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Empörend: Zweierlei Maß bei Sozialversicherungs-Betrug

Wenn Metz­ger­meis­ter Mül­ler (Name von der Redak­ti­on geän­dert) sei­ne „lan­ge Rote” auf dem Frei­bur­ger Müns­ter­markt (Schau­platz: ori­gi­nal) für 3 Euro ver­kauft und sei­ner Aus­hil­fe Lisa dafür 10 Euro bar auf die Hand zahlt, ist das Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­trug. Dafür muss er – je nach Fall – mit Gefäng­nis bis zu 5 Jah­ren büßen (§ 266a StGB). Anders ein paar Meter wei­ter im Frei­bur­ger Münster: … 

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Volkelt-Brief 45/2017

Empö­rend: Zwei­er­lei Maß bei Sozi­al­ver­si­che­rungs-Betrug + Geschäfts­be­richt: ACHTUNG – das Finanz­amt liest mit !  + Digi­ta­li­sie­rung: BIG DATA macht das Ren­nen – Ihre Chan­ce als „Klei­ner“ + Arbeits­recht (1): Eck­punk­te der neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + Arbeits­recht (2): Ver­län­ger­te Kün­di­gungs­fris­ten für die Mit­ar­bei­ter + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rechts­schutz für Kla­ge wegen Die­sel­ga­te + GmbH-Steu­ern: End­gül­ti­ges „Aus” für steu­er­li­che Sanierungshilfe

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsbericht/Image-Broschüre: Vorsicht – das Finanzamt liest mit

 

Immer mehr GmbHs erstel­len neben dem offi­zi­el­len Jah­res­ab­schluss (Bilanz, Gewinn- und Ver­lus­rech­nung, Anhang, even­tu­ell: Lage­be­richt) einen geson­der­ten Geschäfts­be­richt. Ziel ist es, eine über­sicht­li­che Infor­ma­ti­ons-Bro­schü­re über das Unter­neh­men zu erstel­len, mit dem poten­zi­el­le Kun­den, Geschäfts­part­ner, Banken/Investoren und Arbeit­neh­mer über das Unter­neh­men über­sicht­lich und in all­ge­mein ver­ständ­li­cher Form infor­miert wer­den. Gera­de für die Akqui­se von neu­en Mit­ar­bei­tern oder Azu­bis erweist sich eine sol­che Selbst-Dar­stel­lung immer wie­der als ein­fa­ches, aber sehr wir­kungs­vol­les Instru­ment. Ziel ist es auch, Punk­te fürs Rating bzw. bei der Inves­to­ren-Suche zu sam­meln. Beach­ten Sie aber, dass Sie damit kei­ne Insi­der-Infor­ma­tio­nen her­aus­ge­ben. Der Schuss kann nach auch schnell ein­mal nach hin­ten los­ge­hen, z. B., wenn das Finanz­amt mit­liest. Ach­ten Sie unbe­dingt dar­auf, dass im Geschäfts­be­richt nur fun­dier­te Aus­sa­gen zum Unter­neh­men bzw. zum Geschäfts­ab­lauf ste­hen. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie alle an der Erstel­lung betei­lig­ten Mit­ar­bei­ter dafür, dass die dort ver­wen­de­ten Infor­ma­tio­nen z. B. vom Steu­er­prü­fer gele­sen wer­den und u. U. zu einer erwei­ter­ten Prü­fung führen.

Bei­spiel: …

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Digitalisierung: BIG DATA macht das Rennen – Ihre Chancen als „Kleiner”

Wis­sen über den Kun­den ist der ent­schei­den­de Wett­be­werbs­fak­tor in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung. Das gilt auch für klei­ne­re Unter­neh­men. Die Fra­ge ist aller­dings, wie Sie Ihr Kun­den­po­ten­zi­al gezielt und mit ver­tret­ba­rem Auf­wand iden­ti­fi­zie­ren können.

Bei­spiel:

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Arbeitsrecht (1): Eckpunkte der neuen Entsende-Richtlinie

Die EU-Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­ter haben sich auf neue Regeln für die Ent­sen­dung von Arbeit­neh­mern in der EU geei­nigt. Wich­tig: Die neu­en Regeln wer­den aber frü­hes­tens in 4 Jah­ren nach EU-Rats­be­schluss in Kraft tre­ten (2021).

Eck­punk­te der Rege­lung sind: Ver­gü­tung nach dem Tarif­ver­trag (Weih­nachts- und Urlaubs­geld, Schlecht­wet­ter­zu­la­ge, Arbeits­zeit­re­ge­lung, Urlaubs­an­spruch usw.), Befris­tung auf max. 1 Jahr, Bran­chen: Bau, Berg­bau, Abfall­wirt­schaft, Brief- und Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen, Gebäu­de­rei­ni­ger, Schlach­te­rei­en. Son­der­re­ge­lun­gen für Spe­di­teu­re. Aus­ge­nom­men: Pflege.

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Arbeitsrecht (2): Verlängerte Kündigungsfristen für Mitarbeiter

Wenn Sie Ihre Mit­ar­bei­ter län­ger bin­den wol­len, müs­sen Sie auf­pas­sen. Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ist das jeden­falls dann eine unzu­läs­si­ge Beschrän­kung, wenn der Mit­ar­bei­ter eine Frist von 3 Jah­ren oder mehr ein­hal­ten muss (BAG, Urteil v. 26.10.2017, 6 AZR 158/16).

Nur wenn Sie etwa ein ent­spre­chend höhe­res Ent­gelt bezah­len, haben Sie Chan­cen, dass Sie im Ein­zel­fall eine der­art lan­ge Kün­di­gungs­frist (hier: 3 Jah­re) auch gericht­lich durch­set­zen kön­nen. Ach­tung: Immer wenn der Mit­ar­bei­ter eine län­ge­re Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten muss als Sie es als Arbeit­ge­ber müs­sen (§ 662 BGB), droht „Unwirk­sam­keit der Vereinbarung”.

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Geschäftsführer privat: Rechtsschutz für Klage wegen Dieselgate

Wol­len Sie für die Rück­ab­wick­lung Ihres Kauf­ver­tra­ges für Ihren Tua­reg wegen Die­sel­ga­te kla­gen, muss die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten dafür über­neh­men. Ihre Erfolgs­aus­sich­ten sind also als so gut ein­zu­schät­zen, dass der Rechts­schutz-Ver­si­che­rer das als gering ein­zu­stu­fen­de Pro­zess­ri­si­ko über­neh­men muss (OLG Düs­sel­dorf, Beschluss v. 21.9.2017, I‑4 U 87/17).

Unter­des­sen gibt es gleich eine gan­ze Rei­he von Urtei­len, in denen die Kauf­ver­trä­ge rück­ab­ge­wi­ckelt wur­den (vgl. z. B. OLG Hamm, 28 U 94/12, 4 O 250/10). Hier konn­te der Käu­fer bele­gen, dass der tat­säch­li­che Ver­brauch und der damit ver­bun­de­ne Schad­stoff­aus­stoß um 12 % über dem lag, wie er im Ver­kaufs­pro­spekt ange­ge­ben war. Im Ein­zel­fall kommt es also sehr genau auf die juris­ti­sche Argu­men­ta­ti­on an. Mit die­sem Urteil ist jetzt aber klar­ge­stellt, dass Ihre Rechts­schutz-Ver­si­che­rung im Ernst­fall zumin­dest die Anwalts- und Pro­zess­kos­ten über­neh­men muss. Das ist doch schon Mal einen Ver­such wert.

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GmbH-Steuern: Endgültiges „Aus” für steuerliche Sanierungshilfe

Zuletzt hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) den Sanie­rungs­er­lass des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums (BMF) ver­wor­fen (vgl. Nr. 7/2017). Danach müs­sen Sanie­rungs­ge­win­ne wie­der ver­steu­ert wer­den. Anschlie­ßend hat­te das BMF ver­fügt, dass der Sanie­rungs­er­lass erst mit Datum des ent­spre­chen­den BFH-Urteils nicht mehr ange­wen­det wird (Ver­öf­fent­li­chung des BFH-Beschlus­ses: 8.2.2017). Die Steu­er­be­frei­ung für Sanie­rungs­ge­win­ne darf aber auch für Alt-Fäl­le nicht mehr gewährt wer­den (BFH, Urteil v. 23.8.2017, I R 52/14 und X R 38/15).

Im Ein­zel­fall kann das dazu füh­ren, dass eine Sanie­rung schei­tert und das Unter­neh­men inkl. Arbeits­plät­ze zer­schla­gen wird. Pech: Zwar ver­zich­ten die Gläu­bi­ger auf ihre For­de­run­gen. Der Staat darf sich nach der aktu­el­len BFH-Ent­schei­­dung an der Sanie­rung aber nicht mehr betei­li­gen. Dazu der BFH: Eine Ände­rung der Rechts­la­ge kann nur durch den Gesetz­ge­ber erfol­gen – nicht aber durch die Finanz­ver­wal­tung. Das kann dauern.

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Führung: Kontrolle ist die Kehrseite des Vertrauens

War­um wer­den mei­ne Vor­ga­ben eigent­lich nie ein­ge­hal­ten?”. Ob Rau­cher­pau­sen, Inter­net-Nut­zung oder Pri­vat­nut­zung des Fir­men­wa­gens: Gera­de in klei­ne­ren Unter­neh­men wer­den Regeln und Vor­ga­ben der Geschäfts­füh­rung ger­ne inter­pre­tiert. Gele­gent­lich kommt es sogar vor, dass sich im Lau­fe der Jah­re Eigen­ge­setz­lich­kei­ten ent­wi­ckeln, die mit den ursprüng­li­chen Rege­lun­gen nichts mehr zu tun haben. Was tun? Fakt ist, dass sich der­ar­ti­ge Nach­läs­sig­kei­ten im Lauf der Jah­re zu einem ech­ten Pro­blem ent­wi­ckeln kön­nen. Soweit, dass die Mit­ar­bei­ter unter­ein­an­der (unaus­ge­spro­che­ne) Mechan­si­men ent­wi­ckeln, mit denen Fehl­ver­hal­ten sys­te­ma­tisch kaschiert wird. Dazu gehört z. B. das durch­aus ver­brei­te­te auto­ma­ti­sche Auf­ste­hen der Rau­cher­grup­pe, wenn der Chef in Sicht­wei­te kommt, die umge­hen­de Been­di­gung von pri­va­ten Tele­fo­na­ten oder das (zufäl­li­ge) Weg­ste­cken des Smart­phones. Was tun? … 

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Preise/Kalkulation: Die neuen Methoden der Kartellbehörden

Über die Pro­ble­me, die immer mehr auch klei­ne­re Unter­neh­men mit den Kar­tell­be­hör­den haben, berich­ten wir regel­mä­ßig (Nr. 43/2017). Inter­es­sant: In der letz­ten Woche hat sich die Daim­ler-AG als Kron­zeu­ge (Offi­zi­ell: Bonus­re­ge­lung) im euro­päi­schen Kar­tell­ver­fah­ren gegen die gro­ßen deut­schen Auto­mo­bil-Her­stel­ler ange­bo­ten. Akzep­tie­ren die euro­päi­schen Kar­tell­be­hör­den die­ses Ange­bot, wür­de Daim­ler im Ver­fah­ren selbst straf­frei blei­ben. Das aller­dings nur, wenn die getrof­fe­nen Abspra­chen offen gelegt wer­den und die Kar­tell­be­hör­den damit zufrie­den sind. Der­zeit prüft die EU-Kom­mis­si­on noch, ob ein sol­ches Ver­fah­ren über­haupt ein­ge­lei­tet wird. Denk­bar ist, dass …