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Sommerpause: So bleibt der Chef fit

Wer ras­tet ros­tet. Das gilt auch für die Gehirn-Leis­tung. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie es zwar gewohnt, sich auf stän­dig neue Ent­schei­dungs­si­tua­tio­nen zu kon­zen­trie­ren. Aber: … 

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Umsatzsteuer: Beherrschungsvertrag begründet Organschaft

Ist die Ober­ge­sell­schaft Wei­sungs­ge­fugt gegen­über der Geschäfts­füh­rung der Unter­ge­sell­schaft, liegt eine umsatz­steu­er­li­che Organ­schaft vor. Dazu genügt der Abschluss eines Beherr­schungs­ver­tra­ges (BFH, Urteil v. 10.5.2017, V R 7/16). …

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GmbH-Steuer: 50d EStG wird nach Europarecht geprüft

Die gesetz­li­che Rege­lung, wonach die im Aus­land ansäs­si­ge deut­sche Hol­ding kei­nen Anspruch Kapi­tal­ertrag­steu­er­erstat­tung für eine in Deutsch­land täti­ge Toch­ter­ge­sell­schaf­ter hat, kommt auf den Prüf­stand (FG Köln, Urteil v. 17.5.2017, 2 K 773/16 u. a.). … 

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GmbH-Anteil: Keine Schenkungssteuer für Manager-Modell

Wird der GmbH-Anteil in der Frei­be­ruf­ler-GmbH nach dem sog. Mana­ger-Modell zum Nenn­wert auf einen Treu­hän­der und anschlie­ßend eben­falls zum Nenn­wert auf einen neu­en Gesell­schaf­ter über­tra­gen, wird kei­ne Schen­kungs­steu­er fäl­lig (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 14.4.2017, 4 K 2596/16). …

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Mitarbeiter: Gericht schützt Arbeitgeber gegen Fremdgehen

Betei­ligt sich ein Mit­ar­bei­ter an einem Kon­kur­renz­un­ter­neh­men, dann haben Sie das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung. Und zwar auf jeden Fall dann, wenn … 

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Schlusswort: IHK-Beiträge nicht zu beanstanden

Die an die Pflicht­mit­glied­schaft in Indus­trie- und Han­dels­kam­mern gebun­de­ne Bei­trags­pflicht ist ver­fas­sungs­recht­lich nicht zu bean­stan­den. Dies hat der Ers­te Senat des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts mit heu­te ver­öf­fent­lich­tem Beschluss bekräf­tigt und Ver­fas­sungs­be­schwer­den von zwei Kam­mer­mit­glie­dern zurück­ge­wie­sen. Die­se mach­ten gel­tend, dass die gesetz­lich nor­mier­te Pflicht­mit­glied­schaft in den Indus­trie- und Han­dels­kam­mern und die dar­aus resul­tie­ren­de Bei­trags­pflicht nicht mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar sei­en (BVerfG, Beschluss vom 12.7.2017, 1 BvR 2222/12 und 1106/13) .

Fazit: Nichts zu machen. Das höchst­rich­ter­li­che Urteil bedeu­tet ein Ende der Dis­kus­si­on – bzw. gibt für alle ande­ren anhän­gi­gen Ver­fah­ren vor, wie die­se juris­tisch ein­zu­schät­zen sind.

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Interessant: Handelsblatt prangert Jura-Professoren für Cum-Ex-Geschäfte an

Dass die sog. Cum-Ex-Geschäf­te min­des­tens „umstrit­ten” sind, ist unter­des­sen unbe­strit­ten. Fra­ge ist, ob es ein Ver­sa­gen des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums ist, dass sich jetzt eini­ge Fond-Inves­to­ren die dop­pel­te Erstat­tung der Kapi­tal­ertrag­steu­er juris­tisch durch­set­zen wol­len. Immer­hin geht es hier um einen Steu­er­deal in Höhe von geschätz­ten 12 Mrd. EUR.

Inter­es­sant: Das Han­dels­blatt (> Hier ankli­cken) hat die Rol­le der in die­sem Zusam­men­hang gut­ach­ter­lich täti­gen Jura-Pro­fes­so­ren unter die Lupe genom­men. Feder­füh­rend für ein (Gefäl­lig­keits-) Gut­ach­ten ist danach Prof. Joa­chim Eng­lisch, Steu­er-Recht­ler an der Uni Münster.

Das Auto­mo­bil-Kar­tell und die Ver­flech­tun­gen mit der Ver­wal­tung las­sen grü­ßen. Hier zwi­schen Kapi­tal­an­la­ge-Fond, Wis­sen­schaft und weg­schau­en­den Finanz­be­hör­den. Zum The­ma haben wir bereits aus­führ­lich inhalt­lich berich­tet > Hier ankli­cken

Ganz aktu­ell: Jetzt wur­de bekannt, dass die Staats­an­walt­schaft gegen den „Erfin­der” der Cum-Ex-Geschäf­te, den Rechts­an­walt Dr. Han­no Ber­ger, offi­zi­ell Ankla­ge wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung erho­ben will (Quel­le: NJW/Beck aktuell)..

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

TÜV TÖFF ROLLATOR

Im Prin­zip haben ja alle Bescheid gewusst, die Sache für einen rich­ti­gen guten Coup gehal­ten und bes­tens ver­dient. So gese­hen han­delt es sich beim Die­sel­ga­te – wie soll ich das aus­drü­cken – um eine Art kol­lek­ti­ver Erleuch­tung, die weit über die Reich­wei­te gewöhn­li­cher Erfin­dun­gen hin­aus­reicht. Aller­dings wird es dafür kei­nen Ein­stein- und kei­nen Nobel-Preis geben. Nach wie vor beein­druckt sind wir aber von dem Soft­ware-Ent­wick­ler, der zuerst etli­che Stun­den damit ver­bracht hat, die TÜV-Umge­bung zu simu­lie­ren und damit – sagen wir es ein­mal ganz offen – die gan­ze Repu­blik ver­arscht hat. Wobei das gar nicht so kom­pli­ziert ist. Hät­ten wir auch drauf kom­men kön­nen. Ist ja auch kein Teu­fels­zeug, wenn der Jog­ger merkt, dass er auf einem Lauf­band rennt. Selbst dann, wenn er vor sich auf dem Moni­tor durch herr­li­che Tos­ka­na-Land­schaf­ten spu­tet. Im Prin­zip reicht eine Kame­ra an der rich­ti­gen Stel­le – etwa um im Bild zu blei­ben – am Hin­ter­kopf – aus. Zeigt die nur das Stand­bild vom Fit­ness-Cen­ter oder eben eine lang­wei­li­ge TÜV-Werk­hal­le, dann ist klar: Die Bei­ne lau­fen im Ste­hen – also auf dem Simu­la­tor. Allei­ne schon, um zu ver­mei­den, dass in die Werk­hal­le gif­ti­ge Gase und Dämp­fe wei­chen, muss dann eben der Blue-Fil­ter auf „on“ gestellt wer­den. Ansons­ten droht kei­ne direk­te Gefahr für Leib und Leben.

Oder es war eben doch Alles ganz anders. Phä­no­men BIG-ROBOT, ver­gleich­bar der Ent­wick­lung im BIG DATA hat sich denn doch Alles etwas ver­selbst­stän­digt und die Robo­ter-gesteu­er­te-Pro­gram­mie­rung hat die pro­fi­ta­bels­te aller Lösun­gen ange­peilt und an der Soft­ware stän­dig her­um­op­ti­miert, bis es die Juris­ten aus Ame­ri­ka zufäl­lig ent­deckt haben. Kein Wun­der, dass das Ent­set­zen in den Ent­wick­lungs­ab­tei­lun­gen bei Bosch, VW, Audi und Kon­sor­ten groß ist – war man doch bis­her davon aus­ge­gan­gen, dass die IT ein nütz­li­cher Gehil­fe aber kein eigen­ver­ant­wort­li­ches Ent­wick­lungs-Mons­ter ist. Womög­lich gesteu­ert aus den Räu­men des ehe­ma­li­gen Radio­sen­ders Eri­wan, dem ver­meint­li­chen Nest, von dem aus alle Com­pu­ter-Hacker der Welt her­aus agie­ren. Wie dem auch sei. Wir kön­nen das nicht ent­schei­den. Fakt ist jeden­falls, dass auf dem Fir­men­park­platz ver­mehrt die­se Gestal­ten unter­wegs sind, die bevor­zugt an neu­en Die­sel-Fahr­zeu­gen klei­ne Visi­ten­kärt­chen unter den Schei­ben­wi­scher ste­cken. Import-Export. Macht ja kaum einen Unter­schied, ob die Dreck­schleu­dern in Stutt­gart oder in Ulan Bator her­um­fah­ren. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie auf jeden Fall, wenn Sie anfan­gen für den Elek­tro-Rol­la­tor zu spa­ren. Was glau­ben Sie denn, was der in ein paar Jah­ren kos­ten wird?

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 30/2017

Vor­bild Füh­rung: Unan­ge­neh­mes muss auch ange­packt wer­den + Wenn nichts mehr geht: Wie Sie als Geschäfts­füh­rer die Hand­lungs­ho­heit behal­ten + Das neue Wett­be­werbs­re­gis­ter: So berei­ten Sie Ihre GmbH dar­auf vor + Haf­tung: War­um Sie jetzt Ihre D & O‑Versicherung nach­bes­sern müs­sen + Vor­steu­er­erstat­tung: Kopie + Kopie = Ori­gi­nal + In die­sen Bran­chen brau­chen Sie für einen (Anteils-) Ver­kauf eine Geneh­mi­gung + GmbH-Finan­zen: Go digi­tal für KMU und Hand­wer­ker-GmbHs + BWL: Neue BMF-Vor­ga­ben für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und Betriebsstätten.

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Vorbild Führung: Auch Unangenehmes muss angepackt werden

Es gibt sie: Die­se Tätig­kei­ten, die kei­ner ger­ne erle­digt, die aber gemacht wer­den müs­sen. Beispiele: …