Wenn Metzgermeister Müller (Name von der Redaktion geändert) seine „lange Rote” auf dem Freiburger Münstermarkt (Schauplatz: original) für 3 Euro verkauft und seiner Aushilfe Lisa dafür 10 Euro bar auf die Hand zahlt, ist das Steuer- und Sozialversicherungsbetrug. Dafür muss er – je nach Fall – mit Gefängnis bis zu 5 Jahren büßen (§ 266a StGB). Anders ein paar Meter weiter im Freiburger Münster: …
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 45/2017
Empörend: Zweierlei Maß bei Sozialversicherungs-Betrug + Geschäftsbericht: ACHTUNG – das Finanzamt liest mit ! + Digitalisierung: BIG DATA macht das Rennen – Ihre Chance als „Kleiner“ + Arbeitsrecht (1): Eckpunkte der neuen Entsende-Richtlinie + Arbeitsrecht (2): Verlängerte Kündigungsfristen für die Mitarbeiter + Geschäftsführer privat: Rechtsschutz für Klage wegen Dieselgate + GmbH-Steuern: Endgültiges „Aus” für steuerliche Sanierungshilfe
BISS … die Wirtschaft-Satire
Immer mehr GmbHs erstellen neben dem offiziellen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlusrechnung, Anhang, eventuell: Lagebericht) einen gesonderten Geschäftsbericht. Ziel ist es, eine übersichtliche Informations-Broschüre über das Unternehmen zu erstellen, mit dem potenzielle Kunden, Geschäftspartner, Banken/Investoren und Arbeitnehmer über das Unternehmen übersichtlich und in allgemein verständlicher Form informiert werden. Gerade für die Akquise von neuen Mitarbeitern oder Azubis erweist sich eine solche Selbst-Darstellung immer wieder als einfaches, aber sehr wirkungsvolles Instrument. Ziel ist es auch, Punkte fürs Rating bzw. bei der Investoren-Suche zu sammeln. Beachten Sie aber, dass Sie damit keine Insider-Informationen herausgeben. Der Schuss kann nach auch schnell einmal nach hinten losgehen, z. B., wenn das Finanzamt mitliest. Achten Sie unbedingt darauf, dass im Geschäftsbericht nur fundierte Aussagen zum Unternehmen bzw. zum Geschäftsablauf stehen. Sensibilisieren Sie alle an der Erstellung beteiligten Mitarbeiter dafür, dass die dort verwendeten Informationen z. B. vom Steuerprüfer gelesen werden und u. U. zu einer erweiterten Prüfung führen.
Beispiel: …
Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben sich auf neue Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern in der EU geeinigt. Wichtig: Die neuen Regeln werden aber frühestens in 4 Jahren nach EU-Ratsbeschluss in Kraft treten (2021).
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter länger binden wollen, müssen Sie aufpassen. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das jedenfalls dann eine unzulässige Beschränkung, wenn der Mitarbeiter eine Frist von 3 Jahren oder mehr einhalten muss (BAG, Urteil v. 26.10.2017, 6 AZR 158/16).
Wollen Sie für die Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages für Ihren Tuareg wegen Dieselgate klagen, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernehmen. Ihre Erfolgsaussichten sind also als so gut einzuschätzen, dass der Rechtsschutz-Versicherer das als gering einzustufende Prozessrisiko übernehmen muss (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.9.2017, I‑4 U 87/17).
Zuletzt hatte der Bundesfinanzhof (BFH) den Sanierungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) verworfen (vgl. Nr. 7/2017). Danach müssen Sanierungsgewinne wieder versteuert werden. Anschließend hatte das BMF verfügt, dass der Sanierungserlass erst mit Datum des entsprechenden BFH-Urteils nicht mehr angewendet wird (Veröffentlichung des BFH-Beschlusses: 8.2.2017). Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne darf aber auch für Alt-Fälle nicht mehr gewährt werden (BFH, Urteil v. 23.8.2017, I R 52/14 und X R 38/15).
„Warum werden meine Vorgaben eigentlich nie eingehalten?”. Ob Raucherpausen, Internet-Nutzung oder Privatnutzung des Firmenwagens: Gerade in kleineren Unternehmen werden Regeln und Vorgaben der Geschäftsführung gerne interpretiert. Gelegentlich kommt es sogar vor, dass sich im Laufe der Jahre Eigengesetzlichkeiten entwickeln, die mit den ursprünglichen Regelungen nichts mehr zu tun haben. Was tun? Fakt ist, dass sich derartige Nachlässigkeiten im Lauf der Jahre zu einem echten Problem entwickeln können. Soweit, dass die Mitarbeiter untereinander (unausgesprochene) Mechansimen entwickeln, mit denen Fehlverhalten systematisch kaschiert wird. Dazu gehört z. B. das durchaus verbreitete automatische Aufstehen der Rauchergruppe, wenn der Chef in Sichtweite kommt, die umgehende Beendigung von privaten Telefonaten oder das (zufällige) Wegstecken des Smartphones. Was tun? …
Über die Probleme, die immer mehr auch kleinere Unternehmen mit den Kartellbehörden haben, berichten wir regelmäßig (Nr. 43/2017). Interessant: In der letzten Woche hat sich die Daimler-AG als Kronzeuge (Offiziell: Bonusregelung) im europäischen Kartellverfahren gegen die großen deutschen Automobil-Hersteller angeboten. Akzeptieren die europäischen Kartellbehörden dieses Angebot, würde Daimler im Verfahren selbst straffrei bleiben. Das allerdings nur, wenn die getroffenen Absprachen offen gelegt werden und die Kartellbehörden damit zufrieden sind. Derzeit prüft die EU-Kommission noch, ob ein solches Verfahren überhaupt eingeleitet wird. Denkbar ist, dass …

