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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Parkplatz-Zuschuss kostet Umsatzsteuer

Über­lässt die Fir­ma gegen eine Kos­ten­be­tei­li­gung Park­plät­ze an die Mit­ar­bei­ter, muss die GmbH dafür Umsatz­steu­er zah­len. Über­lässt die GmbH den Park­platz kos­ten­frei, fällt kei­ne Umsatz­steu­er an (BFH, Urteil vom 14.1.2016, V R 63/14). …

Die Rech­nung dazu sieht wie folgt aus: Die GmbH mie­tet den Park­platz für 55 EUR/Monat. Der Mit­ar­bei­ter betei­ligt sich mit 27 EUR. Macht 5,13 EUR USt pro Mit­ar­bei­ter im Monat. Bei 32 Mit­ar­bei­tern = 1.962,92 EUR Umsatz­steu­er im Jahr. In 10 Jah­ren sind das 19.629,20 EUR Umsatz­steu­er. Die ver­bil­lig­te Park­platz­über­las­sung rech­net sich so gese­hen nicht wirk­lich gegen­über einer kom­plett kos­ten­frei­en und damit umsatz­steu­er­frei­en Überlassung.

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