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Volkelt-Briefe

Internet: So testen Sie Ihre Homepage nach den neuen Google-Kriterien

Goog­le hat – wir haben dar­über berich­tet – neue Such­kri­te­ri­en ein­ge­führt, nach denen Inter­net-Sei­ten bewer­tet und gelis­tet wer­den (vgl. Nr. 18/2015). Wich­tig ist die­se Ände­rung für Unter­neh­men, die sich an ein jun­ges Publi­kum rich­ten oder die Online-Shops betrei­ben. Es geht dar­um, wie kom­for­ta­bel auf den Inter­net-Sei­ten mit dem Smart­phone navi­giert wer­den kann. Das ist wich­tig, weil – so die Anga­ben laut Goog­le – 74 % aller Nut­zer eine Sei­te nur dann noch­mals besu­chen, wenn die­se für das Smart­phone opti­miert ist. Ten­denz: stei­gend. Häu­figs­te Aus­schluss-Kri­te­ri­en sind: Die Schrift ist zu klein und damit nur schwer les­bar, die Navi­ga­ti­ons­punk­te lie­gen zu eng nebeneinander. … 

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URLpulse: Kennen Sie die Web-Zahlen Ihrer Konkurrenten?

Die meis­ten Unter­neh­men haben unter­des­sen gute Mög­lich­kei­ten, die Reich­wei­te und Akzep­tanz ihrer Inter­net-Sei­ten exakt nach zu ver­fol­gen. Das betrifft die Zahl der täg­lich auf­ge­ru­fe­nen Web­sites oder die Zahl der täg­li­chen Besu­cher (Visits). Mehr noch: Es ist mög­lich, die Dau­er des Auf­ent­halts auf den Web­sites nach­zu­voll­zie­hen, oder sich die TOP-10 der auf­ge­ru­fe­nen Web­sites anzei­gen zu las­sen. Dane­ben sind voll­stän­di­ge sta­tis­ti­sche Aus­wer­tun­gen in der Zeit­rei­he mög­lich. In der Tat sind die Web­sites der Kon­kur­renz eine gute Mög­lich­keit, sich einen Über­blick über die Per­for­mance der Kon­kur­renz-Unter­neh­men zu machen. Als Geschäfts­füh­rer möch­te man selbst­ver­ständ­lich auch ger­ne wis­sen, wie die Web­sites der Kon­kur­ren­ten posi­tio­niert sind. Z. B. Wie vie­le User hat der Kon­kur­rent tatsächlich?

Für die Pra­xis: Dazu gibt es jetzt ein kos­ten­frei­es und jeder­mann zugäng­li­ches Ange­bot eines Inter­net-Anbie­ters aus Neuseeland/Auckland. Unter der Internet-Adresse …

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Volkelt-Briefe

Steuerprüfer untersuchen websites von Unternehmen

Auf dem jähr­li­chen IHK-Neu­jahrs­emp­fang ergibt sich immer wie­der die Mög­lich­keit zu inter­es­san­ten Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen zu The­men, über die sonst nur am Ran­de gespro­chen wird. Die­ses Jahr zum Bei­spiel über die neu­en Metho­den der Betriebs­prü­fer. Auf­fäl­lig sind vor allem 2 Punkte:

  1. Beson­ders ärger­lich wird von vie­len Unter­neh­mern die Pra­xis der Finanz­be­hör­den moniert, wonach Umsät­ze nach Durch­schnitts­wer­ten „ver­probt“ wer­den (vgl. zuletzt Vol­kelt-Brief Nr. 50/2011).
  2. Auf­fäl­lig auch: Vie­le Kol­le­gen berich­ten über­ein­stim­mend, dass die Steu­er­be­hör­den zuneh­mend Infor­ma­tio­nen aus dem Inter­net zu Zwe­cken der Besteue­rung nut­zen.

Auch bei uns in der Redak­ti­on mel­den sich immer mehr Geschäfts­füh­rer von GmbHs (Bera­tung, Dienst­leis­tung, Wer­bung, Wei­ter­bil­dung) – die vom Steu­er­prü­fer zu ihren auf den Web­sites ange­zeig­ten Akti­vi­tä­ten, Geschäfts­rei­sen, Refe­ren­zen und ande­ren mehr oder weni­ger ver­trau­li­chen Geschäfts-Infor­ma­tio­nen befragt wer­den. Das Ziel des Prü­fers: Gesucht wer­den Anhalt­punk­te für Zusatz-Umsät­ze, die aus den Steu­er­un­ter­la­gen nicht her­vor­ge­hen. Recht­lich ist das nicht zu bean­stan­den. Die Finanz­be­hör­den dür­fen alle öffent­li­chen Infor­ma­tio­nen im Besteue­rungs­ver­fah­ren nut­zen und dem Geschäfts­füh­rer dazu Fra­gen zu stellen.

Für die Pra­xis: Rich­ten Sie sich dar­auf ein, dass alle Informationen, …

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Internet: So kommen Sie günstiger an eine Top-Level-Domain

Am 12.1.2012 star­tet die Bewer­bungs­run­de für die neu­en Inter­net-Adres­sen. Neben den bis­her übli­chen Bezeich­nun­gen wie de, com, org, eu wird es dann auch mög­lich sein, z. B. die Fir­men­be­zeich­nung oder ande­re Begriff­lich­kei­ten als Inter­net-Adres­se zu wäh­len. Bei­spie­le: www.auto.vw und www.maschinen.bosch oder www.brotaufstrich.nutella oder www.golf. Ab 1.1.2013 sol­le es laut Inter­net-Behör­de ICANN mög­lich sein, mit den neu­en Domains im Inter­net erreich­bar zu sein.

Für die Pra­xis: Die Behör­de lässt sich die Ver­ga­be der neu­en Domains „ver­sil­bern“ – d. h. zum Start sind extrem hohe Gebüh­ren fäl­lig. Eine Regis­trie­rung lohnt also nur für grö­ße­re Unter­neh­men oder bekann­te Mar­ken, die unbe­dingt geschützt wer­den müs­sen. Zu den kon­kre­ten Bedin­gun­gen lesen Sie unter Die Infor­ma­ti­on für den Vol­kelt-Brief Nr. 26/2011. Kos­ten­güns­ti­ger und damit inter­es­sant für klei­ne­re Unternehmen …

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Volkelt-Brief 46/2011

The­men heu­te: ELSTAM kommt spä­ter – auch Geschäfts­füh­rer soll­ten FA-Infor­ma­ti­ons­bo­gen prü­fen + Grenz­na­he GmbH: Vor­sicht bei Weg­zug zum Nach­barn + Schen­kung unter Vor­be­halt: Finanz­äm­ter wen­den neue Vor­schrif­ten an + Ken­nen Sie die Web-Zah­len Ihrer Kon­kur­renz? + Inves­ti­ti­ons-Rück­la­ge: Weni­ger, aber Fort­schrei­bung ist mög­lich + Selbst­an­zei­ge: Prü­fungs­an­ord­nung auf „Nich­tig­keit” prü­fen + BISS

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Volkelt-Brief 20/2011

The­men heu­te: Neu­er Steu­er­prüf-Fra­ge­bo­gen – ACHTUNG: Behör­den wol­len wie­der mal zu viel wis­sen + Wich­ti­ges Urteil: Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen auf Web­sites – run­ter vom Ser­ver  + Frist bei Kün­di­gung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­tra­ges + Fal­sche E‑Mails vom Finanz­amt + Heim­li­che Video-Auf­nah­men brin­gen nichts + BISS