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Terminsache (1): Erstellung des Jahresabschlusses 2015

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2015 bis zum 31.3.2015 auf den Weg brin­gen (§ 264 HGB). Anschlie­ßend muss der Jah­res­ab­schluss fest­ge­stellt und per Gesell­schaf­ter-Beschluss abge­seg­net wer­den. Letz­te Maß­nah­me wird dann der 31.12.2016 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss 2015 im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Auch in die­sem Jahr ver­wei­sen wir an die­ser Stel­le auf die ent­spre­chen­den Pflich­ten des Geschäfts­füh­rers zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erstel­lung, Fest­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des GmbH-Jah­res­ab­schlus­ses (Zu den GmbH-Grö­ßen­­klas­sen > vgl. Nr. 4/2015). …

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Terminsache (2): Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV)

Die Sum­me der von Ihrer Fir­ma an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2015 müs­sen Sie bis zum 31.3.2016 der Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) mel­den. Die­se Mel­dung ist die Grund­la­ge für die Abrech­nung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be für das Vor­jahr. Soweit sich hier­aus Nach­zah­lun­gen erge­ben, wer­den die­se eben­falls am 31.3. fäl­lig. Die monat­li­chen Vor­aus­zah­lun­gen auf die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be sind bis zum 10. des Fol­ge­mo­na­tes an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu zah­len. Zah­len Sie Bei­trä­ge nicht in der gefor­der­ten Höhe oder nicht pünkt­lich, ist die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung berech­tigt, monat­lich Säum­nis­zu­schlä­ge in Höhe von 1% des Rück­stan­des zu berechnen. … 

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EU: Mehr Spielraum für eine ermäßigte Umsatzsteuer

Nach den EU-Vor­schrif­ten für die Mehr­wert­steu­er muss die­se euro­pa­weit min­des­tens 15 % (Deutsch­land: 19 %), beim ermä­ßig­ten Steu­er­satz min­des­tens 5 % (7 %) betra­gen. So steht es auf dem Papier. In der Pra­xis ver­sto­ßen 2/3 aller Mit­glied­staa­ten gegen die­se gesetz­li­che Vor­ga­be. Der­zeit sind des­we­gen 40 Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren vor den euro­päi­schen Behör­den anhän­gig. Deutsch­land stand zuletzt wegen des ermä­ßig­ten Steu­er­sat­zes für die Hotel­le­rie am Pranger. … 

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Steuer: Keine Zuschläge für den faktischen Geschäftsführer

Zahlt die GmbH (hier: Gas­tro-GmbH) ihrem fak­ti­schen Geschäfts­füh­rer (hier: Sohn des Allein-Gesell­schaf­ters) steu­er­freie Zuschlä­ge für Sonn‑, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit (SFN-Zuschlä­ge), dann ist das Finanz­amt berech­tigt, die­se als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) zu besteu­ern. Und zwar auch dann, wenn die übri­gen Mit­ar­bei­ter eben­falls steu­er­freie Zuschlä­ge erhal­ten, nicht aber die offi­zi­el­le (Fremd-) Geschäfts­füh­re­rin (FG Müns­ter, Urteil vom 27.1.2016, 10 K 1167/13 K, G, F). … 

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Verdeckte Gewinnausschüttung: JA / Schenkungssteuer: NEIN

Erneut haben die Finanz­be­hör­den ver­sucht, zusätz­lich zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung auch noch Schen­kungs­steu­er durch­zu­set­zen. Im Urteils­fall bewer­te­te das Finanz­amt die über­höh­te Mie­te, die die GmbH für die Nut­zung der Immo­bi­lie des Gesell­schaf­ters gezahlt hat­te, als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Nicht durch­set­zen konn­te das Finanz­amt jedoch, die Miet­ein­nah­men bei Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer mit Schen­kungs­steu­er zu belas­ten (FG Müns­ter, Urteil vom 22.10.2015, 3 K 986/13 Erb). …

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Geschäftsführer privat: Kosten der Scheidung

Nach der Neu­fas­sung des § 33 EStG (Abs. 2, Satz 4: kei­ne steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung von Pro­zess­kos­ten) haben eini­ge Finanz­äm­ter die neue Rechts­la­ge auch auf die Schei­dungs­kos­ten über­tra­gen und die Berück­sich­ti­gung von Anwalts- und Gerichts­kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abge­lehnt. Laut Finanz­ge­richt (FG) Köln ist das aber nicht so: Die Finanz­äm­ter müs­sen die­se Kos­ten wei­ter­hin bei der Steu­er als abzieh­ba­re Belas­tung aner­ken­nen (FG Köln, Urteil vom 13.1.2016, 14 K 1861/15). …

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Bürokratie: Zinsen für Steuerrückstände weiter bei 6 %

Unter­des­sen geht die Nied­rig­zins­pha­se ins 8. Jahr (2009 = 2 %). Aber auch nach der erneu­ten Absen­kung des EZB-Basis­zin­ses auf 0 % ver­lan­gen die Finanz­be­hör­den von säu­mi­gen Steu­er­zah­lern unver­än­dert einen Straf­zins in Höhe von 6 % (0,5 % monat­lich). Die Finanz­be­hör­den der Län­der haben sich unter­des­sen dar­auf ver­stän­digt, Ein­sprü­che bis 2012, die die Zins­hö­he betref­fen, zurück­zu­wei­sen (All­ge­mein­ver­fü­gung der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der vom 16.12.2015, 2015/1143818). …

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Immer mehr Banken mit Strafzinsen – was tun?

Nach der Süd­west­bank (vgl. Nr. 11/2016) und der Com­merz­bank kün­di­gen jetzt wei­te­re Ban­ken Straf­zin­sen an. Auch für alle klei­ne­ren Unter­neh­men stellt sich damit die Fra­ge, wie umge­hen mit den Straf­zin­sen bzw. wel­che Kon­se­quen­zen soll man gegen­über der Haus­bank zie­hen. Fin­ger­spit­zen­ge­fühl ist gefragt. Fakt ist: … 

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AKTUELL: Neu-Entwurf der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat einen neue Fas­sung der Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­li­ungs­ver­ord­nung (152 Sei­ten) ver­öf­fent­licht und den Ver­bän­den zur Stel­lung­nah­me zuge­lei­tet. Wir prü­fen und wer­den dazu Stel­lung neh­men und Sie über die bri­san­tes­ten Punk­te informieren.

Quel­len:

> zur Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung (152 Sei­ten, 1,5 MB)

> unse­re Bericht­erstat­tung zum The­ma > Das ist wie­der ein Stück mehr Büro­kra­tie (Video-Clip)

> unse­re Bericht­erstat­tung zum The­ma > Ent­wurf vom 5.8.2013

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 12/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Win­ter­korn wird Haf­tungs-Prä­zen­denz­fall + Inves­tie­ren: Gewer­be­steu­er wird immer teu­rer – Was tun? + Dienst­plä­ne und Gehalts­lis­ten: So nicht, lie­be Zoll­prü­fer ! + Rich­tig gemacht: Kom­mu­ni­ka­ti­on oder Kon­fron­ta­ti­on mit dem Betriebs­rat + Ent­sen­de­ge­setz: Bes­se­rer Schutz für klei­ne­re Fir­men vor Lohn­dum­ping + GmbH-Recht: Über­nah­me der Grün­dungs­kos­ten + BMF: Steu­er­ge­stal­tung für Abfin­dung ist zuläs­sig + EU-Kon­zern: Steu­er­da­ten wer­den euro­pa­weit öffent­lich + GmbH-Steu­ern: BFH begrenzt die Zins­schran­ke + BISS