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Zinsschranke

Mit der Unter­neh­men­steu­er-Reform wur­de der § 8a KStG zum 1.1.2008 abge­schafft und durch eine sog. „Zins­schran­ke“ für alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten abge­löst. Danach kann der Unter­neh­mer kann grund­sätz­lich die Schuld­zin­sen in Höhe sei­ner Zins­er­trä­ge abzie­hen. Bis zu 3 Mio. EUR ist die­ser Zins­sal­do immer in vol­lem Umfang abzugsfähig.

Für dar­über hin­aus­ge­hen­de Zins­er­trä­ge gilt:

 Der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug ist nur noch bis zur Höhe von 30 % des Gewinns vor Zin­sen und Steu­ern und Abschrei­bun­gen (EBITDA) zulässig.

 Ein über­stei­gen­der Zins­auf­wand kann in den fol­gen­den unbe­grenzt Jah­ren abge­zo­gen wer­den (Zins­vor­trag).

Es gel­ten fol­gen­de Aus­nah­me­re­ge­lung: Bei Unter­neh­men, bei denen die Zins­schran­ke von 30 % zwar über­schrit­ten wird. greift die Zins­schran­ke nicht, wenn die Unter­neh­men nach­wei­sen kön­nen, dass z. B. eine aus­län­di­sche Toch­ter­ge­sell­schaft eine ver­gleich­ba­re Finanz­struk­tur wie sie selbst auf­weist (Escape-Klau­sel). Eben­so ist eine gering­fü­gi­ge Unter­schrei­tung der Eigen­ka­pi­tal­quo­te bis zu 1 Pro­zent­punkt uner­heb­lich. Die Rege­lun­gen zur Zins­schran­ke fin­den auch dann kei­ne Anwen­dung, wenn das Unter­neh­men nicht zu einem Kon­zern gehört. Dazu wird auf einen Kon­zern­be­griff i. S. der Zins­schran­ken­re­ge­lung abgestellt.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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Volkelt-Briefe

Facebook-Marketing: Es besteht Impressumspflicht

Wenn Sie sozia­le Netz­wer­ke wie Face­book (oder Twit­ter) für geziel­tes Fir­men-Mar­ke­ting ver­wen­den, müs­sen Sie die Vor­schrif­ten aus dem Tele­me­di­en­ge­setz (§ 5 TMG) beach­ten. Es besteht die sog. Impres­sums­pflicht. So müssen …

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Volkelt-Briefe

Branchen-Gehalts-Zahlen (II): Chemie/Pharma vor Maschinenbau

Laut DIW sank das Ein­kom­men des deut­schen Arbeit­neh­mers von 2008 und 2010 um 1,5 %, seit 2005 um 7 %. Auch in 2011 wer­den die Tarif­ab­schlüs­se unter der Infla­ti­ons­ra­te (zuletzt: 2,5 %) blei­ben. Anders sieht es bei den Ein­kom­men der Geschäfts­füh­rer aus. GmbH-Geschäfts­füh­rer haben (vgl. Vol­kelt-Brief Nr. 47/2011) auf brei­ter Front von der guten kon­junk­tu­rel­len Ent­wick­lung pro­fi­tiert. Im Durch­schnitt stie­gen die Gehäl­ter von GmbH-Geschäfts­füh­rern gegen­über dem Vor­jahr um 8,1 % – und lagen damit über der Inflations­rate. Beson­ders gut wur­de und wird in der Indus­trie ver­dient. Hier ver­die­nen die Geschäfts­füh­rer in allen Indus­trie­zwei­gen deut­lich über …

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Volkelt-Briefe

GmbH-Vermögen jetzt absichern

Wer sein GmbH-Ver­mö­gen oder Rück­la­gen gegen Spe­ku­la­ti­ons-Risi­ken oder Infla­ti­ons-Fol­gen sichern will, kann das z. B. als Fest­geld, Dar­le­hen oder stil­le Betei­li­gung an einem ande­ren Unter­neh­men oder – lang­fris­tig – als (Wohn- oder Gewer­be-) Immo­bi­lie. Dazu fol­gen­der Hin­weis: Sehr inter­es­san­te Konditionen …

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Volkelt-Briefe

Mezzanine-Finanzierungen rechtzeitig sichern

Ins­ge­samt wur­den zwi­schen 2004 und 2007 deut­sche Unter­neh­men mit rund 4 Mrd. EUR mit Mez­za­ni­ne-Dar­le­hen finan­ziert. Vie­le die­ser Unter­neh­men sind mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Pro­blem: Die Mez­za­ni­ne-Finan­zie­run­gen sind auf 7 Jah­re ange­legt. Das bedeu­tet: Für die ers­ten Pro­gram­me aus 2004 wird im nächs­ten Jahr die Rück­zah­lung fäl­lig. Als Geschäfts­füh­rer einer Mez­za­ni­ne-finan­zier­ten GmbH sind Sie gut bera­ten, bereits jetzt die Anschluss-Finan­zie­rung zu sichern.

Rund 60 % der geför­der­ten Unter­neh­men kön­nen die Rück­zah­lung vor­aus­sicht­lich nicht oder nicht voll­stän­dig aus dem Cash-Flow leis­ten, so dass eine Anschluss-Finan­zie­rung not­wen­dig wird. Sicher ist, dass die bis­her ein­ge­räum­ten guten Kon­di­tio­nen aus­lau­fen wer­den. Eini­ge Finan­zie­rer bie­ten zwar maß­ge­schnei­der­te Mez­zan­ni­ne-Ver­län­ge­rungs­­­op­tio­nen an. Sie müs­sen aber – so laut Heat Mez­za­ni­ne Advi­so­ry GmbH – mit „deut­lich höhe­ren Kos­ten rech­nen“ (z. B. bis zu 15% statt bis­her 7 bis 10 %).

Für die Pra­xis: Suchen Sie …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 48/2011

The­men heu­te: Mez­za­ni­ne-Finan­zie­run­gen müs­sen anschluss-finan­ziert wer­den + GmbH-Ver­mö­gen: Mit KfW-Zuschuss umschich­ten in Ener­gie­Spar-Immo­bi­len + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: In der Indus­trie ver­die­nen Sie am bes­ten + Abbe­ru­fungs­be­schluss: Wel­che Rechts­mit­tel blei­ben Ihnen? + Face­book-Mar­ke­ting: Es besteht Impres­sums­pflicht + Gegen das FA: Kei­ne Steu­ern für Erstat­tungs­zin­sen + BISS

 

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Testosteron

Lon­do­ner

Der­weil sich die Welt im fros­ti­gen Dau­er­schock von einer Finanz­kri­se in die nächs­te schleppt, dabei an Dreh­ge­schwin­dig­keit ver­liert und der Noten­um­schlag nahe­zu zum Still­stand kommt, beschäf­tigt sich die wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­che Fakul­tät der Uni­ver­si­ty of Bri­tish Colum­bia mit grund­sätz­li­che­ren Fra­ge­stel­lun­gen zum homo oeco­ni­mi­cus: Danach sieht es ganz so aus, als sei­en „männ­li­che CEOs mit viel Tes­to­ste­ron im Blut kamp­fes­lus­ti­ger“ als mit weni­ger (Mau­rice Levi in: Manage­ment Sci­ence 2011, www.handelblatt.com/link). Anhand einer auf­wen­di­gen Ver­suchs­an­ord­nung  konn­ten die Öko­no­men nach­wei­sen, dass die Wahr­schein­lich­keit einer Unter­neh­mens­über­nah­me sinkt, wenn der männ­li­che Kauf­in­ter­es­sent jün­ger als 45 Jah­re ist. Kein Wun­der: Der ist auf­grund sei­ner Tes­to­ste­ron-Belas­tung „so aggres­siv“, dass der poten­ti­el­le Ver­käu­fer Angst bekommt, sich flu­xx aus dem Staub macht und das Ver­kaufs­ge­spräch ein­fach abbricht. Das macht selbst uns nach­denk­lich, wo wir doch eher dazu nei­gen, die Din­ge ein­fach so hin­zu­neh­men wie sie sind. Hat das Aus­wir­kun­gen auf das/den Gen­der? Wann ist es ratio­nal, eine Frau als CEO ein­zu­set­zen? Wenn das Unter­neh­men ver­kauft wer­den soll (muss) und der Ver­käu­fer einen mög­lichst hohen Kauf­preis erzie­len will? Oder umge­kehrt: Wenn der Mer­ger mög­lichst wenig zah­len will? Und wie soll sie aus­se­hen und was soll Sie anziehen?

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2011

The­men heu­te: Der Geschäfts­be­richt als PR-Instru­ment – so geht das + Geschäfts­füh­rer ver­die­nen 2011 8% mehr – neue Zah­len, Grund­la­gen für den Gehalts­ver­gleich + Elek­tro­ni­sche Rech­nung: Holen Sie sich Zustim­mung des Rech­nungs­emp­fän­gers ein + Es droht Dop­pel­be­steue­rung: pri­va­te Immo­bi­li­en im Betriebs­ver­mö­gen + BMF plant ein­fa­che­re­re Ver­lust­ver­rech­nung für Kon­zern + BISS

 

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Betriebsrat

Es emp­fiehlt sich daher, als per­so­nal­ver­ant­wort­li­cher Geschäfts­füh­rer von Anfang an auf eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat zu set­zen. Ansons­ten wer-den Sie sehr schnell fest­stel­len, dass Sie in vie­len Berei­chen ohne die Zustim­mung die­ser inner­be­trieb­li­chen Insti­tu­ti­on Ihre Zie­le nicht erreichen.

Ach­ten Sie dar­auf, dass die fol­gen­den Pflicht­ver­let­zun­gen auf jeden Fall ver­mie­den wer­den. Ande­ren­falls kann – und wird – sich Ihr Betriebs­rat sofort an das zustän­di­ge Arbeits­ge­richt wenden:

 Ände­rung der Arbeits­zeit ohne Zustim­mung des Betriebsrates

 Anord­nung von Sonntagsarbeit

 Anord­nung von Über­stun­den, wobei Sie das für die­se Fäl­le ver­ein­bar­te Ver­fah­ren bewusst missachten

 Auf­stel­lung von Beur­tei­lungs­grund­sät­zen ohne Betei­li­gung des Betriebsrates

 Ver­wei­ge­rung der Teil­nah­me des Betriebs­ra­tes an Gesprä­chen mit Mit­ar­bei­tern über Ent­gelt­zu­sam­men­set­zung, Leis­tungs­be­ur­tei­lung und beruf­li­chen Aufstieg

Betrach­ten Sie die Mit­glie­der Ihres Betriebs­ra­tes als Ver­hand­lungs­part­ner – und nicht als Geg­ner. Ihre dar­aus resul­tie­ren­den Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

1. Ein Betriebs­rat, der sich als Part­ner akzep­tiert fühlt, wird Ihre Anlie­gen eher posi­tiv betrach­ten als einer, mit dem Sie per­ma­nent im Streit liegen.

2. In den Dis­kus­sio­nen kön­nen Sie inner­be­trieb­lich Ihr Ver­hand­lungs­ge­schick trainie-ren.

Da Sie es in den Gesprä­chen in der Regel vor allem mit dem Betriebs­rats­vor­sit­zen­den zu tun haben, kon­zen­trie­ren Sie sich auf die­sen und machen Sie sich mit den ver­schie­de­nen Typen ver­traut. So ver­mei­den Sie von vorn­her­ein Feh­ler im Umgang mit Betriebsratsvorsitzenden.

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Prozessorganisation

Ein Geschäfts­pro­zess ist eine Fol­ge von Schrit­ten um ein Geschäfts­re­sul­tat zu erzie­len. Geschäfts­pro­zes­se gehen oft über Abtei­lun­gen und Betriebs­gren­zen hin­weg und gehö­ren zur Ablauf­or­ga­ni­sa­ti­on des Unternehmens.

Die Metho­den zum Manage­ment von Geschäfts­pro­zes­sen wer­den als Pro­zess­ma­nage­ment beschrie­ben. Mit dem Hilfs­mit­tel der Geschäfts­pro­zess­mo­de­lie­rung wer­den zur bes­se­ren Pla­nung und Steue­rung wirk­li­che Pro­zes­se abs­tra­hiert und ver­kürzt und als Abbild eines rele­van­ten Abschnit­tes dargestellt.

Geschäfts­er­geb­nis­se oder betriebs­wirt­schaft­li­che Ergeb­nis­se gibt es in allen Unter­neh­mens­tei­len, sei es im Ver­kauf, bei der Pro­duk­ti­on oder im Con­trol­ling. Bei­spie­le sind die Auf­trags­ab­wick­lung, der Kre­dit­ver­ga­be­pro­zess einer Bank oder der Aus­bil­dung von Stu­den­ten in einer Universität.

Daher beschäf­ti­gen sich alle Dis­zi­pli­nen der Betriebs- und Ver­wal­tungs­wirt­schaft mit Pro­zes­sen, die haupt­säch­li­chen Schlag­wor­te dabei sind:

  •  Arbeits­vor­gang, Arbeits­ab­lauf, Arbeitsprozess
  •  Ablauf­or­ga­ni­sa­ti­on, Prozessorganisation
  •  Geschäfts­pro­zess­ma­nage­ment: Metho­den zum Manage­ment von Geschäftsprozessen.
  •  Geschäfts­pro­zess­op­ti­mie­rung
  •  Geschäfts­pro­zess­mo­de­lie­rung: wirk­li­che Pro­zes­se oder Aus­schnit­te dar­aus wer­den abs­tra­hiert (meist gra­fisch) dargestellt.
  •  Pro­zess­kos­ten­rech­nung
  •  Work­flow-Manage­ment, Vorgangsbearbeitung
  •  Betriebs­pro­zess, Beschaf­fungs­pro­zess, Sup­p­ly Chain Manage­ment Wertschöpfungskette

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