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Mitarbeiter: Arztbesuch als unverschuldetes Arbeitsversäumnis

Ist der Arzt nicht bereit, einen Behand­lungs­ter­min außer­halb der übli­chen Arbeits­zeit des Arbeit­neh­mers zu legen, han­delt es sich um ein unver­schul­de­tes Arbeits­ver­säum­nis, das der Arbeit­ge­ber dul­den muss. Ist im Tarif- oder Arbeits­ver­trag vor­ge­se­hen, dass bei einer unver­schul­de­ten Arbeits­ver­hin­de­rung Lohn­fort­zah­lung gewährt wird, dann gilt dies auch für den oben genann­ten Fall eines unver­schul­de­ten Arbeits­ver­säum­nis­ses – sprich: für den Arzt­be­such wäh­rend der Arbeits­zeit (LAG Nie­der­sa­chen, Urteil v. 8.2.2018, 7 Sa 256/17).

Anders liegt der Fall, wenn es kei­ne arbeits­ver­trag­li­che Grund­la­ge zur Lohn­fort­zah­lung gibt. Dann hat Ihr Mit­ar­bei­ter kein Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung. Bei Eng­päs­sen soll­ten Sie Ihren Mit­ar­bei­ter bit­ten, den Arzt­be­such auf den Fei­er­abend zu ver­le­gen – dann gibt es für ihn kei­nen (Stun­den-) Lohnabzug.

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Steuer: Verlustvortrag geht nach Abspaltung der Komplementär-GmbH unter

Bei Gesell­schaf­ter­wech­seln in Mit­un­ter­neh­mer­schaf­ten geht die Unter­neh­mer­iden­ti­tät ver­lo­ren und damit der auf den Mit­un­ter­neh­mer ent­fal­len­de vor­trags­fä­hi­ge Fehl­be­trag unter. Dies gilt auch für die Über­tra­gung eines Kom­man­dit­an­teils im Rah­men einer Abspal­tung. Die Über­tra­gung des Kom­man­dit­an­teils im Rah­men der Abspal­tung ist als Aus­schei­den der ehe­ma­li­gen GmbH als Gesell­schaf­te­rin und Ein­tritt einer neu­en GmbH als neu­er Gesell­schaf­te­rin anzu­se­hen (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 9.7.2018, 2 K 2170/16 F).

Strit­tig ist, inwie­weit die sog. Kon­zern­klau­sel (§ 8c KStG) auf eine Kom­man­dit­ge­sell­schaft anzu­wen­den ist. Im Fall ging es um die Abspal­tung des Kom­man­dit­an­teils auf eine als zusätz­li­che Kom­ple­men­tä­rin ein­tre­ten­de GmbH. In der Sache ist wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung Revi­si­on zuge­las­sen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

 

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Mitarbeiter: Kostenloser Urlaubsrechner für Mini-Jobber

Arbeit­ge­ber, die ihren Geschäfts­be­trieb mit Mini-Job­bern auf­recht erhal­ten (Aus­hil­fen) oder so orga­ni­siert haben (Ein­zel­han­del) tun sich schwer mit der Ver­wal­tung, ins­be­son­de­re mit der Ermitt­lung des kor­rek­ten Urlaubs­an­spruchs. Ab sofort bie­tet die Mini-Job-Zen­tra­le hier Abhil­fe mit einem Urlaubs­rech­ner. Damit kön­nen Sie die jewei­li­gen Urlaubs­an­sprü­che kor­rekt berech­nen und müs­sen nicht mehr befürch­ten, dass es zu einer auf­wen­di­gen juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung um den Urlaubs­an­spruch gemäß § 3 BUrlG vor dem Arbeits­ge­richt kommt. Den Urlaubs­rech­ner gibt es unter > Urlaubs­rech­ner.

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Digitales: Keese legt nach – „Sich neu erfinden? Ja, Jein oder Nein”

Nach „Sili­con Val­ley”, „Sili­con Ger­ma­ny” nun > „Dis­rupt yours­elf”. Inter­es­sant. Wie gehen Sie „als Mensch” mit dem The­ma Digi­ta­li­sie­rung um – Ängs­te, Visio­nen, Chan­cen, Über­for­de­rung … Chris­toph Kee­se (Jahr­gang: 1964) gibt sei­ne per­sön­li­chen Erfah­run­gen wei­ter. Lesens­wert – für alle Kol­le­gen – denen das The­ma bis­wei­len über den Kopf wächst und denen die Ant­wor­ten ausgehen.

Aus dem Klap­pen­text: „Wir spü­ren alle, dass der Boden, auf dem wir ste­hen, zit­tert. Lähmt uns der Gedan­ke, dass rund die Hälf­te aller Beru­fe aus­ster­ben wird? Oder elek­tri­siert uns die Aus­sicht auf eine glanz­vol­le digi­ta­le Zukunft? Chris­toph Kee­se, einer der füh­ren­den Digi­ta­li­sie­rungs­exper­ten Deutsch­lands, ist immer am Puls der Ver­än­de­run­gen. Er for­dert uns auf, unse­re per­sön­li­chen Stär­ken zu erken­nen und zu nut­zen, um uns radi­kal neu zu erfin­den. Zeigt, wie wir es schaf­fen, mit den Ent­wick­lun­gen Schritt zu hal­ten. In »Dis­rupt yours­elf« steckt ein Ver­spre­chen: Wir kön­nen alle zu Digi­ta­li­sie­rungs­ge­win­nern werden”.

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GF im Spagat: Aussage verweigern oder die GmbH belasten – was ist besser?

Brisant: Jetzt wur­de bekannt, dass die Volks­wa­gen AG sechs Mit­ar­bei­ter – Vor­stän­de und lei­ten­den Ange­stell­te – nicht wegen Ver­sto­ßes gegen ihre Treue­pflich­ten, son­dern wegen Ver­sto­ßes gegen ihre Geheim­hal­tungs­pflich­ten aus ihren Anstel­lungs­ver­trä­gen gekün­digt hat. Wei­te­re Kün­di­gun­gen wer­den fol­gen, die Arbeits­ge­rich­te  wer­den sich damit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen. Inter­es­sant aus der Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Wenn SIE in einer sol­chen straf­be­droh­ten Zwick­müh­le ste­cken: Was ist bes­ser in einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren? Den Arbeit­ge­ber zu belas­ten und die Kün­di­gung in Kauf zu neh­men oder mit einer Mit­wir­kung im Ver­fah­ren die eige­ne Rechts­po­si­ti­on zu ver­bes­sern – Stich­wort: Kron­zeu­ge. Der betrof­fe­ne VW-Vor­stand Heinz-Jakob Neu­ßer hat jeden­falls schon vor­her klar Schiff gemacht: Er hat sich mit VW vor der Kün­di­gung auf eine 1,4 Mio. EUR Bonus­zah­lung (außer­ge­richt­lich) geeinigt.

Ist ein Straf­ver­fah­ren gegen Sie eröffnet, … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 38/2018

Geschäfts­füh­rer im Spa­gat: Aus­sa­gen, Zeug­nis ver­wei­gern oder schwei­gen – was ist bes­ser? + Mit­ar­bei­ter ein­bin­den: So stei­gern SIE Mit­den­ken und Ver­ant­wor­tung + Digi­ta­les: Feh­ler, die eine Start­Up-Betei­li­gung schei­tern las­sen + GmbH-Jah­res­ab­schluss: Was tun, wenn der Steu­er­be­ra­ter nicht lie­fert? + Ach­tung: Gesell­schaf­ter-Vor­schuss wird zum Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + GmbH/Finanzen: Mehr­kos­ten für die Logis­tik + GmbH/Firmenwagen: Kfz-Steu­er für Neu­fahr­zeu­ge steigt

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Mitarbeiter einbinden: So erhöhen SIE Mitdenken und Verantwortung

Wer gute Mit­ar­bei­ter enger an die Fir­ma bin­den will, muss sich etwas ein­fal­len las­sen. Gute Löh­ne sind nur eine Mög­lich­keit. Vie­le, gera­de jun­ge Arbeit­neh­mer, die in der Fami­li­en-Grün­dungs­pha­se sind, erwar­ten fle­xi­ble Arbeits­zei­ten, Kin­der­be­treu­ung u. Ä. Es geht aber noch mehr. Auch für klei­ne­re Unter­neh­men inter­es­sant: Die Betei­li­gung am Unter­neh­men – in einer der unter­schied­li­chen Aus­ge­stal­tun­gen, die dafür mög­lich sind. Nach dem Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­ge­setz haben Sie die Mög­lich­keit, Mit­ar­bei­ter ein­fa­cher und staat­lich begüns­tigt an der Fir­ma zu betei­li­gen. Im Ein­zel­nen gilt: Sie kön­nen die Mit­ar­bei­ter bis zu einer Höhe von 360 € pro Jahr steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei betei­li­gen. Voraussetzung: … 

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Digitales: Fehler, die eine StartUp-Beteiligung scheitern lassen

Die TU Mün­chen hat Unter­neh­men, die mit Start­Ups zusam­men­ar­bei­ten, nach ihren Erfah­run­gen in sol­chen Koope­ra­tio­nen befragt. Die meis­ten Unter­neh­men sehen das Haupt­pro­blem dar­in, dass … 

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GmbH-Jahresabschluss: Was tun, wenn der Steuerberater nicht liefert?

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich für die Offen­le­gungs­pflicht Ihrer GmbH (§§ 325 ff. HGB). Wir berich­ten dazu regel­mä­ßig zu Ver­stö­ßen und Buß­geld­ver­fah­ren in die­sem Zusam­men­hang. Rechts­la­ge bis­her: Das für die­se Ver­fah­ren zustän­di­ge Land­ge­richt (LG) Bonn ist in den bis­her dazu ergan­ge­nen Ent­schei­dun­gen (Voll­stän­di­ge Lis­te der Ver­fah­ren vor dem LG Bonn > https://www.bundesjustizamt.de > The­men > Ord­nungs- und Buß­geld­ver­fah­ren > Jah­res­ab­schluss­pu­bli­zi­tät) kon­se­quent davon aus­ge­gan­gen, dass Sie als Geschäfts­füh­rer für Ver­stö­ße ver­ant­wort­lich sind und Sie im Zwei­fel das fäl­li­ge Buß­geld zah­len müs­sen. Selbst dann, wenn Ihr Steu­er­be­ra­ter die­se Auf­ga­be offi­zi­ell über­nom­men hat. Also z. B. im Steu­er­be­ra­ter­ver­trag schwarz auf weis ver­ein­bart ist, dass die­ser für die frist­ge­rech­te Erfül­lung der Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses zustän­dig ist.

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GmbH/Finanzen: Mehrkosten für die Logistik

Zum 1.9.2019 wer­den die Lkw-Maut­ge­büh­ren vor­aus­sicht­lich erhöht – die Bun­des­re­gie­rung hat jetzt einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt. Die Poli­tik ver­spricht sich für die Jah­re 2019 bis 2022 Mehr­ein­nah­men in Höhe von ins­ge­samt 4,16 Mrd. EUR. In der Begrün­dung heißt es dazu lapi­dar: „Per Sal­do ergibt sich kein zusätz­li­cher Erfül­lungs­auf­wand für die Wirt­schaft”. Die Kos­ten wer­den wohl an  den Letzt­ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben (Quel­le: Bun­des­tags-Druck­sa­che Nr. 19/3939).