Dar­le­hen finan­ziert. Vie­le die­ser Unter­neh­men sind mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Pro­blem: Die Mez­za­ni­ne-Finan­zie­run­gen sind auf 7 Jah­re ange­legt. Das bedeu­tet: Für die ers­ten Pro­gram­me aus 2004 wird im nächs­ten Jahr die Rück­zah­lung fäl­lig. Als Geschäfts­füh­rer einer Mez­za­ni­ne-finan­zier­ten GmbH sind Sie gut bera­ten, bereits jetzt die Anschluss-Finan­zie­rung zu sichern.

Rund 60 % der geför­der­ten Unter­neh­men kön­nen die Rück­zah­lung vor­aus­sicht­lich nicht oder nicht voll­stän­dig aus dem Cash-Flow leis­ten, so dass eine Anschluss-Finan­zie­rung not­wen­dig wird. Sicher ist, dass die bis­her ein­ge­räum­ten guten Kon­di­tio­nen aus­lau­fen wer­den. Eini­ge Finan­zie­rer bie­ten zwar maß­ge­schnei­der­te Mez­zan­ni­ne-Ver­län­ge­rungs­­­op­tio­nen an. Sie müs­sen aber – so laut Heat Mez­za­ni­ne Advi­so­ry GmbH – mit „deut­lich höhe­ren Kos­ten rech­nen“ (z. B. bis zu 15% statt bis­her 7 bis 10 %).

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 48/2011

The­men heu­te: Mez­za­ni­ne-Finan­zie­run­gen müs­sen anschluss-finan­ziert wer­den + GmbH-Ver­mö­gen: Mit KfW-Zuschuss umschich­ten in Ener­gie­Spar-Immo­bi­len + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: In der Indus­trie ver­die­nen Sie am bes­ten + Abbe­ru­fungs­be­schluss: Wel­che Rechts­mit­tel blei­ben Ihnen? + Face­book-Mar­ke­ting: Es besteht Impres­sums­pflicht + Gegen das FA: Kei­ne Steu­ern für Erstat­tungs­zin­sen + BISS