Laut Koalitionsvertrag ist die Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte geplant (vgl. Nr. 33/2018). Bislang gibt es dazu allerdings noch keine gesetzliche Initiative, so dass eine Neuregelung zum 1.1.2019 kaum noch möglich ist. Die Abgrenzung der Einkünfte unter dem Steuerjahr dürfte zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen. Jetzt liegt eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Umsetzung der Koalitionsvorgabe vor. Danach wird die Bundesregierung verpflichtet, einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung vorzulegen (Quelle: Bundestags-Drucksache 19/4226).
Autor: volkelt
Immer wieder weigern sich deutsche Registergerichte GmbH-Anmeldungen (Gründung, Verschmelzung, Anteilsübertragung) einzutragen, wenn ein ausländischer Notar eingeschaltet wurde. Dabei ist es jahrlang geübte Rechtsprechung, dass gleichwertige ausländische Notariate in Deutschland anzuerkennen sind – das gilt anerkanntermaßen für Notariate in der Schweiz, Österreich, Niederlande usw.. In einem aktuellen Fall hat das Kammergericht Berlin-Brandenburg diese Rechtslage bestätigt (KG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.7.2018, 22 W 2/18).
Zahlt die GmbH ihrem pflichtversicherten Geschäftsführer einen Zuschuss für eine private Zusatzversicherung, handelt es sich beim Arbeitgeberbeitrag um einen Sachbezug. Folge: Bis zur Freigrenze von 44 EUR bleibt der monatliche Sachbezug lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Voraussetzung: Der Zuschuss wird nur für diese spezielle Versicherungsleistung gewährt und damit als rein sachgebundener Zuschuss gewährt (BFH, Urteil v. 7.6.2018, VI R 13/16 bzw. vom 4.7.2018, VI R 16/17).
Lässt sich der Verbleib nicht gebuchter Betriebseinnahmen der GmbH nicht feststellen, ist im Zweifel davon auszugehen, dass der zusätzliche Gewinn an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote ausgekehrt worden ist. Nach den Grundsätzen der Beweisrisikoverteilung geht die Unaufklärbarkeit des Verbleibs zu Lasten der Gesellschafter (BFH, Beschluss v. 12.6.2018, VIII R 38/14).
Volkelt-Brief 40/2018

GmbH-Vermögen: Vorsichtsmaßnahmen 10 Jahre nach der Lehmann-Pleite + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neue Chancen im Vertragspoker (beim Ausscheiden) + Digitales: Die neuen Geschäftsmodelle im Gesundheitsmarkt (Health & Wellness) + Geschäftsführer privat Vorsorge-Zuschuss als (steuerbegünstigter) Sachlohn + GmbH-Recht: Registergericht muss Beurkundung im Ausland für GmbH-Einträge anerkennen + GmbH/Steuern(I): Fragen zur (Teil-) Abschaffung der Abgeltungssteuer + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spätfolgen + Geld/Finanzen: Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid lohnt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Was halten Sie von einem Home-Office-Verbot – so wie zuletzt von IBM praktiziert? Nach dem Vorbild von Ex-Yahoo-Chefin Marissa Mayer prüfen unterdessen immer mehr Unternehmen, ob die Mitarbeiter nicht doch deutlich produktiver sind, wenn sie im Büro und nicht in häuslicher Umgebung oder irgendwo unterwegs arbeiten. Fakt ist: Junge Mütter arbeiten im Home-Office äußerst produktiv.
Nicht ganz so unumstritten …
Volkelt-Brief 39/2018
Arbeiten im Home-Office: Neue Erkenntnisse über Leistung und Motivation + GmbH-Jahresabschluss: Ihre Verantwortung und Ihre Risiken + Digitales: So durchforstet das Finananzamt Internet-Websites + Geschäftsführer-Haftung: D&O‑Schutz geht bei Gesellschafter-Wechsel verloren + GmbH/Steuer: Verlustvortrag geht nach Abspaltung der Komplementär-GmbH unter + Mitarbeiter: Arztbesuch als unverschuldetes Arbeitsversäumnis + Mitarbeiter: Kostenloser Urlaubsrechner für Mini-Jobber
BISS … die Wirtschaft-Satire
Als Geschäftsführer der GmbH sind Sie für die ordnungsgemäße und fristgerechte Aufstellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht) verantwortlich. Fehler gehen zu Ihren Lasten – entweder als Verstoß gegen GmbH- und handelsrechtliche Vorschriften bzw. als Verstoß gegen Ihre vertraglichen Verpflichtungen. Abberufung und Kündigung sind programmiert. Sie sind also gut beraten, korrekt und sorgfältig zu arbeiten. Aber selbst wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss der GmbH (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) ordnungsgemäß festgestellt und angenommen haben, sind Sie als Geschäftsführer noch längst nicht aus der Haftung für die Richtigkeit der Angaben. In der Praxis gibt es immer wieder den Fall, dass ein Minderheits-Gesellschafter den Feststellungsbeschluss gerichtlich prüfen lässt. Zum Beispiel, wenn der den Eindruck hat, das „geschönt“ wurde.
Beispiel: …
Bereits seit 2006 ist die Internetsuchmaschine XPIDER im Einsatz. Die Suchmaschine sammelt selbstständig Informationen nach Kriterien, die der Nutzer selbst festlegen kann. Diese Suchmaschine wird u. a. auch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingesetzt. Z. B., um in Internet-Auktionshäusern wie Ebay, reBay, momox oder anderen Kleinanzeigenmärkten in der regionalen Zeitung oder anderen Verkaufsportalen systematisch nach Steuerhinterziehern zu fahnden. Auch Privatverkäufer, die in größerem Umfang Waren verkaufen, können mit XPIDER von der Steuerfahndung kontrolliert werden. So werden täglich ca. 100.000 Internetseiten auf steuerlich relevante unternehmerische Aktivitäten geprüft. Achtung: …
Unterdessen sichern auch viele mittelständische GmbHs ihre Geschäftsführer gegen die immer komplexeren Anforderungen an die Geschäftsführungs-Tätigkeit und die damit verbundenen Haftungsrisiken ab. Sie schließen für den oder die Geschäftsführer eine Vermögensschaden-Versicherung (D & O – Police) ab. Damit ist auch sichergestellt, dass der GmbH aus Fehlentscheidungen der Geschäftsführer kein finanzieller Schaden entsteht (außer: grobe Fahrlässigkeit oder aus vorsätzlicher Handlung).
Wichtig: …