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GmbH-Größenklassen: Kleine GmbH wird „größer”

Klei­ne­re GmbHs, die an der Schwel­le zur mit­tel­gro­ßen GmbH lie­gen, müs­sen immer auf­pas­sen, dass sie nicht grö­ßer wer­den und so zusätz­li­che und teu­re Bilanz­vor­schrif­ten umset­zen müs­sen. Mit der neu­en EU-Bilan­z­­richt­li­nie

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 46/2011

The­men heu­te: ELSTAM kommt spä­ter – auch Geschäfts­füh­rer soll­ten FA-Infor­ma­ti­ons­bo­gen prü­fen + Grenz­na­he GmbH: Vor­sicht bei Weg­zug zum Nach­barn + Schen­kung unter Vor­be­halt: Finanz­äm­ter wen­den neue Vor­schrif­ten an + Ken­nen Sie die Web-Zah­len Ihrer Kon­kur­renz? + Inves­ti­ti­ons-Rück­la­ge: Weni­ger, aber Fort­schrei­bung ist mög­lich + Selbst­an­zei­ge: Prü­fungs­an­ord­nung auf „Nich­tig­keit” prü­fen + BISS

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Nichtige Prüfungsanordnung macht Selbstanzeige möglich …

Nach dem Schwarz­geld­be­kämp­fungs­ge­setz ist eine Selbst­an­zei­ge mit Straf befrei­en­der Wir­kung nur mög­lich, solan­ge die Prü­fung noch nicht ange­ord­net wur­de. Die Selbst­an­zei­ge muss also vor Bekannt­ga­be der Prü­fungs­an­ord­nung gestellt wer­den (§ 196 AO).

Für die Pra­xis: Ist die Prü­fungs­an­ord­nung nichtig, …