Sie erinnern sich: Im Herbst 2017 stand in diesen Tagen „Jamaika” auf der Tagesordnung. Unsere Befürchtung damals: „Müssen wir uns auf Jahre des wirtschaftspolitischen Stillstands einrichten” (vgl. Nr. 42/2017). 12 Monate später müssen wir feststellen: …
Autor: volkelt
„Darf ich neben meiner Geschäftsführungs-Tätigkeit zusätzliche Leistungen für die GmbH erbringen und diese gesondert in Rechnung stellen?“ – so die Anfrage eines Kollegen, der für seine GmbH eine Marktanalyse erstellen will und diese gesondert abrechnen will. Antwort: JA – grundsätzlich geht das. Aber Sie müssen ein paar Dinge berücksichtigen, damit das Finanzamt mitmacht und damit Sie haftungsrechtlich auf der sicheren Seite sind. Insbesondere müssen Sie die Grundsätze beachten, die die Rechtsprechung für einen solchen Fall aufgestellt hat (vgl. dazu OLG Naumburg, Urteil vom 23.1.2014, 2 U 57/13). Danach gilt: …
Viele Verwaltungstätigkeiten, die mit der Führung der Geschäfte einer GmbH verbunden sind, sind bereits „digital” – Stichwort: Informationssysteme, Berichtswesen, Meldewesen, Lohnabrechnung usw. Was aber nicht heißt, dass die Geschäftsführer von diesen Aufgaben entlastet sind. In der Praxis insbesondere von kleineren Unternehmen sind es immer noch gerade diese Aufgaben, die viel Zeit in Anspruch nehmen.
Anders formuliert: …
Als Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihr Gehalt jährlich bis zur steuerlich machbaren Grenze anheben. Hintergrund: In der Regel kommt Sie die Gewinnausschüttung teurer als die Auszahlung von Ertrag als Geschäftsführer-Gehalt. So gesehen ist ein hohes Geschäftsführer-Gehalt die einfachste Steuervermeidungs-Strategie in der GmbH. Wichtig – und darauf weisen wir an dieser Stelle regelmäßig zum Jahresende hin – ist es, dass die formalen Voraussetzungen für die Gehaltserhöhung (Gesellschafterbeschluss) stimmen und dass Ihre Gesamtvergütung die steuerliche Angemessenheits-Grenze nicht übersteigt.
Grundsätzlich haben die Finanzbehörden nicht einzuwenden, wenn …
Mehrere Landeskriminalämter (LKA) warnen derzei vor Bewerber-E-Mails mit Anhang. Sind hier „exe-” oder „js”-Dateien angehängt, handelt es sich sehr wahrscheinlich um Troyaner-Software, die das Firmen-Netzwerk lahm legen. Sensibilisieren Sie Ihre personalverantwortlichen Mitarbeiter, aber auch alle Projekte und Teams, die auf der Mitarbeiter-Suche sind und auf Bewerbungen warten (Quelle: LKA Baden-Württemberg Pressemitteilung vom 6.9.2018).
Mit dem Brexit (angestrebter Umsetzungszeitpunkt: Mai 2019) können sich Unternehmen in der Rechtsform „Limited”, die ihren Sitz in Deutschland haben, nicht mehr auf die EU-Niederlassungsfreiheit berufen. Sie müssen ihren Verwaltungssitz nach England verlegen (dann: EU-Ausland mit allen Folgen) oder sie können in eine deutsche Rechtsform umwandeln. Dazu wird das Umwandlungsgesetz geändert. Die Umwandlung der Limited in eine KG mit einer GmbH oder UG als Komplementär ist dann ohne größeren Aufwand und ohne steuerliche Nachteile möglich (Quelle: Referentenentwurf des BMJV).
Die von den Finanzbehörden (BMF-Schreiben vom 16.12.2005 – IV B 2 – S 2176 – 106/05) zugrunde gelegten statistischen Werte zur Berechnung der angemessenen Höhe der Pensionsrückstellungen werden ab sofort angepasst. In den sog. Heubeckschen Versicherungstafeln mit Datum vom 20.7.2018 wurden die neuesten statistischen Erhebungen der Deutschen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes eingearbeitet (RT 2018 G). In der Steuerbilanz wird je nach Zusammensetzung des Bestandes eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen 0,8 % und 1,5 % erwartet. Nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist der Einmaleffekt mit 1,5 % bis 2,5 % deutlich höher (Quelle: PM Heubeck).
Bisher gibt es zwar zahlreiche (unterinstanzliche) Urteile in Sachen Gewährleistungs- oder Rücknahmeverpflichtungen der Hersteller und/oder Händler für Diesel-Pkw, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen bzw. den Herstellerangaben entsprechen (hier: Skoda mit Abschaltvorrichtung nach Software-Update). Wir haben dazu berichtet (vgl. dazu zuletzt Nr. 25/2018). Dazu gibt es aber immer noch keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung, die die Frage der Rückabwicklung bzw. der (vollen) Kaufpreiserstattung betrifft. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt festgelegt. Der BGH wird in der Sache abschließend im Januar 2019 urteilen. Der Verhandlungstermin wurde jetzt auf den 9. Januar 2018 angesetzt. Das wird spannend. Wir halten Sie auf dem Laufenden (BGH, Pressemitteilung 166/2018 vom 9.10.2018).
Nach der Sachverständigenanhörung zur Frage der Einbeziehung aller Selbstständigen in die Pflichtmitglied zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung ist absehbar, dass es eine Gesetzesinitiative der GroKo noch in dieser Legislaturperiode geben wird. Damit dürfte die Pflichtversicherung für alle kleineren Selbstständigen ab 2020/21 kommen. Wer privat versichert bleiben will und/oder eine Alterssicherung auf eigene Rechnung anstrebt, sollte prüfen, inwieweit die geschäftlichen Aktivitäten in Zukunft über eine Unternehmergesellschaft/kleine GmbH (UG) abgewickelt werden können. Zu prüfen ist insbesondere: Bilanzierungspflicht, Offenlegung und die Einbeziehung in die Gewerbesteuerpflicht.
Als alleinverantwortlicher Geschäftsführer und Gesellschafter Ihrer eigenen GmbH – das betrifft in Deutschaland immerhin rund 400.000 Einpersonen-GmbHs – können die Grenzen zwischen privaten Vermögensinteressen und dem GmbH-Vermögen schon einmal verschwimmen. Viele Kollegen arbeiten mit Gesellschafter-Darlehen – um Finanzierungsengpässe zu überbrücken und die Zinsen steuergünstig zu vereinnahmen. Oder: Den Traumwagen auf GmbH-Rechnung eine Nummer größer fahren als wirtschaftlich vertretbar. Oder die privat bewohnte Immobilie mit Einlieger-Büro auf Kosten der GmbH. Vieles ist möglich – aber …