Droht der Steuerprüfer um seiner Prüfung Nachdruck zu verleihen damit, die Steuerdaten auch nach der Prüfung dauerhaft „im Auge“ zu behalten, dann müssen Sie das nicht hinnehmen. Der Prüfer ist verpflichtet, sämtliche elektronisch vorgehaltenen Prüfungsunterlagen nach Ablauf der Prüfung von seinem Notebook zu entfernen (BFH, Urteil vom 16.12.2014, VIII R 52/12). …
Autor: volkelt
Auch die GmbHs, für die in den Gremien und in der 2. Management-Ebene die Frauenquote gilt (vgl. dazu Nr. 27/2015) müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen, wenn Sie dazu keine oder nur unvollständige Angaben in ihrem Lagebericht veröffentlichen. Der Bundesanzeigerverlag wurde dazu verpflichtet, entsprechende Hinweise an das Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden. Das betrifft alle mitbestimmten Unternehmen (AG, GmbH, KGaA) mit mehr als 500 Beschäftigten (Sprecher des BfJ auf Handelsblatt-Anfrage).
Legt ein Steuerzahler z. B. gegen einen Steuerbescheid oder einen Kindergeldbescheid per E‑Mail Einspruch ein, dann genügt dieser den formalen rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Einspruch. Die Behörde kann nicht verlangen, dass der Einspruch mit eigenhändiger Unterschrift oder elektronischer Signatur versehen sein muss (BFH, Urteil vom 13.5.2015, III R 26/14). …
Mit der Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige gibt es auch Probleme für Unternehmen, die ihre Steuererklärungen nachbessern müssen – z. B., weil die Zahlen nicht rechtzeitig vorlagen oder fehlerhaft erfasst wurden. Nach der momentanen Rechtslage sind solche Vorgänge auch strafrechtlich relevant. Nach dem Entwurf sollen Selbstanzeige und Berichtigung klarer abgegrenzt werden. Außerdem sollen die Unternehmen mehr Zeit bekommen, um nach einer Selbstanzeige die Steuererklärungen nachzubessern (vorläufiger Diskussionsentwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 14.7.2015). …
Volkelt-Brief 36/2015
Wirtschaftspolitik: Wer vertritt eigentlich noch die kleineren Unternehmen? + GmbH-Führung: Diese Spielregeln gelten beim Selbst-Coaching + GmbH-Finanzen: Bank darf bei fehlenden Unterlagen Kredite kündigen + Mindestpreise für Steuerberatung kommen auf den Prüfstand + Mitarbeiter: Neues Urteil zur Kündigung wegen Bagatelldelikt + Recht: Gesellschaftervereinbarung überstimmt Gesellschaftsvertrag + BISS …
Jetzt auch noch ALFA. Damit ist zu befürchten, dass sich bei der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 bis zu 14,7 % der konservativen und in der Regel wirtschaftsnahen Wählerstimmen neutralisieren werden. So groß könnte die Summe der Stimmen an AfD, ALFA und FDP-Wählern werden, die bei der Schlussrechnung nicht mitgerechnet werden, weil diese Parteien an der 5 %-Hürde scheitern (vgl. Nr. 22/2015). Das ist viel und u. U. Weichen stellend für die Wirtschaftspolitik der nächsten Jahre. …
Gerade im kleinen Team ist es wichtig, wie Sie den Gegenüber führen. Z. B. dann, wenn es um Veränderungen, um Kritik oder um neue Zielrichtungen geht. Ohne Zustimmung und Einsicht der Mitarbeiter wird es Ihnen kaum gelingen, Prozesse zu verändern oder Neuerungen durchzusetzen. Richtig ist allerdings auch, dass viele Trainer und Coaches Geschäftsabläufe aus der Angestellten-Perspektive kennen und wahrnehmen, nicht aber aus der Perspektive des (Kosten-) verantwortlichen Entscheiders.…
Gewährt die Bank Kredite von mehr als 750.000 €, ist sie verpflichtet, sich vom Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen zu lassen. Z. B. durch die Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses. Die Bank ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet (§ 18 Kreditwesengesetz). Ein Geschäftsführer-Kollege aus Hessen ließ es jetzt darauf ankommen. Er verweigerte der Bank kontinuierlich die Vorlage entsprechender wirtschaftlicher Nachweise. …
In einem Vertragsverletzungsverfahren prüft die Europäische Kommission zur Zeit u. a. auch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hier insbesondere die sog. Mindestsätze für Beratungsleistungen. Diese entsprechen nicht den laut Dienstleistungsverordnung vorgeschriebenen Grundsätzen der Erforderlichkeit und auch nicht Verhältnismäßigkeit. Derzeit bereitet die Bundesregierung eine Stellungsnahme dazu vor (Quelle: Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 20.8.2015).…
Laut Arbeitsgericht Hamburg rechtfertigt die Entwendung geringwertiger Sachen (hier: 8 belegte Brötchenhälften) nur dann eine außerordentliche Kündigung, wenn es nicht möglich ist, mit einer Abmahnung verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer 1. nicht heimlich handelt, 2. den Fehler einräumt und 3. Unrechtsbewusstsein und Reue zeigt (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 1.7.2015, 27 Ca 87/15). …