Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuerprüfer untersuchen websites von Unternehmen

Auf dem jähr­li­chen IHK-Neu­jahrs­emp­fang ergibt sich immer wie­der die Mög­lich­keit zu inter­es­san­ten Gesprä­chen mit Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen zu The­men, über die sonst nur am Ran­de gespro­chen wird. Die­ses Jahr zum Bei­spiel über die neu­en Metho­den der Betriebs­prü­fer. Auf­fäl­lig sind vor allem 2 Punkte:

  1. Beson­ders ärger­lich wird von vie­len Unter­neh­mern die Pra­xis der Finanz­be­hör­den moniert, wonach Umsät­ze nach Durch­schnitts­wer­ten „ver­probt“ wer­den (vgl. zuletzt Vol­kelt-Brief Nr. 50/2011).
  2. Auf­fäl­lig auch: Vie­le Kol­le­gen berich­ten über­ein­stim­mend, dass die Steu­er­be­hör­den zuneh­mend Infor­ma­tio­nen aus dem Inter­net zu Zwe­cken der Besteue­rung nut­zen.

Auch bei uns in der Redak­ti­on mel­den sich immer mehr Geschäfts­füh­rer von GmbHs (Bera­tung, Dienst­leis­tung, Wer­bung, Wei­ter­bil­dung) – die vom Steu­er­prü­fer zu ihren auf den Web­sites ange­zeig­ten Akti­vi­tä­ten, Geschäfts­rei­sen, Refe­ren­zen und ande­ren mehr oder weni­ger ver­trau­li­chen Geschäfts-Infor­ma­tio­nen befragt wer­den. Das Ziel des Prü­fers: Gesucht wer­den Anhalt­punk­te für Zusatz-Umsät­ze, die aus den Steu­er­un­ter­la­gen nicht her­vor­ge­hen. Recht­lich ist das nicht zu bean­stan­den. Die Finanz­be­hör­den dür­fen alle öffent­li­chen Infor­ma­tio­nen im Besteue­rungs­ver­fah­ren nut­zen und dem Geschäfts­füh­rer dazu Fra­gen zu stellen.

Für die Pra­xis: Rich­ten Sie sich dar­auf ein, dass alle Informationen, …

die Sie auf ihren web­sites öffent­lich stel­len, auch den Finanz­be­hör­den bekannt sind. Prü­fen Sie vor­ab, ob Sie wol­len, dass die Finanz­be­hör­den sol­che Infor­ma­tio­nen erhal­ten. Beach­ten Sie dazu: Das kön­nen ein­fa­che Neben­säch­lich­kei­ten sein, die für Sie selbst­ver­ständ­lich sind, den Finanz­be­hör­den aber den Anlass für wei­te­re Nach­prü­fun­gen bie­ten (Bei­spie­le: Bericht über das Geschäfts­ju­bi­lä­um mit einem Hin­weis auf die damit ver­bun­de­ne Geburts­tags­fei­er des Chefs, Infor­ma­tio­nen zu gemisch­ten Geschäfts­rei­sen). In der Pra­xis soll­te das aber nicht so weit gehen, dass die Mit­ar­bei­ter in der inter­nen und exter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on über das Inter­net behin­dert wer­den. Sinn­voll ist es, wenn Sie sich zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter ein- bis zwei­mal im Jahr die Mühe machen und Ihre Web­sites gründ­lich nach steu­er­sen­si­blen Infor­ma­tio­nen prü­fen und die­se entschärfen.

Schreibe einen Kommentar