Turnusgemäß wird das Bundesfinanzministerium (BMF) zum 1.1.2019 neue Größenklassen für die Betriebsprüfungen herausgeben – mit Auswirkungen auf den Prüfungs-Turnus. Der Deutsche Steuerberaterverband fordert jetzt eine grundsätzliche Überprüfung und Anpassung der Größenklassen (DStV, Stellungsnahme v. 17.10.2017).
Autor: volkelt
Ein Erfolgsrezept der vordigitalen Zeit bestand darin, dass Produkte ausgereift und fehlerfrei in den Markt gebracht wurden. Die meisten der neuen digitalen Projekte werden aber nicht mehr bis zum letzten Qualitätsstandard ausgetestet, sondern ganz bewusst bereits vor der „alten” Marktreife an den Kunden gebracht. Nachbesserungen werden mitgeliefert. Produkteinführung ist zugleich Markttest. Es gilt: Geschwindigkeit ist Alles. Wer es schafft, eine marktträchtige Idee als erster umzusetzen, gewinnt. Ob das tatsächlich so ist, sei hier dahin gestellt. Fakt ist, dass Geschwindigkeit den Hype um StartUps und digitale Produkte bestimmt. Daneben bleibt allerdings eine weitere alte Regel in Kraft: Wer zu früh kommt, den bestraft der Markt in aller Regel. Nach wie vor kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. 3 Beispiele: …
Im Vorstellungsgespräch glänzen die Mitarbeiter von ihren besten Seiten. Im Alltag sind die Menschen in der Regel schwieriger. Je nach Typus (Buschtrommler, Besserwisser, Egozentriker, Nörgler, Gescheiterte) empfehlen die Experten unterschiedliches „Anpacken“. Sie sind aber kein Psychologe und haben auch keine Zeit zur individuellen Betreuung von schwierigen Mitarbeitern. Was tun? …
Volkelt-Brief 44/2017
Führung: Kontrolle ist die Kehrseite von Vertrauen + Preise/Kalkulation: Die neuen Methoden der Kartellbehörden + Schwierige Mitarbeiter: Da hilft nur Durchgreifen + Digitalisierung: Qualität ist der Preis der Geschwindigkeit + GmbH-Steuern: Betriebsprüfungs-Größenklassen auf dem Prüfstand + Mitarbeiter: Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb + GF-Haftung: Nur noch Rumpf-Anklage gegen Anton Schlecker
BISS … die Wirtschaft-Satire
Wie bereits abzusehen war (vgl. Nr. 43/2017) hat das Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine beiden Kinder in einigen Punkten zurück genommen (LG Stuttgart, 11 KLs 152 Js 53650/12). Dabei geht es um eine Reihe von Anklagepunkten, bei denen die Annahme der frühen Kenntnis der Insolvenz und damit des vorsätzlichen Bankrotts nicht mehr aufrechterhalten werden können. Bestehen bleibt aber der Anklagepunkt „vorsätzlicher Bankrott”. Nächster Verhandlungstermin ist am 13.11.2017. Nach Ende der Beweisaufnahme steht noch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Damit könnte der Prozess noch im November abgeschlossen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ein Wiedereinstellungsanspruch steht grundsätzlich nur Arbeitnehmern zu, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz haben. In Kleinbetrieben kann sich aber im Einzelfall ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch aus § 242 BGB ergeben (BAG, Urteil v. 19.10.2017, 8 AZR 845/15).
der Schlecker-Prozess geht in die letzten Runden. Für alle GmbH-Geschäftsführer von Interesse ist dabei die Frage, ab wann Anton Schlecker mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seiner Firmen einstehen muss. Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass dies bereits Ende 2009 der Fall war (Insolvenzantragspflicht). Ab diesem Zeitpunkt müsste …
Volkelt-Brief 43/2017
Der Fall Schlecker: Was Geschäftsführer daraus lernen + Terminsache: Jahresabschluss 2016 der kleinen GmbH + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Was bringt der Verweis auf BAT? + Kalkulation/Preise: Neues von der Kartell-Front + Digitalisierung: Nur nicht die Bodenhaftung verlieren + Steuerprobleme: Bonuszahlungen an den GF + Nachgeprüft: Ist der Zinsfuß für Pensionsrückstellung zu hoch?
BISS … die Wirtschaft-Satire

