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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 42/2020

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Aktuell

Zwangsschließung: Kein Anspruch auf Entschädigung

Nach dem Land­ge­richt Han­no­ver (vgl. Nr. 35/2020) hat jetzt auch das Land­ge­richt (LG) Ber­lin Ansprü­che eines Gas­tro­no­men wegen coro­na-beding­ten Umsatz­aus­fäl­len – ver­ur­sacht durch die Zwangs­schlie­ßungs­an­ord­nung des Lan­des Ber­lin – abge­wie­sen. Nach dama­li­ger Erkennt­nis­la­ge – so das Gericht – ist die Schlie­ßung des Betrie­bes ange­mes­sen gewe­sen. Der Gas­tro­nom kann sich auch nicht auf eine Rol­le als „Son­der­op­fer” beru­fen und dar­aus eine Ent­schä­di­gungs­pflicht der Stadt Ber­lin ablei­ten (LG Ber­lin, Urteil v. 13.10.2020, 2 O 247/20).

Für die Pra­xis: Gegen die­ses Urteil ist – im Gegen­satz zur Ent­schei­dung des LG Han­no­ver – Beru­fung mög­lich. Geht der Klä­ger in die nächs­te Instanz, dürf­te es span­nend wer­den. U. E. ist nicht unbe­dingt davon aus­zu­ge­hen, dass das Kam­mer­ge­richt (KG) Ber­lin die­se Rechts­la­ge unkom­men­tiert bestä­tigt. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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Aktuell

VOLKELT´s Wochen-Briefing 41/2020

 

Allen Zah­len zum Trotz: In vie­len Fir­men wird hart gear­bei­tet – mehr und inten­si­ver als je zuvor. Unter­des­sen ist allen Mit­ar­bei­tern klar, dass es „drauf ankommt”. In vie­len Fir­men ist Neu­es ent­stan­den .… * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR FÜR MITGLIEDER  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die The­men im Wochen-Brie­fing  41/2020:

  • Ein­sa­me Ent­schei­dun­gen: Vie­le Optio­nen, wenig Sicherheit …
  • GmbH/Übernahme/Beteiligungen: Wie Alt-Gesell­schaf­ter her­aus­ge­drängt werden
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Noch mehr Haf­tungs-Risi­ken mit der Insolvenzrechts-Reform
  • Prak­tisch: hygie­nisch siche­re Arbeitsplätze
  • Digi­ta­les: Gute Ideen für die Gesundheit
  • Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Okto­ber 2020
  • GmbH/Recht: Vir­tu­el­le GmbH/UG-Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen
  • GmbH/Bürokratie: Neue Mel­de­pflich­ten zum Transparenzregister
  • GmbH/Steuern: Kei­ne Schen­kungs­steu­er für das Manager-Modell
  • Hilf­reich: Navi­ga­ti­ons­hil­fe für China-Geschäfte

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Arbeits­hil­fe: So geht das Schutzschirmverfahren

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Geschützt: Volkelt-Brief 41/2020

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Geschützt: Volkelt-Brief 40/2020

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Geschützt: Volkelt-Brief 39/2020

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Geschützt: Volkelt-Brief 38/2020

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Geschützt: Volkelt-Brief 37/2020

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Volkelt-Briefe

Neue Rechtslage – Kündigungsfrist für Fremd-Geschäftsführer

ACHTUNG: Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat die bis­her vom BAG und dem Bun­des­ge­richts­hof ver­tre­te­ne Rechts­auf­fas­sung zur arbeits­recht­li­chen Stel­lung des GmbH-Geschäfts­füh­rers ohne Betei­li­gung an der GmbH/UG (Fremd-Geschäfts­füh­rer) auf­ge­ge­ben. Fol­ge: Die bis­her „arbeit­neh­mer­freund­li­che” Recht­spre­chung für Fremd-Geschäfts­füh­rer wird so kei­nen Bestand mehr haben …

Die neue Rechts­la­ge: Eine Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gin ohne eige­ne Betei­li­gung an der GmbH klag­te gegen ihre Kün­di­gung und woll­te die Frist (hier: 6 Wochen zum Quar­tals­en­de gemäß § 621 Nr. 4 BGB) über­prü­fen las­sen. Dabei berief sie sich dar­auf, dass für sie als Fremd-Geschäfts­füh­re­rin die Kün­di­gungs­frist aus § 622 BGB (Kün­di­gungs­frist für Arbeits­ver­hält­nis­se) gel­te und ent­spre­chend anzu­wen­den ist. Dazu heißt es wört­lich im Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) in letz­ter Instanz: „Mit der ab Okto­ber 1993 gel­ten­den Neu­fas­sung des § 622 BGB hat der Gesetz­ge­ber die Anbin­dung der Kün­di­gungs­fris­ten­re­ge­lung an Arbeits­ver­hält­nis­se betont. Es ist jeden­falls nichts dafür ersicht­lich, dass er die Kün­di­gungs­fris­ten­re­ge­lung für (Fremd-)Geschäftsführer dort ver­or­tet sehen woll­te”. Das Gericht hält die Kün­di­gungs­frist nach § 621 BGB auch für den Fremd-Geschäfts­füh­rer für all­ge­mein­ver­bind­lich, zuläs­sig und damit wirk­sam (BAG, Urteil v. 11.6.2020, 2 AZR 374/19).

Für die Pra­xis: Das Urteil bzw. die hier ver­tre­te­ne Rechts­auf­fas­sung bedeu­ten eine kla­re Kehrt­wen­de in der Beur­tei­lung der recht­li­chen Stel­lung des Fremd-Geschäfts­füh­rers. Bis­her war die Recht­spre­chung – BAG und Bun­des­ge­richts­hof (BGH) – davon aus­ge­gan­gen, dass der GmbH-Geschäfts­füh­rer ohne eige­ne Betei­li­gung an der GmbH – je nach Aus­ge­stal­tung der Rechts­ver­hält­nis­se – Arbeit­neh­mer­rech­te in Anspruch neh­men kann. Das betrifft die Kün­di­gungs­frist, aber auch ande­re Arbeit­neh­mer­rech­te wie Kün­di­gungs­schutz im all­ge­mei­nen, Abfin­dungs­an­spruch, Urlaubs­an­spruch usw. In der Pra­xis müs­sen Fremd-Geschäfts­füh­rer in Zukunft davon aus­ge­hen, dass die­se neue Rechts­la­ge kon­se­quent von den Arbeits­ge­rich­ten ange­wandt wird. Aus­weg: Sie ver­ein­ba­ren eine ver­bind­li­che Kün­di­gungs­frist im Anstel­lungs­ver­trag (z. B. üblich: 6 Mona­te zum Jahresende).

Eine nach­träg­li­che Ände­rung des GmbH-Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­tra­ges ist nur mit einem Beschluss der Gesell­schaf­ter möglich.

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Aktuell

VOLKELTs Wochen-Briefing 40/2020

Seit letz­ten Don­ners­tag ist die Schon­frist für GmbH/UG zu Ende. Für Geschäfts­füh­rer gilt die beschränk­te Haf­tung ab sofort nicht mehr .… * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR FÜR MITGLIEDER  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die The­men im Wochen-Brie­fing  40/2020:

  • Ernst­fall: Ange­schla­ge­ne GmbH/UG unter Zugzwang
  • Cle­ver: Gute Kar­ten bei Abbe­ru­fung und Kündigung
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Von der GmbH zur Immobilien-GmbH
  • Prak­tisch: Neue Märk­te und neue Kunden
  • Digi­ta­les: KI und Sprach-Assistenten
  • GmbH-Kri­se: Wann Sie Ihr Gehalt kür­zen müssen
  • Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Ein­be­ru­fung durch den Geschäftsführer
  • Haf­tung: Fal­sche Anga­ben sind Subventionsbetrug
  • Kei­ne Sonn­tags­öff­nun­gen: Umsatz­aus­fäl­le im Einzelhandel
  • GmbH/Steuer: Vor­ab­ge­winn in der GmbH & Co. KG
  • Wirt­schafts­recht: Made in Ger­ma­ny nur bei Fer­ti­gung in Deutschland

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Arbeits­hil­fe: So geht das Schutzschirmverfahren