Ist der Arzt nicht bereit, einen Behandlungstermin außerhalb der üblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu legen, handelt es sich um ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis, das der Arbeitgeber dulden muss. Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen, dass bei einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung Lohnfortzahlung gewährt wird, dann gilt dies auch für den oben genannten Fall eines unverschuldeten Arbeitsversäumnisses – sprich: für den Arztbesuch während der Arbeitszeit (LAG Niedersachen, Urteil v. 8.2.2018, 7 Sa 256/17).
Autor: volkelt
Bei Gesellschafterwechseln in Mitunternehmerschaften geht die Unternehmeridentität verloren und damit der auf den Mitunternehmer entfallende vortragsfähige Fehlbetrag unter. Dies gilt auch für die Übertragung eines Kommanditanteils im Rahmen einer Abspaltung. Die Übertragung des Kommanditanteils im Rahmen der Abspaltung ist als Ausscheiden der ehemaligen GmbH als Gesellschafterin und Eintritt einer neuen GmbH als neuer Gesellschafterin anzusehen (FG Düsseldorf, Urteil v. 9.7.2018, 2 K 2170/16 F).
Arbeitgeber, die ihren Geschäftsbetrieb mit Mini-Jobbern aufrecht erhalten (Aushilfen) oder so organisiert haben (Einzelhandel) tun sich schwer mit der Verwaltung, insbesondere mit der Ermittlung des korrekten Urlaubsanspruchs. Ab sofort bietet die Mini-Job-Zentrale hier Abhilfe mit einem Urlaubsrechner. Damit können Sie die jeweiligen Urlaubsansprüche korrekt berechnen und müssen nicht mehr befürchten, dass es zu einer aufwendigen juristischen Auseinandersetzung um den Urlaubsanspruch gemäß § 3 BUrlG vor dem Arbeitsgericht kommt. Den Urlaubsrechner gibt es unter > Urlaubsrechner.
Nach „Silicon Valley”, „Silicon Germany” nun > „Disrupt yourself”. Interessant. Wie gehen Sie „als Mensch” mit dem Thema Digitalisierung um – Ängste, Visionen, Chancen, Überforderung … Christoph Keese (Jahrgang: 1964) gibt seine persönlichen Erfahrungen weiter. Lesenswert – für alle Kollegen – denen das Thema bisweilen über den Kopf wächst und denen die Antworten ausgehen.
Aus dem Klappentext: „Wir spüren alle, dass der Boden, auf dem wir stehen, zittert. Lähmt uns der Gedanke, dass rund die Hälfte aller Berufe aussterben wird? Oder elektrisiert uns die Aussicht auf eine glanzvolle digitale Zukunft? Christoph Keese, einer der führenden Digitalisierungsexperten Deutschlands, ist immer am Puls der Veränderungen. Er fordert uns auf, unsere persönlichen Stärken zu erkennen und zu nutzen, um uns radikal neu zu erfinden. Zeigt, wie wir es schaffen, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. In »Disrupt yourself« steckt ein Versprechen: Wir können alle zu Digitalisierungsgewinnern werden”.
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Brisant: Jetzt wurde bekannt, dass die Volkswagen AG sechs Mitarbeiter – Vorstände und leitenden Angestellte – nicht wegen Verstoßes gegen ihre Treuepflichten, sondern wegen Verstoßes gegen ihre Geheimhaltungspflichten aus ihren Anstellungsverträgen gekündigt hat. Weitere Kündigungen werden folgen, die Arbeitsgerichte werden sich damit auseinandersetzen müssen. Interessant aus der Geschäftsführer-Perspektive: Wenn SIE in einer solchen strafbedrohten Zwickmühle stecken: Was ist besser in einem Ermittlungsverfahren? Den Arbeitgeber zu belasten und die Kündigung in Kauf zu nehmen oder mit einer Mitwirkung im Verfahren die eigene Rechtsposition zu verbessern – Stichwort: Kronzeuge. Der betroffene VW-Vorstand Heinz-Jakob Neußer hat jedenfalls schon vorher klar Schiff gemacht: Er hat sich mit VW vor der Kündigung auf eine 1,4 Mio. EUR Bonuszahlung (außergerichtlich) geeinigt.
Ist ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet, …
Volkelt-Brief 38/2018
Geschäftsführer im Spagat: Aussagen, Zeugnis verweigern oder schweigen – was ist besser? + Mitarbeiter einbinden: So steigern SIE Mitdenken und Verantwortung + Digitales: Fehler, die eine StartUp-Beteiligung scheitern lassen + GmbH-Jahresabschluss: Was tun, wenn der Steuerberater nicht liefert? + Achtung: Gesellschafter-Vorschuss wird zum Gesellschafter-Darlehen + GmbH/Finanzen: Mehrkosten für die Logistik + GmbH/Firmenwagen: Kfz-Steuer für Neufahrzeuge steigt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Wer gute Mitarbeiter enger an die Firma binden will, muss sich etwas einfallen lassen. Gute Löhne sind nur eine Möglichkeit. Viele, gerade junge Arbeitnehmer, die in der Familien-Gründungsphase sind, erwarten flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung u. Ä. Es geht aber noch mehr. Auch für kleinere Unternehmen interessant: Die Beteiligung am Unternehmen – in einer der unterschiedlichen Ausgestaltungen, die dafür möglich sind. Nach dem Mitarbeiterbeteiligungsgesetz haben Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter einfacher und staatlich begünstigt an der Firma zu beteiligen. Im Einzelnen gilt: Sie können die Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 360 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei beteiligen. Voraussetzung: …
Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie verantwortlich für die Offenlegungspflicht Ihrer GmbH (§§ 325 ff. HGB). Wir berichten dazu regelmäßig zu Verstößen und Bußgeldverfahren in diesem Zusammenhang. Rechtslage bisher: Das für diese Verfahren zuständige Landgericht (LG) Bonn ist in den bisher dazu ergangenen Entscheidungen (Vollständige Liste der Verfahren vor dem LG Bonn > https://www.bundesjustizamt.de > Themen > Ordnungs- und Bußgeldverfahren > Jahresabschlusspublizität) konsequent davon ausgegangen, dass Sie als Geschäftsführer für Verstöße verantwortlich sind und Sie im Zweifel das fällige Bußgeld zahlen müssen. Selbst dann, wenn Ihr Steuerberater diese Aufgabe offiziell übernommen hat. Also z. B. im Steuerberatervertrag schwarz auf weis vereinbart ist, dass dieser für die fristgerechte Erfüllung der Offenlegung des Jahresabschlusses zuständig ist.
Achtung: …
Zum 1.9.2019 werden die Lkw-Mautgebühren voraussichtlich erhöht – die Bundesregierung hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Politik verspricht sich für die Jahre 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 4,16 Mrd. EUR. In der Begründung heißt es dazu lapidar: „Per Saldo ergibt sich kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft”. Die Kosten werden wohl an den Letztverbraucher weitergegeben (Quelle: Bundestags-Drucksache Nr. 19/3939).
