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VOLKELTs Wochen-Briefing 33/2021

Die meis­ten Kollegen/innen tei­len mei­ne Skep­sis gegen­über der neu­en „Ord­nungs­po­li­tik”. Aber man muss zuge­ste­hen: Für vie­le Unter­neh­men erge­ben sich dar­aus neue Gewinn-Chan­cen und die Mög­lich­keit, einen Bei­trag zur Lösung der Zukunfts­fra­gen zu leis­ten .….. * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

Über­grif­fig: Poli­tik macht auf Wirtschaft

Wirt­schafts­po­li­tik 2.1: Neue Dimen­sio­nen für Geschäf­te mit dem Staat

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Kal­ku­lie­ren unter ver­än­der­ten Bedingungen

Digi­ta­les: Das gan­ze Büro vom Mit­ar­bei­ter bis zur Deko – auf Miete

Fremd-Geschäfts­füh­rer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub

GmbH/Steuer: Zu nied­ri­ge Kon­zern­um­la­ge als vGA

Büro­kra­tie: Löschung des Geschäfts­füh­rers durch das Registergericht

Ände­rung der Rechts­la­ge zum 1.1.2024: GbR als Gesell­schaf­ter einer GmbH/UG

Geschäfts­füh­rer pri­vat: Neu­es BGH-Urteil zur Ver­jäh­rung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen aus einem Dieselgate-Verfahren

GF-Haf­tung: D & O muss auch für Wire­card-Finanz­chef vorfinanzieren

LeseTIPP

Insi­de Face­book: NSA-Skan­dal, Wahl­ma­ni­pu­la­tio­nen, Cam­bridge Ana­ly­ti­ca, Trump … Das ist nur die Spit­ze des Eis­bergs. Die New York Times-Repor­te­rin­nen Sheera Fren­kel und Ceci­lia Kang gewäh­ren einen ein­zig­ar­ti­gen Ein­blick in den mäch­tigs­ten (und undurch­schau­bars­ten) Kon­zern der Welt. Sie zei­gen ein Face­book, das wir so bis­lang nicht kann­ten. Wir erfah­ren, wel­che Rol­len Zucker­berg und Sand­berg spie­len, wie in den Hin­ter­zim­mern Ent­schei­dun­gen getrof­fen, mit Poli­ti­kern Abspra­chen ver­ein­bart und undurch­sich­ti­ge Netz­wer­ke gebil­det wer­den. Und wie eine Maschi­ne zur Geld­ver­meh­rung immer wei­ter am Lau­fen gehal­ten wird, kos­te es, was es wol­le – mit ver­hee­ren­den Fol­gen: Aus­höh­lung der Pri­vat­sphä­re und der Demo­kra­tie, eine Gefahr für unse­re Gesell­schaf­ten. Gut geschrie­ben, haut­nah recher­chiert, ein Lehr­stück über Mani­pu­la­tio­nen und Intri­gen in einem der mäch­tigs­ten Kon­zer­ne der Welt > Inter­es­siert?

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Geschützt: Volkelt-Brief 17/2021

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VOLKELTs Wochen-Briefing 17/2021

Eini­ge der Kollegen/innen ste­hen seit dem 1. Mai vor der Qual der Wahl: Es besteht Insol­venz­an­trags­pflicht. Eine ein­sa­me Ent­schei­dung. Aber: Das moder­ne Insol­venz­recht gibt vie­le Chan­cen zum Neu­start – vom Schul­den­ab­bau bis zum Insol­venz­geld für die Mit­ar­bei­ter > Kri­se, Insol­venz – Neu­start für die Fir­ma … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

  • BGH-aktu­ell: Ers­te Urtei­le im Fall „Wire­card”
  • Risi­ko-Manage­ment: Das gesam­te Gre­mi­um ist gefordert
  • Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Ganz ohne Pro­gramm geht es nicht
  • Digi­ta­les: Vom Mes­se-Event zur Unternehmens-Plattform
  • GmbH/Steuer: Die Crux mit der Kirchensteuer
  • Insol­venz: Akten­ein­sicht des ehe­ma­li­gen Geschäftsführers
  • Buß­geld-Ver­fah­ren: Toch­ter­ge­sell­schaft haf­tet für die Muttergesellschaft
  • Pan­de­mie: Hal­bie­rung der Mie­te bei Weg­fall der Geschäftsgrundlage
  • Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rei­se-Rück­tritts­recht bei Mas­ken­pflicht im Urlaubsgebiet
  • Mitarbeiter/Kosten: Neue Vor­schrif­ten für die Befristung

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Geschützt: Volkelt-Brief 16/2021

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VOLKELTs Wochen-Briefing 16/2021

Ob Ange­la Merkel´s Abschied mit Wire­card eine scha­le Fuß­no­te erhält, wird sich zei­gen. Die Medi­en erhof­fen sich mit die­sem Kri­mi jeden­falls gute Ein­schalt­quo­ten – RTL brach­te es Don­ners­tag Abend mit der Wire­card-Doku/­Spiel­film-Kom­bi­na­ti­on auf einen Markt­an­teil von fast 5%. Wie dem auch sei: Letzt­lich zahlt der Steu­er­zah­ler immer für staat­li­ches Unver­mö­gen – auch mit Unter­neh­mens­steu­ern … * DAS VOLLSTÄNDIGE WOCHEN-BRIEFING GIBT ES JEDEN FREITAG UND NUR IM ABO-BEZUG  DIREKT AUF SMARTPHONE + TABLET + PC *

Die Themen …

Vor-Wahl­kampf: Die Zahl­ta­ge kom­men näher 

Steu­er­be­ra­ter: Gut genug für die Antrag­stel­lung von Zuschüs­sen und Überbrückungshilfen

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Absur­de Umsatzsteuer-Regelungen

Digi­ta­les: Goril­las trei­ben Zustelldienste

Der Fall Hess-Leuch­ten: Augen zu und durch

Mit­ar­bei­ter: Regeln zum betrieb­li­chen Infektionsschutz

GKV: War­nung vor dras­tisch stei­gen­den Bei­trä­gen in 2022

Geld/Finanzen: Garan­tie­zins für Lebens­ver­si­che­run­gen sinkt weiter

Neu­es BAG-Urteil: Prü­fen Sie die Arbeitsverträge

Span­nend: Die gan­ze „Wirecard”-Story

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Geschützt: Volkelt-Brief 39/2020

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Volkelt-Brief 31/2020

Unsere Themen heute:

Verkauf/Nachfolge: Da geht doch mehr als gedacht + Leh­ren aus Wire­card: Kapi­tal erhö­hen statt (Luft-) buchen + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: .. die Vor­ar­bei­ten für eine neue Steu­er + Prak­tisch: Digi­ta­li­sie­rungs-Assis­tenz für den Chef + Digi­ta­les: 3D-Druck zwi­schen Serie und Los­grö­ße 1 + GmbH-Sanie­rung: Gute Mög­lich­kei­ten mit dem Schutz­schirm­ver­fah­ren + GmbH/Finanzen: Rück­for­de­run­gen von Coro­na-Hilfs­zah­lun­gen + Fir­men­wa­gen: Neue Eck­da­ten für die Kfz-Besteue­rung + Pen­si­ons­si­che­rungs­ver­ein (PSV): Haf­tung nur „begrenzt” + GmbH/Finanzen: Frist­ver­län­ge­rung für die Kassenumstellung

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Lehren aus Wirecard: Nur keine (Luft-) Buchungen

Der­zeit staunt die inter­es­siert (Wirt­schafts-) Öffent­lich­keit über das jähe Ende des bör­sen­no­tier­ten Finanz­dienst­leis­ters Wire­card. Zuge­ge­ben: Ein welt­wei­tes Fir­men­ge­flecht, das sich nur unter Vor­be­halt mit den wirt­schaft­li­chen Akti­vi­tä­ten eines mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mens ver­glei­chen lässt. Aus Sicht der Geschäfts­füh­rung ist die Rol­le des Wirt­schafts­prü­fers (hier: E & Y) von Inter­es­se. Gro­ße GmbH müs­sen den Jah­res­ab­schluss ohne­hin regel­mä­ßig prü­fen las­sen. Mit­tel­gro­ße GmbH las­sen den Jah­res­ab­schluss zusätz­lich und frei­wil­lig prü­fen, etwa um Inves­to­ren zu gewin­nen. Fakt ist, dass die Unter­neh­men für die Prü­fung zusätz­lich tief in die Tasche grei­fen müs­sen. Für eine mit­tel­gro­ße GmbH sind das ca. 8.000 bis 10.000 EUR – in 10 Jah­ren ent­spricht das einem 6‑stelligen Betrag, der erst ein­mal ver­dient sein muss.

Bera­tungs- und Prü­fungs­feh­ler kön­nen aber auch in der klei­ne­ren GmbH Fol­gen habe, die für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer pri­va­te Kon­se­quen­zen haben. Zum Bei­spiel, wenn es um eine nicht erkann­te, feh­ler­haf­te Kapi­tal­erhö­hung geht. Das betrifft gera­de jetzt vie­le GmbH/UG, die zum Stich­tag 30.9. über­schul­det sind und die die Unter­bi­lanz mit einer Kapi­tal­erhö­hung aus­glei­chen wol­len, um ein dro­hen­des Insol­venz­ver­fah­ren zu ver­mei­den (vgl. zuletzt Nr. 30/2020 – Bei­trag: Insol­venz­an­trags­pflicht des Geschäfts­füh­rers). In der Regel wei­sen Steu­er­be­ra­ter und Bank auf die­ses Risi­ko hin. Ach­tung: Mit einer ein­fa­chen Umbu­chung geht es aller­dings nicht. Damit ver­la­gern Sie Ihr per­sön­li­ches Risi­ko ledig­lich in die Zukunft.

Bei­spiel: Sie buchen aus­ste­hen­des Geld, dass Sie pri­vat in die GmbH gesteckt haben (Gesell­schaf­ter­dar­le­hen) als Kapi­tal­erhö­hung. Der für die Kapi­tal­erhö­hung not­wen­di­ge Gesell­schaf­ter­be­schluss wird anschlie­ßend pro­to­kol­liert. Schon sieht die Bilanz etwas bes­ser aus. Aller­dings nur bis zur nächs­ten Kri­se: Die Kapi­tal­erhö­hung gilt nur dann als „erbracht“, wenn das Geld tat­säch­lich ein­ge­zahlt wur­de. Das prüft spä­tes­tens der Insol­venz­ver­wal­ter. Wur­de ledig­lich umge­bucht, müs­sen Sie den Erhö­hungs­be­trag noch­mals zah­len. Und zwar aus Ihrer pri­va­ten Scha­tul­le. Kon­kret für den Dar­le­hens­fall gilt: „Wird die Vor­leis­tung (hier: das Dar­le­hen) 18 Mona­te vor dem Kapi­tal­erhö­hungs­be­schluss erbracht, ist die Ein­zah­lung nicht erfolgt“ (AmtsG Frankfurt/Oder, Urteil v. 24.4.2013, HRB 9724 FF).

Noch wei­ter geht der BGH: „Schon bei Erbrin­gung der Vor­leis­tung müs­sen die Vor­be­rei­tun­gen der Kapi­tal­erhö­hung erkenn­bar sein“ (BGH, Urteil v. 26.6.2006, II ZR 43/05).

Für die Pra­xis: Ver­las­sen Sie sich nicht dar­auf, dass die feh­ler­haf­te Kapi­tal­erhö­hung nicht erkannt wird. Spä­tes­ten dann, wenn über die GmbH ein Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net und ein exter­ner Insol­venz­ver­wal­ter ein­ge­setzt wird, wird die Kapi­tal­erhö­hung nach­träg­lich geprüft. In der Pra­xis wird ein sol­cher Feh­ler in der Kapi­tal­erhö­hung vom Insol­venz­ver­wal­ter bis zur Ver­jäh­rungs­frist (das sind 10 Jah­re) nach­ge­for­dert. Zusätz­lich sind Ver­zugs­zin­sen fäl­lig. Der Zins liegt bei 5 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins (§ 20 GmbH-Gesetz). Dass das nicht nur Papier­for­de­run­gen sind, son­dern Beträ­ge, die vom Insol­venz­ver­wal­ter auch per Voll­stre­ckung durch­ge­setzt wer­den, zei­gen die dazu anhän­gi­gen gericht­li­chen Ver­fah­ren in der Sache. Das kann sogar ziem­lich teu­er wer­den. Bei­spiels­rech­nung: Nach 10 Jah­ren müs­sen Sie für eine aus­ste­hen­de Ein­la­ge über 10.000 € einen Betrag von ca. 20.000 € aus dem Pri­vat­ver­mö­gen nach­zah­len. Bes­ser: Gibt es ein Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen, dann las­sen Sie sich das von der GmbH aus­zah­len (Über­wei­sungs­be­leg) und zah­len den Betrag anschlie­ßend auf ein Haben-Kon­to der GmbH ein – mit dem Ver­merk: „Ein­zah­lung Stammeinlage“.

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Volkelt-Brief 27/2020

Som­mer 2020: Stress-Ende in Sicht + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Aus­gleich durch Zusatz-Auf­ga­ben + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Luft­bu­chun­gen und ande­re klei­ne Ver­ge­hen + Prak­tisch: Zuschüs­se, Kre­di­te und ande­re Hilfs­maß­nah­men + Digi­ta­les: Robo­ter schnel­ler pro­gram­mie­ren + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Juli 2020 + GmbH/Recht: Aus­kunfts­recht des aus­ge­schie­de­nen Geschäfts­füh­rers + Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils: Nach­träg­li­che Ände­rung der Bewer­tung + Mit­ar­bei­ter: Kei­ne Krank­mel­dung per Whats­App + Form­vor­schrif­ten: Anmel­dung oder Auf­lö­sung einer GmbH + Digi­ta­le Ver­trä­ge: Kei­ne Rechts­be­ra­tung – und kos­ten weniger

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