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Volkelt-Briefe

PR-Gau: Ist der VW-Vorstand noch zu retten?

PR-Spe­zia­lis­ten kön­nen sich etwas abschau­en und auch die Chef-Rhe­to­ri­ker unter den Kol­le­gen kön­nen ja immer etwas dazu ler­nen: Die im VW-Vor­stand für Integrität/Compliance ver­ant­wort­li­che Diplom Öko­no­min Hil­trud Wer­ner hat jetzt im Han­dels­blatt-Inter­view vor­ge­legt, wie man mit pro­fes­sio­nel­ler Spra­che Din­ge ver­keh­ren kann. Bemer­kens­wert sind Aus­sa­gen wie „VW-Kun­den haben weder Ver­lus­te noch Schä­den erlit­ten“. Als Gegen­maß­nah­me räso­niert sie: „Wir haben die Zahl unse­rer Mit­ar­bei­ter in den letz­ten drei Jah­ren allei­ne in der Kon­zern­zen­tra­le fast ver­drei­facht“ (?). Ist das mutig, abge­ho­ben oder rea­li­täts­fremd? Kon­zern-Manie? Ich las­se das ein­fach ein­mal unkom­men­tiert. Was mei­nen Sie >  Lothar.Volkelt@GmbH-GF.de .

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VW-Folgen: Schweigen oder den Arbeitgeber belasten?

Weil der VW-Vor­stand Heinz-Jakob Neu­ßer bei der Auf­klä­rung der Die­sel-Affä­re gegen sei­ne arbeits­recht­li­che Ver­schwie­gen­heits­pflicht (so aus­drück­lich ver­ein­bart im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag) ver­sto­ßen hat, wur­de er mit sofor­ti­ger Wir­kung frei­ge­stellt und frist­los gekün­digt. Der wird die­se Kün­di­gung nicht hin­neh­men, son­dern die Recht­mä­ßig­keit vor dem Arbeits­ge­richt klä­ren las­sen. Inter­es­sant auch für Geschäfts­füh­rer: Kann sich ein Vor­stands­mit­glied, Geschäfts­füh­rer oder lei­ten­der Ange­stell­ter auf sei­ne arbeits­ver­trag­li­che Ver­schwie­gen­heits­pflicht beru­fen, wenn im staatsanwaltlichen/gerichtlichen Ver­fah­ren ermit­telt wird? Und: Ist eine so begrün­de­te frist­lo­se Kün­di­gung kor­rekt und wirk­sam. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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Groß gegen klein: Zulieferer gegen Konzern/ VV-Prevent

Seit Fer­di­nand Piech wis­sen wir, dass die ver­meint­li­che Sicher­heit eines Groß­kun­den nur eine Sei­te der Medail­le ist. Dage­gen steht – und Piech hat die­se Pra­xis mit Tie­fen­wir­kung bis heu­te durch­ex­er­ziert – die Dau­men­schrau­be des Preis­dik­tats. In Insi­der­krei­sen sprich man von einer Mar­ge von max. 8 %, die VW und ande­re Auto-Kon­zer­ne ihren Zulie­fern zuge­ste­hen (vgl. Nr. 30/2016). Hin­ter den Kulis­sen sprich man von ver­trag­li­cher Gän­ge­lung und unzu­läs­si­gen Ein­grif­fen in die Geschäfts­po­li­tik der Zulie­fe­rer. Der­zeit beschäf­ti­gen sich die Gerich­te mit den Lie­fer­stopps des VW-Zulie­fe­rers Pre­vent. Soweit, dass Gesell­schaf­ter, Geschäfts­füh­rer und Mit­ar­bei­ter des Zulie­fe­rers ins Visier genom­men wur­den. O‑Ton der VW-Anwäl­te: „Ja – man habe Recher­chen über die Pre­vent-Grup­pe in Auf­trag gege­ben, um mehr Trans­pa­renz über deren Struk­tu­ren und Netz­wer­ke zu bekom­men”. Gegen­maß­nah­men: Selbst die einst­wei­li­ge Ver­fü­gung des LG Braun­schweig auf Been­di­gung des Pre­vent-Lie­fer­stopps konn­te nicht ver­hin­dern, dass die Bän­der der VW-Pro­duk­ti­on für eini­ge Wochen still standen.

Fazit:

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Volkelt-Brief 45/2017

Empö­rend: Zwei­er­lei Maß bei Sozi­al­ver­si­che­rungs-Betrug + Geschäfts­be­richt: ACHTUNG – das Finanz­amt liest mit !  + Digi­ta­li­sie­rung: BIG DATA macht das Ren­nen – Ihre Chan­ce als „Klei­ner“ + Arbeits­recht (1): Eck­punk­te der neu­en Ent­sen­de-Richt­li­nie + Arbeits­recht (2): Ver­län­ger­te Kün­di­gungs­fris­ten für die Mit­ar­bei­ter + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Rechts­schutz für Kla­ge wegen Die­sel­ga­te + GmbH-Steu­ern: End­gül­ti­ges „Aus” für steu­er­li­che Sanierungshilfe

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

TÜV TÖFF ROLLATOR

Im Prin­zip haben ja alle Bescheid gewusst, die Sache für einen rich­ti­gen guten Coup gehal­ten und bes­tens ver­dient. So gese­hen han­delt es sich beim Die­sel­ga­te – wie soll ich das aus­drü­cken – um eine Art kol­lek­ti­ver Erleuch­tung, die weit über die Reich­wei­te gewöhn­li­cher Erfin­dun­gen hin­aus­reicht. Aller­dings wird es dafür kei­nen Ein­stein- und kei­nen Nobel-Preis geben. Nach wie vor beein­druckt sind wir aber von dem Soft­ware-Ent­wick­ler, der zuerst etli­che Stun­den damit ver­bracht hat, die TÜV-Umge­bung zu simu­lie­ren und damit – sagen wir es ein­mal ganz offen – die gan­ze Repu­blik ver­arscht hat. Wobei das gar nicht so kom­pli­ziert ist. Hät­ten wir auch drauf kom­men kön­nen. Ist ja auch kein Teu­fels­zeug, wenn der Jog­ger merkt, dass er auf einem Lauf­band rennt. Selbst dann, wenn er vor sich auf dem Moni­tor durch herr­li­che Tos­ka­na-Land­schaf­ten spu­tet. Im Prin­zip reicht eine Kame­ra an der rich­ti­gen Stel­le – etwa um im Bild zu blei­ben – am Hin­ter­kopf – aus. Zeigt die nur das Stand­bild vom Fit­ness-Cen­ter oder eben eine lang­wei­li­ge TÜV-Werk­hal­le, dann ist klar: Die Bei­ne lau­fen im Ste­hen – also auf dem Simu­la­tor. Allei­ne schon, um zu ver­mei­den, dass in die Werk­hal­le gif­ti­ge Gase und Dämp­fe wei­chen, muss dann eben der Blue-Fil­ter auf „on“ gestellt wer­den. Ansons­ten droht kei­ne direk­te Gefahr für Leib und Leben.

Oder es war eben doch Alles ganz anders. Phä­no­men BIG-ROBOT, ver­gleich­bar der Ent­wick­lung im BIG DATA hat sich denn doch Alles etwas ver­selbst­stän­digt und die Robo­ter-gesteu­er­te-Pro­gram­mie­rung hat die pro­fi­ta­bels­te aller Lösun­gen ange­peilt und an der Soft­ware stän­dig her­um­op­ti­miert, bis es die Juris­ten aus Ame­ri­ka zufäl­lig ent­deckt haben. Kein Wun­der, dass das Ent­set­zen in den Ent­wick­lungs­ab­tei­lun­gen bei Bosch, VW, Audi und Kon­sor­ten groß ist – war man doch bis­her davon aus­ge­gan­gen, dass die IT ein nütz­li­cher Gehil­fe aber kein eigen­ver­ant­wort­li­ches Ent­wick­lungs-Mons­ter ist. Womög­lich gesteu­ert aus den Räu­men des ehe­ma­li­gen Radio­sen­ders Eri­wan, dem ver­meint­li­chen Nest, von dem aus alle Com­pu­ter-Hacker der Welt her­aus agie­ren. Wie dem auch sei. Wir kön­nen das nicht ent­schei­den. Fakt ist jeden­falls, dass auf dem Fir­men­park­platz ver­mehrt die­se Gestal­ten unter­wegs sind, die bevor­zugt an neu­en Die­sel-Fahr­zeu­gen klei­ne Visi­ten­kärt­chen unter den Schei­ben­wi­scher ste­cken. Import-Export. Macht ja kaum einen Unter­schied, ob die Dreck­schleu­dern in Stutt­gart oder in Ulan Bator her­um­fah­ren. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie auf jeden Fall, wenn Sie anfan­gen für den Elek­tro-Rol­la­tor zu spa­ren. Was glau­ben Sie denn, was der in ein paar Jah­ren kos­ten wird?

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VW oder Daimler – Wer war schneller mit der „Selbstanzeige”?

Wir berich­ten an die­ser Stel­le immer wie­der über Kar­tell­ver­fah­ren – auch über die umstrit­te­ne Kron­zeu­gen­re­ge­lung, nach der einen Kar­tell­ver­stoß anzei­gen­des Unter­neh­men straf­frei bleibt. Aktu­ell: Jetzt hat der VW-Kon­zern – gemein­sam mit den Toch­ter­un­ter­neh­men AUDI und Por­sche – eine Selbst­an­zei­ge beim Kar­tell­amt ein­ge­reicht und Abspra­chen mit den Kon­kur­renz-Unter­neh­men BMW und Daim­ler-Benz ein­ge­räumt. Neu­es­te Ent­wick­lung: Daim­ler soll schnel­ler gewe­sen sein mit er Selbstanzeige.

Aus­führ­lich dazu > Spie­gel Online

Bri­sant: Anschei­nend waren ERFA-Grup­pen (Erfah­rungs­aus­tausch-Grup­pen) bis in die Unter­ab­tei­lun­gen in der größ­ten deut­schen Bran­che an der Tages­ord­nung. Jetzt muss das Bun­des­kar­tell­amt „von Amts wegen” han­deln. Es dürf­ten die höchs­ten jemals in Deutsch­land aus­ge­spro­che­nen Kar­tell­stra­fen wer­den. Gespannt sein darf man, ob es VW gelingt, in den Kron­zeu­gen-Sta­tus zu kom­men und damit straf­frei aus­zu­ge­hen. Wir hal­ten Sie über die Hin­ter­grün­de auf dem Laufenden.

Auch für den Geschäfts­füh­rer klei­ne­rer Unter­neh­men wird das The­ma Fusion/Preise /Konditionenpolitik immer mehr zum Pro­blem. Ach­ten Sie dar­auf, wer an Bran­chen­tref­fen zu die­sen The­men teil­nimmt. Hal­ten Sie sich zurück. Das Bun­des­kar­tell­amt wirbt auf sei­nen Inter­net-Sei­ten offen­siv für das anony­me Anzeig-Ver­fah­ren, das Pri­vat­per­so­nen (auch Ihren Mit­ar­bei­tern) strik­te Anony­mi­tät zusi­chert. Beach­ten Sie dazu das Por­tal www.business-keeper.de – das zur Korruptions­bekämpfung begrün­det wur­de, unter­des­sen auch die Mit­ar­bei­ter in Fir­men ani­miert, jeg­li­che Com­pli­ance-Ver­stö­ße (z. B. auch gegen Wett­be­werbs­vor­schrif­ten) anonym zu melden.

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Volkelt-Brief 07/2017

Kei­ner wird geschont: Kar­tell­stra­fe kei­ne Betriebs­aus­ga­be + GF-Ver­gü­tung: Mehr Fest-Gehalt – weni­ger varia­ble Bezü­ge für Geschäfts­füh­rer +  GmbH-Inter­na: Bear­bei­ten Sie nur prä­zi­se Anfra­gen + Geld/Finanzen: Wann genügt die offe­ne Laden­kas­se? + Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: So pro­fi­tiert das FA + Kos­ten: Mit frei­en Mit­ar­bei­tern lässt sich immer noch spa­ren +  GmbH-Kri­se: FA betei­ligt sich nicht mehr an Sanie­run­gen +  BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 39/2016

Volkelt-FB-01VW-Die­sel-Affä­re: Wirt­schafts­krieg um Markt­an­tei­le + Recht: Vor­schrif­ten für die kom­mu­na­le und die gemein­nüt­zi­ge GmbH + Füh­rungs­tech­ni­ken: Ohne Selbst­kri­tik geht es nicht + Mit­ar­bei­ter: Geschäfts­füh­rer hat die Per­so­nal-Hoheit in der GmbH + Bilanz: Rück­la­ge für den Erwerb einer GmbH-Betei­li­gungSteu­er­fahn­dung: Aus­künf­te über Wer­be­an­zei­gen in der Pres­se + Mit­ar­bei­ter: Füh­rungs­kräf­te sind kei­ne Moti­va­ti­ons­künst­ler + BISS

 

 

 

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VW-Diesel-Affäre: Wirtschaftskrieg um Marktanteile

Dass sich mit der Nomi­nie­rung Donald Trumps zum Prä­si­dent­schafts-Kan­di­da­ten auch der Ton um TTIP ver­än­dert, war zu erwar­ten. Hat­ten doch zuvor schon die US-Anwäl­te die Erfah­rung gemacht, dass man den Euro­pä­ern den ame­ri­ka­ni­schen Markt madig machen kann. Unter­des­sen ver­kau­fen die deut­schen Her­stel­ler in den USA 1,4 Mio. light vehic­les (Pkw und klei­ne Nutz­fahr­zeu­ge). Das ent­spricht 24 Mrd. EUR, der Markt­an­teil beträgt 8,0 % (Zah­len: 2015).

Dage­gen steht:

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Volkelt-Brief 36/2016

Volkelt-FB-01David gegen Goli­ath: Was tun gegen die Herr­schaft des Klein­ge­druck­ten? + Ver­här­te­te Fron­ten: So bleibt die GmbH wenigs­tens hand­lungs­fä­hig + KSV: Wer­be­kos­ten wer­den 2017 ent­las­tet + Abzeichnen/Anweisen: War­um Ihre Unter­schrift les­bar sein soll­te + GmbH-Recht: Beschwer­de gegen ein Pflicht­of­fen­le­gungs-Urteil + Betrug: Vor­sicht bei E‑Mails mit dem Absen­der „Finanz­be­hör­den“ + BISS