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Volkelt-Briefe

Terminsache: Das neue „Transparenzregister” ist da

Zum 1.10.2017 sind alle Unter­neh­men und Kör­per­schaf­ten ver­pflich­tet, Auf­fäl­lig­kei­ten bei Finanz­trans­ak­tio­nen und Ver­stö­ße gegen kar­tell­recht­li­che Vor­schrif­ten dem neu­en Trans­pa­renz­re­gis­ter zu mel­den (§ 59 Geld­wä­sche­ge­setz). …

Wir haben über die neue Daten­bank bereits berich­tet (vgl. Nr. 30/2017, Stich­wort: „Wett­be­werbs­re­gis­ter”). Ab sofort sind danach alle Öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet, für Aus­schrei­bun­gen mit einem Volu­men ab 30.000 EUR vor der Auf­trags­ver­ga­be Aus­kunft über die Unter­neh­men ein­zu­ho­len. In die­ser Aus­ga­be kön­nen Sie auch nach­le­sen, wie Sie gegen Falsch­ein­trä­ge im Trans­pa­renz­re­gis­ter vor­ge­hen können.

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