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Volkelt-Briefe

Pflichtveröffentlichung: Keine Schonung für Kleinst-GmbHs/UGs

Als Geschäfts­füh­rer einer Kleinst-GmbH müs­sen Sie die Jah­res­ab­schlüs­se 2011 wie bis­her ver­öf­fent­li­chen. Die geplan­ten Erleich­te­run­gen …gel­ten erst ab Jah­res­ab­schluss 2012 – also für den Jah­res­ab­schluss nach dem Bilanz­stich­tag 30.12.2012. Dar­auf weist das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) jetzt per Pres­se­mit­tei­lung aus­drück­lich hin.

Für die Pra­xis: Gehen Sie davon aus, dass das BfJ ernst macht. Danach soll­ten Sie spä­tes­tens nach der ers­ten Buß­geld­an­dro­hung inner­halb von 6 Wochen feh­len­de Unter­la­gen im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter nach­rei­chen. Auch die Ver­wal­tungs­ge­bühr von 53,50 € für die Mah­nung wird dann durch­ge­setzt. Sonst wird es teu­er (Buß­geld: bis 2.500,00 €)

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