Legt ein Steuerzahler z. B. gegen einen Steuerbescheid oder einen Kindergeldbescheid per E‑Mail Einspruch ein, dann genügt dieser den formalen rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Einspruch. Die Behörde kann nicht verlangen, dass der Einspruch mit eigenhändiger Unterschrift oder elektronischer Signatur versehen sein muss (BFH, Urteil vom 13.5.2015, III R 26/14). …
Autor: volkelt
Mit der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige gibt es auch Probleme für Unternehmen, die ihre Steuererklärungen nachbessern müssen – z. B., weil die Zahlen nicht rechtzeitig vorlagen oder fehlerhaft erfasst wurden. Nach der momentanen Rechtslage sind solche Vorgänge auch strafrechtlich relevant. Nach dem Entwurf sollen Selbstanzeige und Berichtigung klarer abgegrenzt werden. Außerdem sollen die Unternehmen mehr Zeit bekommen, um nach einer Selbstanzeige die Steuererklärungen nachzubessern (vorläufiger Diskussionsentwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 14.7.2015). …
Volkelt-Brief 36/2015
Wirtschaftspolitik: Wer vertritt eigentlich noch die kleineren Unternehmen? + GmbH-Führung: Diese Spielregeln gelten beim Selbst-Coaching + GmbH-Finanzen: Bank darf bei fehlenden Unterlagen Kredite kündigen + Mindestpreise für Steuerberatung kommen auf den Prüfstand + Mitarbeiter: Neues Urteil zur Kündigung wegen Bagatelldelikt + Recht: Gesellschaftervereinbarung überstimmt Gesellschaftsvertrag + BISS …
Jetzt auch noch ALFA. Damit ist zu befürchten, dass sich bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 bis zu 14,7 % der konservativen und in der Regel wirtschaftsnahen Wählerstimmen neutralisieren werden. So groß könnte die Summe der Stimmen an AfD, ALFA und FDP-Wählern werden, die bei der Schlussrechnung nicht mitgerechnet werden, weil diese Parteien an der 5 %-Hürde scheitern (vgl. Nr. 22/2015). Das ist viel und u. U. Weichen stellend für die Wirtschaftspolitik der nächsten Jahre. …
Gerade im kleinen Team ist es wichtig, wie Sie den Gegenüber führen. Z. B. dann, wenn es um Veränderungen, um Kritik oder um neue Zielrichtungen geht. Ohne Zustimmung und Einsicht der Mitarbeiter wird es Ihnen kaum gelingen, Prozesse zu verändern oder Neuerungen durchzusetzen. Richtig ist allerdings auch, dass viele Trainer und Coaches Geschäftsabläufe aus der Angestellten-Perspektive kennen und wahrnehmen, nicht aber aus der Perspektive des (Kosten-) verantwortlichen Entscheiders.…
Gewährt die Bank Kredite von mehr als 750.000 €, ist sie verpflichtet, sich vom Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen zu lassen. Z. B. durch die Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses. Die Bank ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet (§ 18 Kreditwesengesetz). Ein Geschäftsführer-Kollege aus Hessen ließ es jetzt darauf ankommen. Er verweigerte der Bank kontinuierlich die Vorlage entsprechender wirtschaftlicher Nachweise. …
In einem Vertragsverletzungsverfahren prüft die Europäische Kommission zur Zeit u. a. auch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hier insbesondere die sog. Mindestsätze für Beratungsleistungen. Diese entsprechen nicht den laut Dienstleistungsverordnung vorgeschriebenen Grundsätzen der Erforderlichkeit und auch nicht Verhältnismäßigkeit. Derzeit bereitet die Bundesregierung eine Stellungsnahme dazu vor (Quelle: Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 20.8.2015).…
Laut Arbeitsgericht Hamburg rechtfertigt die Entwendung geringwertiger Sachen (hier: 8 belegte Brötchenhälften) nur dann eine außerordentliche Kündigung, wenn es nicht möglich ist, mit einer Abmahnung verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer 1. nicht heimlich handelt, 2. den Fehler einräumt und 3. Unrechtsbewusstsein und Reue zeigt (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 1.7.2015, 27 Ca 87/15). …
Vereinbaren die Gesellschafter entgegen dem GmbH-Gesellschaftsvertrag, dass die Abfindung für den ausscheidenden Gesellschafter nur nach dem Nominalwert und nicht wie im Gesellschaftsvertrag vorgesehen zum Verkehrswert erfolgen soll, dann kann das als schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Gesellschafter wirken und damit rechtlichen Bestand haben. Diese kann als willentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages zu deuten sein (BGH, Urteil vom 15.3.2010, II ZR 4/09). …
Bereits in Nr. 32/2015 hatten wir unter der Headline „Terminsache“ auf die ultimativ letzte Frist (31.8.2015) zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 für mittelgroße und große GmbHs hingewiesen. Dazu die Frage eines Kollegen: „Ist das Szenario realistisch oder malen Sie hier Schreckgespenster?“. …