Begründet der Geschäftsführer einer GmbH im Insolvenzverfahren seine positive Fortführungsprognose mit Verweis auf stille Reserven, muss er stichhaltig darlegen, welche stille Reserven im Einzelnen oder welche sonstigen für die Überschuldungsbilanz maßgeblichen Wertaufhellungen vorhanden sind. Kann der Geschäftsführer diesen Nachweis nicht führen, hat seine darauf gestützte Fortführungsprognose keinen Bestand. Das Insolvenzgericht wird das bereits eröffnete Insolvenzverfahren im Anschluss fortführen (OLG Hamburg, Urteil v. 16.3.2018, 5 U 191/16, rechtskräftig). Dazu …
Autor: volkelt
Nach den Vorgaben aus den Koalitionsvereinbarungen ist die Etablierung des automatischen Informationsaustausches zwischen Deutschland und den Vertragsländern Voraussetzung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge (S. 69 Koalitionsvertrag). Nach Auskunft der Bundesregierung funktioniert dieser Informationsaustausch unterdessen (siehe dazu die nebenstehende Meldung). Im September 2018 werden erneut die Konten-Datensätze mit 102 Ländern abgeglichen. Damit ist der Weg frei für die Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinserträge. Das betrifft dann auch die Besteuerung der Zinsen, die Gesellschafter (-Geschäftsführer) für Darlehen an ihre GmbH (Gesellschafterdarlehen) erhalten. Die müssen dann wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Im automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) sind im September vergangenen Jahres von den ausländischen Behörden 1,5 Mio. Datensätze nach Deutschland übermittelt worden. Der zwischen Deutschland und 49 Staaten vorgenommene Austausch soll im kommenden September 2018 erneut vorgenommen werden. Mit der Auswertung der Daten in den Landesfinanzbehörden soll Mitte 2020 begonnen werden. In den Datensätzen ist ein Volumen von Einkünften in Höhe von 58 Mrd. EUR und von Kontoständen in Höhe von 85 Mrd. EUR enthalten. Achtung: Die Daten sind Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen aus dem Ausland und Ausgangspunkt für Prüfungen (Antwort der Bundesregierung Nr. 19/3630).
Volkelt-Brief 33/2018
Chefsache: Wertschätzung kostet .… ZEIT + GmbH-Vermögen: Was Geschäftsführer bei der Vermögensanlage beachten müssen + Bitcoin-GmbH: Ein sicherer Hafen für Krypto-Währungen + Neue Rechtslage: Gericht erschwert Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils + Stille Reserven: Voraussetzungen für eine positive Fortsetzungsprognose + Steuerlast: Ende der Abgeltungssteuer für Zinserträge kommt näher + GmbH-Recht: Jeder Geschäftsführer muss versichern, dass kein Berufsverbot besteht + Steuerprüfung: Auswertungen des automatischen Informationsaustauschs ab 2020
BISS … die Wirtschaft-Satire
Nicht alle Kollegen kennen unsere „Mediathek” – unter der Menüleiste „Mediathek” gibt es wöchentlich neue BuchTipps – alles Bücher, die für Unternehmer und Geschäftsführer einen echten Mehrwert bringen. Zu allen aktuellen Themen – auch Kritisches und bisweilen Unangenehmes, aber auch Anregungen, Wirtschafts-Themen gut verpackt.
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In § 6 GmbH-Gesetz sind die Hinderungsgründe aufgelistet, die einer Bestellung zum Geschäftsführer entgegenstehen. Bei der Anmeldung der Geschäftsführer müssen die Geschäftsführer schriftlich versichern, dass keine solchen Hinderungsgründe vorliegen. Dazu das OLG München: Diese Versicherung muss von jedem Geschäftsführer einzeln abgegeben und unterschrieben werden. Eine zusammenfassende Meldung ist nicht möglich (OLG München, Beschluss v. 17.5.2018, 31 Wx 166/18).
Volkelt-Brief 32/2018
Achtung: So rechnet Ihr Finanzamt den GmbH-Verkaufsgewinn nach oben + Chef-Fitness: Coole Tipps gegen die heißen Tage + Digitales: Mobiles Bezahlen bis 2020 an fast allen Kassen möglich + GroKo: Keine Steuererleichterungen für Pensionsrückstellung von Geschäftsführern + Heubeck´sche Tafeln: Neue Werte für Pensionsrückstellungen + Gläsern: Immer mehr Kontodaten-Abfragen + Neues Urteil: Geschäftsführer darf bei GV-Einladung nicht manipulieren
BISS … die Wirtschaft-Satire
Eigentlich selbstverständlich: Verkauft einer der GmbH-Gesellschafter (-Geschäftsführer) seinen GmbH-Anteil zum Jahresende, bleibt der Anspruch auf seinen Gewinnanteil und aus seiner gewinnbezogenen Tantieme zu seinem Geschäftsführer-Gehalt aus dem abgelaufenen Geschäftsanteil bestehen. Sollte man meinen. Das Finanzamt Köln sah das anders. Die eifrigen Sachbearbeiter rechneten die ihm zustehende Tantieme zum steuerpflichtigen Gewinn aus der Veräußerung des GmbH-Anteils. So nicht, sagt der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt dazu (BFH, Urteil v. 13.3.2018, IX R 35/16).
Im Klartext: …
In vielen GmbHs geht es im Sommer zwangsläufig ruhiger zu. Mitarbeiter machen Urlaub. Auch bei Zulieferern und Kunden gibt es nur eingeschränkte Erreichbarkeiten. Für Sie als Geschäftsführer Zeit, etwas kürzer zu treten und ungesunde Gewohnheiten zu ändern. Die besten Appelle laufen aber ins Leere, wenn sie nur auf dem Papier stehen, in der Praxis aber kaum umzusetzen sind. Ohne Umstellung täglichen Fehlverhaltens und ohne Training der neuen Einsichten geht es nicht. Das gilt z. B. auch für die Gehirn-Leistung. Als Geschäftsführer sind Sie es zwar gewohnt, sich auf ständig neue Entscheidungssituationen zu konzentrieren. Aber: In der Psychologie gilt es als Regel, dass die Konzentrationsfähigkeit des menschliche Gehirns in der Regel nach 90 Minuten deutlich nachlässt. Was tun? …
NFC (Near Field Communication) heißt die Technologie mit der Kunden per Smartphone kontaktlos an der Kasse bezahlen können. Damit werden die Daten per Funk über maximal 4 Zentimeter vom Smartphone an das Kassensystem übermittelt. Die Überweisung ist kostenfrei. Die maximale Datenübertragungsrate beträgt 424 kBit/s. Jede Bank und jeder Kartenanbieter legt das Zahl-Limit selbst fest und daher wird bei einigen Kreditkarten bereits über 25 Euro eine zusätzlich PIN bei der Zahlung nötig.
Die Volksbanken haben derzeit …