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BGH aktuell: Haftstrafe gegen den Geschäftsführer einer kommunalen GmbH

Der Geschäfts­füh­rer gab Insi­der-Infor­ma­tio­nen über geplan­te Grund­stücks­käu­fe an einen Mak­ler wei­ter, der dafür sorg­te, dass die Prei­se anstie­gen, so dass der kom­mu­na­len Bau-GmbH erheb­li­che Mehr­kos­ten ent­stan­den (z. B. für das Bau­pro­jekt Düs­sel­dor­fer Jus­tiz­zen­trum). Dafür kas­sier­te er Pro­vi­sio­nen. Wegen Bestech­lich­keit und Untreue wur­de er vom Land­ge­richt zu einer Frei­heits­stra­fe von ins­ge­samt sie­ben Jah­ren und sechs Mona­ten ver­ur­teilt. Der BGH bestä­tig­te jetzt das Straf­maß  (BGH, Beschluss v. 20.3.2018, 1 StR 401/17).

 Zu dem hohen Straf­maß kam es, weil dem Geschäfts­füh­rer neben den oben beschrie­be­nen Ver­feh­lun­gen noch zahl­rei­che ande­re Ver­su­che nach­ge­wie­sen wer­den konn­ten, bei denen der Geschäfts­füh­rer Insi­der-Infor­ma­tio­nen zu sei­nen Guns­ten bzw. zuguns­ten sei­ner Mit­tä­ter ein­ge­setzt hat­te. Fazit: In der Regel bleibt es bei sol­chen Ver­feh­lun­gen lei­der nie bei einem Aus­rut­scher – die Ver­su­chung stellt sich mit jedem neu­en Pro­jekt. Damit steigt die Auf­fal­lens-Wahr­schein­lich­keit – zumal es in kom­ple­xen Orga­ni­sa­tio­nen immer vie­le Mit­ar­bei­ter gibt, die die Abläu­fe ken­nen, beur­tei­len kön­nen und Mani­pu­la­tio­nen in den Pro­zes­sen durch­schau­en. Fazit: Auf kei­nen Fall zur Nach­ah­mung empfohlen

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Fußball-WM: Ankündigung einer Krankheit zum Finale

Selbst wenn einer Ihrer Mit­ar­bei­ter spä­ter (z. B. zu einem bestimm­ten Ter­min um die Fuß­ball-WM in Russ­land) tat­säch­lich vom Arzt attes­tiert krank geschrie­ben ist, dür­fen Sie die­sen Mit­ar­bei­ter kün­di­gen, wenn die­ser zuvor ange­kün­digt hat, zu einem bestimm­ten Ter­min zu feh­len. Eine sol­che Ankün­di­gung genügt als wich­ti­ger Grund für eine außer­or­dent­li­che und damit frist­lo­se Kün­di­gung (OLG Hamm, Urteil v. 14.8.2015, 10 Sa 156/15).

Begrün­dung: Es han­delt sich um einen Miss­brauch des Arbeit­neh­mer auf sein Recht auf Ent­gelt­fort­zah­lung. Soweit zu Ihren recht­li­chen Mög­lich­kei­ten im Extrem­fall. Wir emp­feh­len, sich mit den Mit­ar­bei­tern zu arran­gie­ren und bereits im Vor­feld abzu­klä­ren, wel­che Mit­ar­bei­ter Fuß­ball-affin berück­sich­tigt wer­den wol­len und wie Ver­tre­tun­gen orga­ni­siert wer­den kön­nen. Ter­min für die Russ­land-WM: Eröff­nungs­spiel ist am 14.6. (Frei­tag), 17 Uhr. Das ers­te deut­sche Spiel fin­det statt am 17.6 (Sonn­tag), 17 Uhr (Mexi­ko), das Fina­le wird am 15.7 um 17 Uhr gespielt

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Geschäftsführer privat: Keine Erleichterungen für die private ESt-Erklärung

Die von den Bun­des­län­dern Hes­sen, Bre­men, Rhein­land-Pfalz und Schles­wig Hol­stein ein­ge­brach­ten Gesetz­ent­wür­fe zur Ver­ein­fa­chung der steu­er­li­chen Aner­ken­nung des häus­li­chen Arbeits­zim­mers, zur Erhö­hung des Arbeit­neh­mer-Pausch­be­tra­ges, zur Ver­ein­fa­chung der Aner­ken­nung von Hand­wer­kerleis­tun­gen (Sockel­be­trag: 300 EUR) und von Pfle­ge­kos­ten wur­den kurz­fris­tig von Tages­ord­nung des Bun­des­rats abge­setzt und auf unbe­kann­te Zeit ver­tagt. Im Koali­ti­ons­ver­trag gibt es kei­ne ent­spre­chen­den Abspra­chen für die oben genann­ten steu­er­li­che Erleich­te­run­gen für Pri­vat­per­so­nen (Quel­le: Bun­des­rat, Beschluss vom 23.3.2018).

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Volkelt-Brief 14/2018

Gro­Ko-Ver­ein­ba­rung: Wie­der eine Steu­er­ge­stal­tung weni­ger + Über­for­dert: Über den Umgang mit schwie­ri­gen Mit­ar­bei­tern (III) + Ach­tung GF-Spe­sen­ab­rech­nung: Was tun, wenn die Zah­len nicht stim­men? + Digi­ta­les: So nut­zen Sie das The­ma für´s Con­tent-Mar­ke­ting + GmbH-Geschäfts­füh­rer: Nur „aus­nahms­wei­se” kein Pflicht­mit­glied in der RV+ EU-Par­la­ment: Neue Eck­da­ten einer neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + BFH aktu­ell: Umsatz-Schät­zung nur unter stren­gen Auf­la­gen+ Steu­er­vor­teil: Der Fir­men­wa­gen für den Ehe­part­ner mit Minijob

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Gestaltung: Wieder ein Steuerspar-Modell weniger

Sind Sie als GmbH-Gesell­schaf­ter zu mehr als 10% an der GmbH betei­ligt, hat das steu­er­li­che Fol­gen für die Finan­zie­rung. Für Ihre Dar­le­hen an die GmbH müs­sen Sie die Zin­sen nicht mit der güns­ti­gen Abgel­tungs­steu­er von 25 % ver­steu­ern, son­dern mit Ihrem per­sön­li­chen Steu­er­satz – bei einem Gut­ver­die­ner sind das schnell 45%. Der ein oder ande­re nutzt die Mög­lich­keit, die Kin­der in die GmbH ein­zu­be­zie­hen – im Wege des vor­weg­ge­nom­me­nen Erbes mit anschlie­ßen­der Dar­le­hens­ge­wäh­rung an die GmbH. Dop­pel­ter Vor­teil bis­her: Das vor­weg­ge­nom­me­ne Erbe an die Kin­der bis 400.000 EUR bleibt steu­er­frei. Die Dar­le­hens­zin­sen wer­den bei den Kin­dern mit der Abgel­tungs­steu­er belas­tet. So weit so gut. …

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Überfordert: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (III)

Nicht nur in der Poli­tik – Bei­spiel Mar­tin Schulz – auch in vie­len Betrie­ben ist das The­ma Über­for­de­rung längst ange­kom­men. Laut Ber­tel­mann-Stif­tung haben 42 % der Beschäf­tig­ten mit ste­tig stei­gen­den Anfor­de­run­gen zu kämp­fen. 33 % der befrag­ten Arbeit­neh­mer wis­sen nicht mehr, wie sie die stei­gen­den Anfor­de­run­gen bewäl­ti­gen kön­nen. 25 % der Beschäf­tig­ten legen ein zu hohes Arbeits­tem­po ein. 23 % der Beschäf­tig­ten machen kei­ne Pau­se. 20 % sto­ßen oft an die eige­ne Leis­tungs­gren­ze. 12,5 % gehen sogar arbei­ten, wenn sie krank sind. Nach einer Stu­die der DAK haben 7 % der Beschäf­tig­ten ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te ein­ge­nom­men, um für den Arbeits­platz fit zu sein.

Aller­dings …

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Achtung GF-Spesen: Was tun, wenn die Zahlen nicht stimmen?

Wer­den dem Fremd-Geschäfts­füh­rer Mani­pu­la­tio­nen bei der Spe­sen­ab­rech­nung vor­ge­wor­fen, muss das kon­kret belegt wer­den. Vage Ver­mu­tun­gen und blo­ße Unter­stel­lun­gen genü­gen nicht, um eine Kün­di­gung aus­zu­spre­chen –    oder etwa, um die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on um eine Abfin­dung zuguns­ten des Unter­neh­mens zu ver­bes­sern. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Rhein­land-Pfalz hat aber einer sich stei­gen­der Beliebt­heit erfreu­en­den Pra­xis von Unter­neh­men einen Rie­gel vor­ge­scho­ben, die – z. B. weil der Juni­or als Geschäfts­füh­rer ein­stei­gen will – den Fremd-Geschäfts­füh­rer mög­lichst unauf­fäl­lig und ohne Kos­ten vor die Türe set­zen wol­len. Der Fall: Weil der Fir­men­wa­gen in 3 Tagen 2 Mal gewa­schen wur­de, unter­stell­te der Arbeit­ge­ber, dass eine Rech­nung für die Auto-Wäsche der Ehe­frau begli­chen wur­de. Das Gericht akzep­tiert aber kei­ne Unter­stel­lun­gen – der Betrug muss kon­kret nach­ge­wie­sen werden.

Für Geschäfts­füh­rer erfreu­lich: Haben Sie nichts zu ver­ber­gen, müs­sen Sie sich dem Psycho-Druck nicht vor­schnell beu­gen. Seit die­ser Ent­schei­dung sehen die Gerich­te und die mit sol­chen Fäl­len befass­ten Anwäl­te sol­che Vor­wür­fe kri­tisch (LAG Rhein­land-Pfalz, Urteil v. 3.4.2009, 9 Sa 614/08).

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Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”

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Digitales: So nutzen Sie das Thema für´s Content-Marketing

Ob Indus­trie 4.0, Robo­tic Pro­cess Auto­ma­ti­on oder New Work: Die The­men Busi­ness und Arbeits­welt ste­hen nicht nur im Fokus der Medi­en. In den Zei­tun­gen gibt es mas­sen­haft Son­der­bei­la­gen zum The­ma Digi­ta­li­sie­rung (Trend Report), Spar­kas­sen, IHKs und Bran­chen­ver­bän­de ver­an­stal­ten Foren und Dis­kus­si­ons­run­den. Die Men­schen inter­es­sie­ren sich dafür, wohin die Ent­wick­lung geht, wel­che Chan­cen es gibt und/oder wel­chen Preis sie dafür zah­len müssen.

Inter­es­san­ter Neben­ef­fekt:

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Pflichtversicherung: GF nur „ausnahmsweise” befreit

Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG) hat jetzt erneut und grund­sätz­lich fest­ge­stellt, dass der GmbH-Geschäfts­füh­rer in der Regel abhän­gig beschäf­tigt und damit sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ist. Nur wenn er mehr als 50 % der GmbH-Antei­le selbst hält oder wenn er weni­ger als 50 % der Antei­le hält, aber auf­grund einer Bestim­mung im Gesell­schafts­ver­trag Beschlüs­se gegen sei­ne Inter­es­sen ver­hin­dern kann (sog. Sperr­mi­no­ri­tät), ist er von der Pflicht­mit­glied­schaft befreit (BSG, Urteil v. 14.3.2018, B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R).

Das ist Klar­text. In der Ver­gan­gen­heit kam es immer wie­der zu gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die Pflicht­mit­glied­schaft des GmbH-Geschäfts­füh­rers in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung – wir haben an die­ser Stel­le regel­mä­ßig dazu berich­tet. Die Sperr­mi­no­ri­tät muss ein­ein­deu­tig im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH (Satzung)vereinbart sein. Ledig­lich eine Stimm­rechts­ver­ein­ba­rung oder ‑abre­de genügt danach nicht für eine Befrei­ung von der Sozialversicherungspflicht.

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EU: Neue Eckdaten für die Entsende-Richtlinie

Danach muss in Zukunft für alle Bran­chen (außer: Trans­port­ge­wer­be) an alle ent­sen­de­ten Arbeit­neh­mer der Lohn bezahlt wer­den, der vor Ort gezahlt wird – inkl. aller tarif­li­chen Nebenleistungen.

Es gilt: Glei­che Bezah­lung am glei­chen Ort. Kos­ten für Rei­sen, Unter­kunft und Ver­pfle­gung dür­fen nicht vom Arbeits­lohn abge­zo­gen wer­den, son­dern müs­sen vom Arbeit­ge­ber getra­gen wer­den. Die Unter­brin­gung muss dem Stan­dard des Gast­lan­des ent­spre­chen. Arbeit­neh­mer dür­fen bis zu 12 Mona­te in ein ande­res EU-Land ent­sandt wer­den. Danach ist eine Ver­län­ge­rung um bis zu wei­te­re 6 Mona­te mög­lich (Quel­le: EU-Par­la­ment, PM vom 20.3.2018).

Bis zu kon­kre­ten Umset­zung wird es aller­dings noch dau­ern. Zunächst müs­sen die stän­di­gen Ver­tre­ter der EU-Staa­ten zustim­men – was allein schon ein lan­ge und im Ergeb­nis nicht abseh­ba­re Pro­ze­dur wer­den dürf­te. Anschlie­ßend muss der Arbeits­aus­schuss des Euro­päi­schen Par­la­ments zustim­men. Erst dann wird der Rat der EU-Kom­mis­si­on end­gül­tig beschlie­ßen kön­nen. Hori­zont: Vor 2020 dürf­te sich an der jet­zi­gen Rechts­la­ge zur Ent­sen­dung von Mit­ar­bei­tern ins euro­päi­sche Aus­land bzw. aus den EU-Staa­ten nichts ändern.

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