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GmbH/Steuern (I): Fragen zur (Teil-) Abschaffung der Abgeltungssteuer

Laut Koali­ti­ons­ver­trag ist die Abschaf­fung der Abgel­tungs­steu­er für Zins­ein­künf­te geplant (vgl. Nr. 33/2018).  Bis­lang gibt es dazu aller­dings noch kei­ne gesetz­li­che Initia­ti­ve, so dass eine Neu­re­ge­lung zum 1.1.2019 kaum noch mög­lich ist. Die Abgren­zung der Ein­künf­te unter dem Steu­er­jahr dürf­te zu einem erheb­li­chen büro­kra­ti­schen Mehr­auf­wand füh­ren. Jetzt liegt eine Anfra­ge der FDP-Frak­ti­on zur Umset­zung der Koali­ti­ons­vor­ga­be vor. Danach wird die Bun­des­re­gie­rung ver­pflich­tet, einen kon­kre­ten Zeit­plan zur Umset­zung vor­zu­le­gen (Quel­le: Bun­des­tags-Druck­sa­che 19/4226).

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Registergericht muss Beurkundung im Ausland für GmbH-Einträge anerkennen

Immer wie­der wei­gern sich deut­sche Regis­ter­ge­rich­te GmbH-Anmel­dun­gen (Grün­dung, Ver­schmel­zung, Anteils­über­tra­gung) ein­zu­tra­gen, wenn ein aus­län­di­scher Notar ein­ge­schal­tet wur­de. Dabei ist es jahr­lang geüb­te Recht­spre­chung, dass gleich­wer­ti­ge aus­län­di­sche Nota­ria­te in Deutsch­land anzu­er­ken­nen sind – das gilt aner­kann­ter­ma­ßen für Nota­ria­te in der Schweiz, Öster­reich, Nie­der­lan­de usw.. In einem aktu­el­len Fall hat das Kam­mer­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg die­se Rechts­la­ge bestä­tigt (KG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 26.7.2018, 22 W 2/18).

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Geschäftsführer privat: Vorsorge-Zuschuss als (steuerbegünstigter) Sachlohn

Zahlt die GmbH ihrem pflicht­ver­si­cher­ten Geschäfts­füh­rer einen Zuschuss für eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung, han­delt es sich beim Arbeit­ge­ber­bei­trag um einen Sach­be­zug. Fol­ge: Bis zur Frei­gren­ze von 44 EUR bleibt der monat­li­che Sach­be­zug  lohn­steu­er­frei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Vor­aus­set­zung: Der Zuschuss wird nur für die­se spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­leis­tung gewährt und damit als rein sach­ge­bun­de­ner Zuschuss gewährt (BFH, Urteil v. 7.6.2018, VI R 13/16 bzw. vom 4.7.2018, VI R 16/17).

Machen Sie von die­ser Mög­lich­keit Gebraucht, müs­sen Sie aber genau rech­nen. Erhal­ten Sie zusätz­li­che sons­ti­ge Sach­be­zü­ge (Mahl­zei­ten, Waren­be­zug, Kin­der­gar­ten­zu­schuss, Arbeits­klei­dung, unent­gelt­li­che Auf­la­dung eines Elek­tro­fahr­zeugs am Arbeits­platz) und über­steigt der monat­li­che Wert die Frei­gren­ze von 44 EUR, müs­sen Sie für alle Sach­be­zü­ge Lohn­steu­er zah­len. Gehen Sie davon aus, dass der Betriebs­prü­fer bei einer sol­chen Ver­ein­ba­rung genau hin­schaut – Ihnen also bei der Umset­zung kei­ne Feh­ler pas­sie­ren dürfen.

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GmbH/Steuern (II): vGA mit Spätfolgen

Lässt sich der Ver­bleib nicht gebuch­ter Betriebs­ein­nah­men der GmbH nicht fest­stel­len, ist im Zwei­fel davon aus­zu­ge­hen, dass der zusätz­li­che Gewinn an die Gesell­schaf­ter ent­spre­chend ihrer Betei­li­gungs­quo­te aus­ge­kehrt wor­den ist. Nach den Grund­sät­zen der Beweis­ri­si­ko­ver­tei­lung geht die Unauf­klär­bar­keit des Ver­bleibs zu Las­ten der Gesell­schaf­ter (BFH, Beschluss v. 12.6.2018, VIII R 38/14).

Als Gesell­schaf­ter müs­sen Sie die Kor­rek­tur Ihre ESt-Beschei­des auch dann noch akzep­tie­ren, wenn der zugrun­de lie­gen­de, feh­ler­haf­te Kör­per­schaft­steu­er-Bescheid bereits bestands­kräf­tig ist. Laut Bun­des­fi­nanz­hof gilt: „Der Ein­tritt der Fest­set­zungs­ver­jäh­rung ist dann unter Anwen­dung der beson­de­ren Ablauf­hem­mung gemäß § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG zu prüfen”.

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Volkelt-Brief 40/2018

GmbH-Ver­mö­gen: Vor­sichts­maß­nah­men 10 Jah­re nach der Leh­mann-Plei­te + Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag: Neue Chan­cen im Ver­trags­po­ker (beim Aus­schei­den) + Digi­ta­les: Die neu­en Geschäfts­mo­del­le im Gesund­heits­markt (Health & Well­ness) + Geschäfts­füh­rer pri­vat Vor­sor­ge-Zuschuss als (steu­er­be­güns­tig­ter) Sach­lohn + GmbH-Recht: Regis­ter­ge­richt muss Beur­kun­dung im Aus­land für GmbH-Ein­trä­ge aner­ken­nen + GmbH/Steuern(I): Fra­gen zur (Teil-) Abschaf­fung der Abgel­tungs­steu­er + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spät­fol­gen + Geld/Finanzen: Wider­spruch gegen den IHK-Bei­trags­be­scheid lohnt

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Home Office: Neue Erkenntnisse zu Leistung und Motivation

Was hal­ten Sie von einem Home-Office-Ver­bot – so wie zuletzt von IBM prak­ti­ziert? Nach dem Vor­bild von Ex-Yahoo-Che­fin Maris­sa May­er prü­fen unter­des­sen immer mehr Unter­neh­men, ob die Mit­ar­bei­ter nicht doch deut­lich pro­duk­ti­ver sind, wenn sie im Büro und nicht in häus­li­cher Umge­bung oder irgend­wo unter­wegs arbei­ten. Fakt ist: Jun­ge Müt­ter arbei­ten im Home-Office äußerst produktiv.

Nicht ganz so unumstritten … 

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Volkelt-Brief 39/2018

Arbei­ten im Home-Office: Neue Erkennt­nis­se über Leis­tung und Moti­va­ti­on + GmbH-Jah­res­ab­schluss: Ihre Ver­ant­wor­tung und Ihre Risi­ken + Digi­ta­les: So durch­fors­tet das Fin­a­nanz­amt Inter­net-Web­sites + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D&O‑Schutz geht bei Gesell­schaf­ter-Wech­sel ver­lo­ren + GmbH/Steuer: Ver­lust­vor­trag geht nach Abspal­tung der Kom­ple­men­tär-GmbH unter + Mit­ar­bei­ter: Arzt­be­such als unver­schul­de­tes Arbeits­ver­säum­nis + Mit­ar­bei­ter: Kos­ten­lo­ser Urlaubs­rech­ner für Mini-Jobber

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GmbH-Jahresabschluss: Ihre Verantwortung und Ihre Risiken

Als Geschäfts­füh­rer der GmbH sind Sie für die ord­nungs­ge­mä­ße und frist­ge­rech­te Auf­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses (Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lage­be­richt) ver­ant­wort­lich. Feh­ler gehen zu Ihren Las­ten – ent­we­der als Ver­stoß gegen GmbH- und han­dels­recht­li­che Vor­schrif­ten bzw. als Ver­stoß gegen Ihre ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen. Abbe­ru­fung und Kün­di­gung sind pro­gram­miert. Sie sind also gut bera­ten, kor­rekt und sorg­fäl­tig zu arbei­ten. Aber selbst wenn die Gesell­schaf­ter den Jah­res­ab­schluss der GmbH (Bilanz, GuV, Anhang, Lage­be­richt) ord­nungs­ge­mäß fest­ge­stellt und ange­nom­men haben, sind Sie als Geschäfts­füh­rer noch längst nicht aus der Haf­tung für die Rich­tig­keit der Anga­ben. In der Pra­xis gibt es immer wie­der den Fall, dass ein Min­der­heits-Gesell­schaf­ter den Fest­stel­lungs­be­schluss gericht­lich prü­fen lässt. Zum Bei­spiel, wenn der den Ein­druck hat, das „geschönt“ wurde.

Bei­spiel:

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Digitales: So durchforstet das Finananzamt Internet-Websites

Bereits seit 2006 ist die Inter­net­such­ma­schi­ne XPIDER im Ein­satz. Die Such­ma­schi­ne sam­melt selbst­stän­dig Infor­ma­tio­nen nach Kri­te­ri­en, die der Nut­zer selbst fest­le­gen kann. Die­se Such­ma­schi­ne wird u. a. auch vom Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) ein­ge­setzt. Z. B., um in Inter­net-Auk­ti­ons­häu­sern wie Ebay, reBay, mom­ox oder ande­ren Klein­an­zei­gen­märk­ten in der regio­na­len Zei­tung oder ande­ren Ver­kaufspor­ta­len sys­te­ma­tisch nach Steu­er­hin­ter­zie­hern  zu fahn­den. Auch Pri­vat­ver­käu­fer, die in grö­ße­rem Umfang Waren ver­kau­fen, kön­nen mit XPIDER von der Steu­er­fahn­dung kon­trol­liert wer­den. So wer­den täg­lich ca. 100.000 Inter­net­sei­ten auf steu­er­lich rele­van­te unter­neh­me­ri­sche Akti­vi­tä­ten geprüft. Achtung: … 

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Geschäftsführer-Haftung: D&O‑Schutz geht bei Gesellschafter-Wechsel verloren

Unter­des­sen sichern auch vie­le mit­tel­stän­di­sche GmbHs ihre Geschäfts­füh­rer gegen die immer kom­ple­xe­ren Anfor­de­run­gen an die Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit und die damit ver­bun­de­nen Haf­tungs­ri­si­ken ab. Sie schlie­ßen für den oder die Geschäfts­füh­rer eine Ver­mö­gens­scha­den-Ver­si­che­rung (D & O – Poli­ce) ab. Damit ist auch sicher­ge­stellt, dass der GmbH aus Fehl­ent­schei­dun­gen der Geschäfts­füh­rer kein finan­zi­el­ler Scha­den ent­steht (außer: gro­be Fahr­läs­sig­keit oder aus vor­sätz­li­cher Handlung).

Wich­tig: …