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Pensionszusage: SIE können den vollen Anspruch gegen die GmbH durchsetzen

Geschäfts­füh­rer kann Pen­si­ons­an­spruch gegen die GmbH durch­set­zen: Wur­de für die Pen­si­ons­zu­sa­ge eine Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, kann der Geschäftsführer … 

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Volkelt-Brief 35/2017

Unter­neh­mens-Nach­fol­ge: War­um reden so wich­tig ist + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Durch­schnitt­lich 38 Inter­es­sen­ten für Ihren ver­öf­fent­lich­ten Jah­res­ab­schluss + Export-GmbHs: Der Zoll will zu viel wis­sen + Bun­des­tags­wahl: Kei­ne Lob­by für Unter­neh­men – wenig Mit­tel­stands-Ori­en­tie­rung + Ries­ter-NEU: Durch­aus attrak­tiv für die Beleg­schaft + Pen­si­ons­zu­sa­ge: SIE kön­nen den vol­len Anspruch gegen die GmbH durchsetzen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Unternehmens-Nachfolge: Warum reden so wichtig ist

Keks-Unter­neh­mer Wer­ner Bahl­sen weiß erst seit ein paar Wochen, was ein Hash­tag ist. Sei­ne Toch­ter, die bis dato nicht viel mit dem Unter­neh­men und der Nach­fol­ge zu tun hat­te, muss­te ihren Vater auf­klä­ren, wie man mit einem gut gesetz­ten Hash­tag in den Sozia­len Medi­en Mar­ke­ting macht. Als Mann mit Unter­neh­mer­ei­gen­schaf­ten hat er dann schnell erkannt, wie viel … 

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Pflichtveröffentlichung: 38 Interessenten für Ihren veröffentlichten Jahresabschluss

Seit 2007 gibt es das elek­tro­ni­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter, in dem die Jah­res­ab­schlüs­se von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (AG/GmbH/UG) ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen. Das Ver­fah­ren ist unter­des­sen ein­ge­spielt. Im Prin­zip hat Jeder­mann Ein­blick in die dort ver­öf­fent­li­chen Daten – auch wenn die zeit­li­che Ver­zö­ge­rung eine ad hoc Beur­tei­lung der ver­öf­fent­lich­ten Unter­neh­mens­da­ten nur bedingt zulässt. Den­noch: Das Inter­es­se an den Unter­neh­mens­zah­len ist groß. Hier die offi­zi­el­len Zah­len dazu.… 

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Volkelt-Brief 34/2017

Unter­neh­mens-PR: Wie man erfolg­reich um eine höhe­re Abfin­dung pokert + Bera­ter-Haf­tung: Hier haf­tet Ihr Bera­ter + Der Fall Schle­cker: Was Sie als Geschäfts­füh­rer dazu wis­sen müs­sen + Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2016 für mitt­le­re und gro­ße GmbH + AZU­BI-Ein­stel­lung: So behal­ten Sie die Ent­schei­dungs-Hoheit + Über­gangs­re­ge­lung: Geschäfts­füh­rer darf län­ger arbeiten

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Unternehmens-PR: Das können SIE besser als die Bahn AG

Wie schlecht Unter­neh­mens- bzw. Kri­sen-PR auf­ge­stellt sein kann, habe ich jetzt am Bei­spiel Deut­sche Bahn (DB) selbst erle­ben „dür­fen”. Ein sol­cher Stre­cken-GAU ist sicher­lich nicht ein­fach zu mana­gen. Wenn aber Kom­mu­ni­ka­ti­ons­feh­ler hin­zu­kom­men, ist ein gro­ber Image­ver­lust pro­gram­miert. Feh­ler 1: … 

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Berater-Haftung: Hier haftet Ihr Berater

Ob inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nun­gen, Schach­tel­be­tei­li­gun­gen zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder Aus­lands­be­zie­hun­gen in Kon­zern­ge­sell­schaf­ten: Die meis­ten Geschäftsführer .. 

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Der Schlecker-Prozess: Was SIE als Geschäftsführer dazu wissen müssen

Als Geschäfts­füh­rer haf­ten Sie für alle Zah­lun­gen der GmbH per­sön­lich, die Sie 3 Wochen nach Bestehen der Insol­venz­an­trags­pflicht ver­an­las­sen. So steht es im Gesetz und so prak­ti­zie­ren es die Insol­venz­ver­wal­tun­gen in unzäh­li­gen Ver­fah­ren gegen die Geschäfts­füh­rer von GmbHs in der Kri­se. Vie­le Fäl­le sind Grenz­fäl­le, in denen nicht klar ist, wann tat­säch­lich Über­schul­dung bzw. Illi­qui­di­tät – also Grün­de, nach denen Sie Insol­venz­an­trag stel­len müs­sen – für die GmbH gege­ben sind.

Jüngs­tes Bei­spiel:

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Terminsache: Jahresabschluss 2016 für mittlere und große GmbH

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2016 und den Lage­be­richt bis zum 31.8. des Jah­res auf­stel­len und die­sen durch die Gesell­schaf­ter fest­stel­len las­sen (§ 42a Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ein Ver­stoß gegen die­se Vor­schrif­ten bedeu­tet für Sie als Geschäftsführer: … 

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AZUBI-Einstellung: So behalten SIE die Entscheidungs-Hoheit

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die aus­bil­det, soll­ten Sie in den nächs­ten Wochen beson­ders auf­pas­sen: Passt der AZUBI nicht, ist es in der Pro­be­zeit noch leicht mög­lich zu reagie­ren, ohne gegen arbeits­recht­li­che Bestim­mun­gen zu ver­sto­ßen. Möch­ten Sie das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis been­den, soll­ten Sie das also unbedingt …