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BFH aktuell: Keine willkürliche Umsatz-Schätzung

Wird eine elek­tro­ni­sche Kas­se geführt, die mit Spe­zi­al­wis­sen mani­pu­liert wer­den kann, muss das Finanz­ge­richt bei der Prü­fung der Recht­mä­ßig­keit einer Umsatz­schät­zung ins Detail gehen. Die Doku­men­ta­ti­on der Umsät­ze kann dann in Datei­form (hier: Access-Daten­bank) vor­ge­legt wer­den. Die­ser Beweis kann durch Vor­la­ge der Daten­bank, Ein­ho­lung eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens oder Ver­neh­mung des Kas­sen­her­stel­lers als Zeu­gen erho­ben wer­den (BFH, Beschluss v. 23.2.2018, X B 65/15).

Im ent­schie­de­nen Fall ging es um einen Fri­seur, der Umsät­ze mit einer betriebs­wirt­schaft­li­chen Soft­ware für die Bran­che auf­ge­zeich­net hat­te. Wich­tig: Allei­ne die Mög­lich­keit, dass in einer Access-Daten­bank Ände­run­gen vor­ge­nom­men wer­den kön­nen, genügt nicht, um die Umsät­ze anzu­zwei­feln. Es muss schon fun­diert geprüft wer­den, wie auf­wän­dig Ein­grif­fe in das Sys­tem sind, und – wich­tig – von einem Fach­mann geprüft wer­den, ob es im Sys­tem ganz kon­kret Hin­wei­se auf Mani­pu­la­tio­nen gibt.

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Interessant: „Man muss nicht alle Aspekte teilen, aber kennen …”

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Steuervorteil: Der Firmenwagen für den Ehepartner mit Minijob

Das Finanz­amt muss die Kos­ten für den Fir­men­wa­gen des Ehegatten/Lebenspartners auch dann als Betriebs­aus­ga­ben der GmbH aner­ken­nen, wenn die­ser ledig­lich als Mini-Job­ber für die GmbH tätig ist (FG Köln, Urteil v. 27.9.2017, 3 K 2547/16).

Dazu das Gericht: „Zwar ist die Gestal­tung bei einem Mini­job unge­wöhn­lich, den­noch über­schrei­tet die Ent­loh­nung mit die­sem Sach­be­zug nicht die Gren­ze der Ange­mes­sen­heit”. Ach­ten Sie aber unbe­dingt dar­auf, dass die pri­va­te Nut­zung ver­steu­ert wer­den muss. Die­ser Vor­teil muss vom Lohn abge­zo­gen werden.

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NEU: Wie Sie als Nachwuchs-Geschäftsführer Ihr StartUp schnell und zuverlässig „kalkulieren” können

Ist Ihre Geschäfts­idee erfolg­ver­spre­chend? Wir haben für Sie ein schnel­les Con­trol­ling-Instru­ment ent­wi­ckelt, mit dem Sie Prei­se, Wer­be-Etat, Reak­ti­ons- und Abbe­stel­ler-Quo­te über einen 5‑Jahreszeitraum kal­ku­lie­ren kön­nen – und ganz schnell die Vari­an­te erhal­ten, mit der Sie Ihre Geschäfts­idee auf die Erfolgs­spur bringen

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Geschäftsführung: Schlechte Karten ohne juristisches Gespür

10 der 50 größ­ten US-Fir­men wer­den von Juris­ten geführt. Trend: wei­ter stei­gend. Ähn­lich die Ten­denz in Deutsch­land. Auch hier sind es vor allem grö­ße­re Unter­neh­men, die Juris­ten in den obe­ren Eta­gen ein­stel­len (Com­pli­ance Beauf­trag­ter). Etwas anders sieht es im Mit­tel­stand und in klei­ne­ren Unter­neh­men aus. Die meis­ten Geschäfts­füh­rer stam­men aus prak­ti­schen Beru­fen (Inge­nieu­re, Betriebs­wir­te, Infor­ma­ti­ker, Mar­ke­ting-Exper­ten usw.).

Aber auch hier gilt: … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 13/2018

Geschäfts­füh­rung: Schlech­te Kar­ten ohne juris­ti­sches Gespür + Mit­ar­bei­ten­de Gesell­schaf­ter: Über den Umgang mit schwie­ri­gen Mit­ar­bei­tern (II) + DIGITALES: Leh­ren aus dem Fall Ther­anos + Gro­Ko-Plä­ne: 45 Mit­ar­bei­ter sind die kri­ti­sche Schwel­le + GmbH/Recht: Gerichts­stand für GmbH/UG + GmbH/Finanzen: Hil­fe für das schnel­le Geschäfts­kon­to + GmbH/Firmenwagen: Händ­ler muss alten Die­sel zurück­neh­men + GmbH/Steuer: Tan­tie­me des beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + Gewer­be­steu­er: Kom­mu­ne darf eige­nen Prü­fer einsetzen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Mitarbeitende Gesellschafter: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (II)

Üblich und u. U. aus steu­er­li­chen Grün­den inter­es­sant ist es, einen (oder meh­re­re) der GmbH-Gesell­schaf­ter als Arbeit­neh­mer in der eige­nen GmbH zu beschäf­ti­gen. Z. B. dann, wenn der Ehe­gat­te mit einem gerin­gen Anteil an der GmbH betei­ligt ist, die­ser ein zusätz­li­ches Ein­kom­men erzielt und dane­ben auch noch zusätz­li­che Leis­tun­gen von der GmbH bezieht (Fir­men­wa­gen, Alters­ver­sor­gung). Oder wenn einer der Gesell­schaf­ter wich­ti­ges Know-How in die GmbH ein­brin­gen kann, aber nicht die Gesamt­ver­ant­wor­tung zur Füh­rung der ope­ra­ti­ven Geschäf­te über­neh­men will. Dazu muss dann – wie zwi­schen Drit­ten üblich – ein Anstel­lungs- oder Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen wer­den. In der Pra­xis kommt es dabei aller­dings oft zu Pro­ble­men zwi­schen dem amtie­ren­den Geschäfts­füh­rer und dem mit­ar­bei­ten­den Gesell­schaf­ter. Bei­spie­le aus der Praxis: … 

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DIGITALES: Lehren aus dem Fall Theranos

Nicht Alles, was sich digi­tal nennt, glänzt. In allen Bran­chen gibt es Tritt­brett­fah­rer, klei­ne und grö­ße­re Schwind­ler. Auch wer sich in den digi­ta­len Märk­ten bewe­gen will, ist also gut bera­ten, die Spreu vom Wei­zen zu tren­nen. Nicht weni­ge Start­Up-Grün­der legen es unter­des­sen dar­auf an, ganz gezielt Bran­chen­lö­sun­gen zu ent­wi­ckeln, die sie anschlie­ßend in der Bran­che zu Höchst­prei­sen anbie­ten und ver­kau­fen – und zwar auch dann, wenn es sich dabei ledig­lich um ver­meint­li­che Lösun­gen han­delt, die kei­ne Markt­rei­fe haben und unver­se­hens wie­der in den Schub­la­den der Ent­wick­lungs­ab­tei­lun­gen ver­schwin­den wer­den. Vie­les, was sich hin­ter digi­ta­len Fach­be­grif­fen (Ska­lie­rung, Dis­rup­ti­on), ver­meint­li­chen algo­rith­mi­schen Erkennt­nis­sen und Goog­le-Ana­ly­tics ver­birgt, ist mit Vor­sicht zu genießen.

Vor­aus­set­zung für finan­zi­el­les Enga­ge­ment im Digi­tal-Markt ist ein pro­fes­sio­nel­ler Busi­ness-Plan, der alle Aspek­te des Geschäfts­mo­dells aus­führ­lich, fun­diert und ver­ständ­lich dar­stellt. Pro­mi­nen­tes­tes Bei­spiel für betrü­ge­ri­sches Vor­ge­hen ist der Fall „Ther­anos” aus den USA. Grün­de­rin Eliza­beth Hol­mes gelang es, in kür­zes­ter Zeit, Inves­to­ren mit rund 700 Mio. $ für ein revo­lu­tio­nä­res Blut­ana­ly­se-Ver­fah­ren „ein­zu­la­den” und dar­aus ein Unter­neh­men auf­zu­bau­en, das zeit­wei­se mit 10 Mrd. $ Unter­neh­mens­wert gehan­delt wur­de. Aller­dings: Das medi­zi­ni­sche Ver­fah­ren funk­tio­nier­te zu kei­nem Zeit­punkt. Die US-Bör­sen­auf­sicht hat den Fall jetzt end­gül­tig been­det. Die Grün­de­rin wur­de mit einer saf­ti­gen Geld­stra­fe und einem 10jährigen Berufs­ver­bot belegt. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che in Mil­lio­nen­hö­he ste­hen noch aus.

„Drun­ter” soll­ten Sie sich auf kei­nen Fall enga­gie­ren. Stel­len Sie Fra­gen und holen Sie Zweit-Mei­nun­gen ein. Las­sen Sie sich Pro­to­ty­pen zei­gen und ver­schaf­fen Sie sich im Bench­mar­king einen Über­blick über ver­gleich­ba­re Pro­jek­te. Vie­le Pio­nier-Pro­jek­te sind Auf­güs­se von Bekann­tem oder Nach­ah­mun­gen. Genau­es Prü­fen lohnt … und ist alle­mal spannend.

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GroKo-Pläne: 45 Mitarbeiter sind die kritische Schwelle

Zu den Auf­ga­ben der stra­te­gi­schen Geschäfts­füh­rung gehört es, Ablauf und Orga­ni­sa­ti­on des Geschäfts­be­triebs zu pla­nen. Aus guten Grün­den – sei es aus haf­tungs- und steu­er­recht­li­chen Über­le­gun­gen (Betriebs­auf­spal­tung), aus unter­schied­li­chen unter­neh­me­ri­schen Betei­li­gungs-Inter­es­sen (GmbH & Co. KG, KGaA), aus bilan­zi­el­len Über­le­gun­gen („Klei­ne” GmbH < 50 Mit­ar­bei­ter) oder unter arbeits­recht­li­chen Gesichts­punk­ten (Mit­be­stim­mung, Kün­di­gungs­schutz < 10 Mit­ar­bei­ter, Betriebsrat).

Das ist legi­tim, zuläs­sig und betriebs­wirt­schaft­lich ange­sagt. Z.. B., indem ein­zel­ne Funk­tio­nen (Cus­to­mer Ser­vices, Ver­trieb, Beschaf­fung usw.) in selb­stän­di­ge Unter­neh­mens­ein­hei­ten aus­ge­la­gert wer­den, um effi­zi­en­ter zu arbei­ten oder zusätz­li­che Geschäfts­fel­der zu bedie­nen. Hier ist es ab sofort wich­tig, für die mit­tel­fris­ti­ge Pla­nung nach vor­ne zu schau­en. Im Zuge der gesetz­li­chen Rege­lung der Teil­zeit­be­schäf­ti­gung wird eine Ände­rung kom­men, die es ab sofort bei der Per­so­nal­pla­nung zu berück­sich­ti­gen gilt. Es geht um den Anspruch auf Rück­kehr auf die ursprüng­lich ver­ein­bar­te Arbeits­zeit. Ent­schei­den­des Kri­te­ri­um ist die Mit­ar­bei­ter­zahl. Laut Koali­ti­ons­ver­trag sind alle Unter­neh­men mit mehr als 45 Mit­ar­bei­term betrof­fen. Kon­kret ver­ein­bart wurde: … 

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GmbH/Recht: Gerichtsstand für GmbH/UG

An dem Ort, an dem die GmbH/UG ihren sat­zungs­mä­ßi­gen Sitz, ihre Haupt­ver­wal­tung oder ihre Haupt­nie­der­las­sung hat, kann sie ver­klagt wer­den (BGH, Urteil v. 14.11.2017, 6 ZR 73/17).

Uner­heb­lich ist, ob eine GmbH/UG in Deutsch­land auch Büro­räu­me ange­mie­tet hat, einen Geschäfts­be­trieb unter­hält oder eine unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit aus­übt. Es gilt euro­pa­wei­te Nie­der­las­sungs­frei­heit. Eine deut­sche GmbH/UG kann ihren Sitz, ihre Ver­wal­tung bzw. ihre Haupt­ver­wal­tung frei aus­wäh­len. Aller­dings muss die Sitz­wahl den tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­sen ent­spre­chen – also nicht nur als Brief­kas­ten bestehen

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GmbH/Finanzen: Hilfe für das schnelle Geschäftskonto

Start­Up-GmbHs oder UG las­sen sich zwar schnell grün­den. Pro­ble­me haben aber vie­le Grün­der mit einer zeit­na­hen Kon­to­er­öff­nung – unter­des­sen brau­chen die meis­ten Ban­ken dazu meh­re­re Wochen – wegen der lan­gen Prü­fungs- und Zulas­sungs­fris­ten (z. B. aus den Geld­wä­sche­re­geln). Schnel­le Hil­fe bie­ten hier Fin­Tech Start­Ups, die sich auf schnel­le Kon­ten spe­zia­li­siert haben – z. B. das Fin­Tech Unter­neh­men Pen­ta > www.getpenta.com.