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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Amtsniederlegung bricht Wettbewerbsverbot

Legt der Geschäfts­füh­rer sein Amt berech­tigt und aus wich­ti­gem Grund nie­der (z. B. gesetz­wid­ri­ge Anwei­sun­gen der Gesell­schaf­ter), dann kann die GmbH ein im Anstel­lungs­ver­trag ver­ein­bar­tes nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot nicht mehr durch­set­zen (OLG Cel­le, Urteil vom 24.9.2013, 9 U 121/12). …

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Volkelt-Briefe

Offenlegung des Jahresabschlusses ist Chefsache

Selbst wenn der Steu­er­be­ra­ter die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses bereits in Rech­nung gestellt hat, das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) aber die bis dahin unter­blie­be­ne Offen­le­gung anmahnt, müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer der Sache nach­ge­hen. Wenn Sie dann nicht inner­halb der 6‑Wochenfrist nach­bes­sern und den Jah­res­ab­schluss kor­rekt ver­öf­fent­li­chen, müs­sen Sie das ange­ord­ne­te Ord­nungs­geld bezah­len (OLG Köln, Urteil vom 1.7.2015, 28 Wx 8/15). …

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Medien-Elend

Postillon23Nun gehen wir schon in die drit­te, vier­te oder sogar schon die fünf­te Woche „Flücht­lin­ge“ (Refu­gees). Wer weiß das schon noch. Fra­ge ist nur: Was kommt danach? Schließ­lich haben wir uns mit dem durch­aus anspruchs­vol­len The­ma Grexit bereits eini­ge Wochen nur knapp über dem zuläs­si­gen Infor­ma­ti­ons-Stand gehal­ten. Beim Flücht­lings-The­ma ging es dann bereits auch schon ein­mal deut­lich drun­ter. Selbst gefux­te Poli­ti­ker wei­gern sich unter­des­sen, etwas zum The­ma zu sagen. Was schon etwas zu sagen hat. Schließ­lich ist der Berufs­stand ja dafür bekannt, selbst aus dem Nichts noch einen Sei­ten­hieb auf die poli­ti­sche Kon­kur­renz her­aus­zu­ho­len. Letz­te Woche kamen alle aus Afri­ka über das Mit­tel­meer. Unter­des­sen sind alle Syrer und kom­men zu Fuß über den Bal­kan. Aus einer gehei­men Sta­tis­tik wis­sen wir, dass die meis­ten mit dem Flie­ger über Paris ein­rei­sen. Das größ­te Pro­blem für die Medi­en ist dabei, dass das Pro­blem ein ernst­haf­tes Pro­blem ist, das sich nicht auf dem Papier, im Stamm­tisch­ge­spräch oder mit hun­dert Jah­ren Medi­en- und PR-Erfah­rung lösen lässt. Polit-Sen­dun­gen mes­sen Aus­schalt-Quo­ten in Schwin­del erre­gen­den Höhen. Jour­na­lis­ten üben sich in Live-Über­tra­gun­gen. Rasen­de Repor­ter inter­view­en Bau­ar­bei­ter beim Bau der Sta­chel­draht-Mau­er. Rund­funk-Direk­to­ren echauf­fie­ren sich über Face­book-Kom­men­ta­re und Tweed-Tira­den. Okay. So lan­ge müs­sen all die ande­ren The­men ein­fach ein­mal war­ten. Bis zum 20. . Dann wird in Grie­chen­land gewählt.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 37/2015

Volkelt-NLBüro­kra­tie-Kos­ten: Wann lohnt der Weg zum aus­län­di­schen Notar? + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Nut­zen Sie den Herbst zur Mit­ar­bei­ter-Bin­dung + GmbH-Kri­se: So weh­ren Sie sich gegen Ban­ken-Will­kür + Neben­tä­tig­keit: Feh­ler haben Aus­wir­kun­gen auf den Geschäfts­füh­rer-Job + Recht: Steu­er­prü­fer muss Steu­er­da­ten vom Prü­fer-Note­book löschen + Recht: Ver­stoß gegen die Frau­en­quo­te kos­tet bis zu 50.000 € Buß­geld + BMF prüft Fol­gen der Selbst­an­zei­ge für Unter­neh­men + BISS

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GmbH-Anteils-Übertragung: Wann lohnt der Schweizer Notar?

Die Über­tra­gung eines GmbH-Anteils muss nota­ri­ell beur­kun­det wer­den. Dazu wer­den Notar­ge­büh­ren fäl­lig. Deut­schen Nota­re sind teu­er – das erfah­ren die betei­lig­ten Gesell­schaf­ter z. B. bereits bei der Ein­tra­gung einer mit­tel­gro­ßen GmbH mit einem aus­führ­li­chen Gesell­schafts­ver­trag, der ganz genau die Bedürf­nis­se der Gesell­schaf­ter berück­sich­tigt. In der Regel kos­tet das bereits vier­stel­li­ge Notar­ge­büh­ren. Recht­lich unkom­pli­ziert und aner­kannt sind nota­ri­el­le Beur­kun­dun­gen in der Schweiz. … 

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Fremd-Geschäftsführer: Nutzen Sie den Herbst zur Mitarbeiter-Bindung

Die Som­mer­fe­ri­en sind in den meis­ten Unter­neh­men abge­schlos­sen. Der bevor­ste­hen­de Herbst mit den schö­nen Spät­som­mer-Tagen – wenn alle Mitarbeiter/innen wie­der an Bord sind – ist ein guter Anlass, um ihnen auch ein­mal im pri­va­ten Rah­men „Dan­ke­schön“ zu sagen. Die so ange­bo­te­ne pri­va­te Nähe zur Unter­neh­mens­lei­tung wird von den meis­ten Mit­ar­bei­tern als Aner­ken­nung und Wert­schät­zung emp­fun­den. An den Kos­ten dafür kön­nen Sie sogar das Finanz­amt betei­li­gen. So kann der ange­stell­te Geschäfts­füh­rer (Fremd-Geschäfts­füh­rer) die Kos­ten z. B. für ein Gar­ten­fest in sei­nem Pri­vat­haus steu­er­lich als Wer­bungs­kos­ten abset­zen. Voraus­setzungen für die steu­er­li­che Anerkennung: … 

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GmbH-Krise: So wehren Sie sich gegen Banken-Willkür

Gibt es Anzei­chen für eine wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH, geht es in der Regel schnell: Sind Sie 4 Wochen in Zah­lungs­rück­stand bei den Sozi­al­ver­si­che­run­gen, stel­len die den Insol­venz­an­trag. Aber auch die Ban­ken und ande­re Gläu­bi­ger prü­fen dann eilig, wie sie zumin­dest Zugriff auf das Rest­ver­mö­gen neh­men kön­nen bzw. Ihre Außen­stän­de absi­chern kön­nen. Pra­xis der Ban­ken ist es dabei zu prü­fen, inwie­weit (unzu­läs­si­ge) Zah­lungs­an­wei­sun­gen des Geschäfts­füh­rers zu des­sen per­sön­li­cher Haf­tung füh­ren. In den letz­ten Jah­ren gab es dazu immer wie­der Gerichts-Ent­schei­de, die den Geschäfts­füh­rer ent­las­te­ten und auf die Sie im Ernst­fall ver­wei­sen können: … 

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Nebentätigkeit: Fehler haben Auswirkungen auf den Job

Vie­le Geschäfts­füh­rer sind auch in ande­ren Lebens­be­rei­chen aktiv, in einer ehren­amt­li­chen Tätig­keit für einen Ver­ein oder als Bei­rat in einem ande­ren Unter­neh­men. Wich­tig: Die GmbH darf bei Neben­tä­tig­kei­ten mit­re­den. Im Zwei­fel soll­te sich der Geschäfts­füh­rer die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter oder sei­ner Mit-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ein­ho­len. Dazu die Fra­ge eines Kol­le­gen: „Ich bin im Vor­stand eines Ver­eins tätig. Hier ist es zu Pflicht­ver­let­zun­gen gekom­men. Hat das Aus­wir­kun­gen auf mei­ne Tätig­keit als Geschäfts­füh­rer?“. …

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Steuerprüfer muss Steuerdaten vom Prüfer-Notebook löschen

Droht der Steu­er­prü­fer um sei­ner Prü­fung Nach­druck zu ver­lei­hen damit, die Steu­er­da­ten auch nach der Prü­fung dau­er­haft „im Auge“ zu behal­ten, dann müs­sen Sie das nicht hin­neh­men. Der Prü­fer ist ver­pflich­tet, sämt­li­che elek­tro­nisch vor­ge­hal­te­nen Prü­fungs­un­ter­la­gen nach Ablauf der Prü­fung von sei­nem Note­book zu ent­fer­nen (BFH, Urteil vom 16.12.2014, VIII R 52/12). …

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Recht: Verstoß gegen die Frauenquote kostet bis zu 50.000 € Bußgeld

Auch die GmbHs, für die in den Gre­mi­en und in der 2. Manage­ment-Ebe­ne die Frau­en­quo­te gilt (vgl. dazu   Nr. 27/2015) müs­sen mit einem Buß­geld von bis zu 50.000 € rech­nen, wenn Sie dazu kei­ne oder nur unvoll­stän­di­ge Anga­ben in ihrem Lage­be­richt ver­öf­fent­li­chen. Der Bun­des­an­zei­ger­ver­lag wur­de dazu ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de Hin­wei­se an das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) zu mel­den. Das betrifft alle mit­be­stimm­ten Unter­neh­men (AG, GmbH, KGaA) mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten (Spre­cher des BfJ auf Handelsblatt-Anfrage).