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Volkelt-Briefe

Kartellverfahren: GN Store Nord klagt gegen deutsche Kartellbehörden um 1,1 Mrd. EUR

Über die Unge­reimt­hei­ten in den euro­päi­schen und deut­schen Kar­tell­ver­fah­ren haben wir an die­ser Stel­le regel­mä­ßig berich­tet (vgl. zuletzt Nr. 24/2012). Zum Bei­spiel auch dar­über, dass die betrof­fe­nen Unter­neh­men kei­ne Mög­lich­keit haben, …

die Bewer­tun­gen (z. B. Beweis­auf­nah­me, Straf­maß) der Kar­tell­be­hör­den juris­tisch über­prü­fen zu las­sen. Unter­des­sen sind auch immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in nahe­zu allen Bran­chen ins Visier der Kar­tell­be­hör­den geraten.

Grund dafür ist die umstrit­te­ne Kron­zeu­gen­re­ge­lung, wonach anzei­gen­de Unter­neh­men straf­frei aus­ge­hen und damit das Kar­tell­recht für ihren Wett­be­werbs­vor­teil nut­zen kön­nen. Jetzt kommt erst­mals Bewe­gung in die Fra­ge um die Zuläs­sig­keit der kar­tell­recht­li­chen Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen. Der däni­sche Kon­zern GN Store Nord klagt vor dem LG Köln gegen das Deut­sche Kar­tell­amt um einen Scha­dens­er­satz in Höhe von 1,1 Mrd. EUR (vgl. dazu das Urteil des BGH).

Knack­punkt in die­sem Ver­fah­ren: Nach wel­chen Kri­te­ri­en wird der sog. beherr­schen­de Markt­an­teil ermit­telt? Zwar betrifft die­ses Ver­fah­ren in ers­ter Linie grö­ße­re Unter­neh­men und Kon­zer­ne. Wich­tig ist, dass die Unzu­läng­lich­kei­ten im Ver­fah­ren juris­tisch auf­ge­ar­bei­tet und benannt wer­den. Das dürf­te dann auch Aus­wir­kun­gen für die Kar­tell­ver­fah­ren um (unbe­wie­se­ne) Preis­ab­spra­chen haben und damit auch die Posi­ti­on mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men gegen­über den Kar­tell­be­hör­den ver­bes­sern. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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