Für viele Geschäftsführer-Kollegen und Kolleginnen endet das Geschäftsjahr 2012 wie es begonnen hat: arbeitsintensiv, schnell und hektisch. Für einige Geschäftsführer war es das beste Geschäftsjahr überhaupt. Viele Geschäftsführer profitierten privat von einer Gehaltserhöhung. Es gab aber auch Unternehmen, die sich komplett neu aufstellen und ihr Geschäftsmodell neu ausrichten mussten. Das Geschäftsjahr 2013 …
Autor: volkelt
Die meisten Kollegen – und alle, die ich kenne – sind in der Regel rund um die Uhr für die Firma da. Das ist Ihre Aufgabe und das ist auch der Grund dafür, dass Sie im Vergleich zu den anderen Mitarbeitern ein ordentliches Gehalt verdienen dürfen. Allerdings: …
Bereits im April 2012 hatte die EU-Kommission angemahnt, die bürokratische Hürden für kleinste GmbHs zu vereinfachen (vgl. Nr. 31/2012). In der Zwischenzeit hat das Bundesjustizministerium die Hausaufgaben gemacht. Jetzt hat auch der Bundestag dem vorgelegten Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) zugestimmt. Für kleine GmbH gibt es damit zumindest einige Erleichterungen: …
- Für wen kommen Erleichterungen? Umsatzerlöse bis 700.000 €, Bilanzsumme bis 350.000 €, bis zu durchschnittlich 10 Mitarbeitern. Zwei von drei Kriterien müssen unterschritten sein. Nach ersten Schätzungen sind das ca. 500.000 Unternehmen in Deutschland (GmbH, UG).
- Welche Erleichterungen kommen? Diese GmbHs/UG können eine stark verkürzte Bilanz mit nur noch wenigen Bilanzposten aufstellen. Sie brauchen keinen Anhang mehr zu veröffentlichen. Sie müssen den Jahresabschluss nicht mehr Pflichtveröffentlichen. Es genügt eine Hinterlegung im Unternehmensregister. Vorteil: Nur wer zahlt, kann den Jahresabschluss anschauen.
- Was Sie noch wissen müssen? GmbHs/UG werden bei Versäumnisse bei der Pflichtveröffentlichung nicht mehr so hart angepackt. Ein Ordnungsgeld wird nur noch verhängt, wenn ein Verschulden vorliegt. Das Bußgeld, dass die Behörde bei Versäumnis festsetzen kann, wird von 2.500 € für kleinste GmbHs auf 500 und für kleine GmbHs auf 1.000 € herabgesetzt. Achtung: Das reduzierte Bußgeld gibt es aber nur, wenn der Jahresabschluss innerhalb der Nachreichfrist (6 Wochen) nachgereicht wird.
Für die Praxis: Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Es ist aber davon auszugehen, dass es zu diesem Vorhaben eine breite Zustimmung in allen Gremien und damit auch im Bundesrat geben wird (letzte Sitzung 2012 am 14.12.2012). Nach Beschluss werden die neuen Vorgaben für Jahresabschlüsse ab 2013 wirksam werden. Das heißt: Die Erleichterungen kommen für den Jahresabschluss des dann angelaufenen Geschäftsjahres 2013.
Nachwuchs-Geschäftsführer müssen zum Jahresende prüfen, ob für sie eine Pensionszusage in Frage kommt. Das ist die steuergünstige Möglichkeit, der Steuer-Gewinn der GmbH nachhaltig zu senken. Voraussetzung: …
Volkelt-Brief 50/2012
Themen heute: Vorteilhafte Steuer-Gestaltungen: Überstunden oder Tantieme – beides geht nicht + Kartellverfahren: GN Store Nord klagt gegen deutsche Kartellbehörden um 1,1 Mrd. EUR + GmbH-Jahresabschluss: Weniger Bürokratie für kleinste GmbHs + Neu im Amt: Jetzt die Altersvorsorge anpacken + GmbH-Recht: Beschlüsse gegen den Gesellschaftsvertrag sind möglich + Geschäftsführer-Haftung: Was gilt, wenn der Geschäftsführer Hausverbot hat? + Pflichtveröffentlichung: Keine Schonung für Kleinst-GmbHs/UGs + BISS .….
Beschließen die Gesellschafter abweichend vom Gesellschaftsvertrag eine höhere Gewinnausschüttung an die Gesellschafter, …
Über die Ungereimtheiten in den europäischen und deutschen Kartellverfahren haben wir an dieser Stelle regelmäßig berichtet (vgl. zuletzt Nr. 24/2012). Zum Beispiel auch darüber, dass die betroffenen Unternehmen keine Möglichkeit haben, …
Ist der ordentlich bestellte Geschäftsführer nicht in der Lage, seine Geschäftsführungs-Aufgaben zu erfüllen (z. B. weil er keinen Zugang mehr zu den Geschäftsräumen hat), haftet …
Als Geschäftsführer einer Kleinst-GmbH müssen Sie die Jahresabschlüsse 2011 wie bisher veröffentlichen. Die geplanten Erleichterungen …
Die Kommunikationswissenschaftler (Sprachforscher) der Uni Hohenheim haben die Redefertigkeiten unserer CEO´s (Vorstandsvorsitzenden) analysiert (untersucht). Problem: Die meisten Shareholder (Aktionäre) verstehen Sätze mit mehr als 20 Worten nicht. Fachjargon (Fachbegriffe) schon gleich gar nicht. Kein Wunder, dass Linde Vorstands-Chef Wolfgang Reitzle auf dem letzten Platz des Rankings (der Wettbewerbsauswertung) landete. Jeder fünfte seiner Sätze war länger als 20 Wörter. Aber auch sonst könne sich die Results (Ergebnisse) sehen lassen. Heribert Hainers, CEO von Adidas, Reden sind danach „noch anschaulicher als die Texte der Bild-Zeitung“ und das in Englich. Möglicherweise waren es Subjekt (1. Fall), Prädikat (Tu-Wort), Objekt (4. Fall)- wahlweise Adjektiv (Eigenschaftswort)-Sätze. Allianz-Chef Diekmann nuschelt beim Vortrag. BASF-Chef Boch muntert seine Aktionäre gelegentlich auf mit: „Jetzt klatschen Sie doch mal“. Der holländische BAYER-CEO Dekkers verblüfft durch einen breiten Wortschatz. BMW-Chef Norbert Reithofer erhält sogar die Auszeichnung „besser als BILD“. Zetsche gilt als Showtalent. Rene Obermann überzeugt mit verständlichen Sprachbildern ohne Bandwurmsätze. Fresenius-Chef Schneider neigt zu Substantivierungen. EON-CEO Teyssen redet zu lang und kompliziert. Siemens-Chef Löscher gilt ohnehin nicht als großer Redner. SAP-CEO McDermott weiß, dass „mehr Menschen ein Handy als eine Zahnbürste besitzen“. VW-Chef Winterkorn gipfelt mit: „Der Golf ist ein globales Phänomen“. Der Erkenntnisgewinn hielt sich nach dem Studium der Studie in Grenzen. Aber auf jeden Fall haben wir es jetzt amtlich und jeder der Kritisierten kann jetzt mit seinem Stab von Performance-Coaches üben bzw. den PR-Berater, der die Rede geschrieben hat, einfach feuern. Uns jedenfalls hat das Kriterium „Echtheit” des Menschen (Authentizität) gefehlt.