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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 40/2019

Öffent­li­che Auf­trä­ge: Nicht nur Bera­ter kön­nen gutes Geld ver­die­nen + Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Klein­ge­druck­te kommt es an … + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Auf den Strom­preis kommt es an + Wirt­schafts-Trends: Was Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen … Digi­ta­les: Weni­ger Fleisch­kon­sum – der Markt wächst Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Okto­ber 2019 + Neue Rechts­la­ge: Befris­tung des Urlaubs­an­spruch + Fol­gen der EuGH-Recht­spre­chung zur Arbeits­zeit­er­fas­sung + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Steu­er­schäd­li­che Ver­zö­ge­rung beim Fahr­ten­buch + Geschäfts­füh­rer: Been­di­gung eines unwirk­sa­men Anstel­lungs­ver­tra­ges

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Neue Rechtslage: Befristung des Urlaubsanspruch

Der Anspruch eines Arbeit­neh­mers erlischt nur dann am Ende des Kalen­der­jah­res oder eines zuläs­si­gen Über­tra­gungs­zeit­raums, wenn der Arbeit­ge­ber den Arbeit­neh­mer zuvor in die Lage ver­setzt hat, sei­nen Urlaubs­an­spruch wahr­zu­neh­men, und der Arbeit­neh­mer den Urlaub den­noch aus frei­en Stü­cken nicht genom­men hat. Im Klar­text: Sie müs­sen den Arbeit­neh­mer recht­zei­tig dazu auf­for­dern, den ihm zuste­hen­den Rest­ur­laub anzu­tre­ten (BAG, Urteil v. 19.2.2019, 9 AZR 423/16).

In den meis­ten Betrie­ben ver­fährt man nach der alten Rechts­la­ge. Danach muss der Urlaub im lau­fen­den Geschäfts­jahr genom­men wer­den, kann nur aus­nahms­wei­se über­tra­gen wer­den und ver­fällt auch dann nicht, wenn der Arbeit­ge­ber den Arbeit­neh­mer nicht in die Lage ver­setzt, sei­nen Urlaub rechts­zei­tig zu neh­men.  Mit die­sem Urteil schafft das Bun­des­ar­beits­ge­richt neue Fak­ten. In der Pra­xis läuft die neue Rechts­la­ge dar­auf hin­aus, dass der Urlaubs­an­spruch grund­sätz­lich gilt – auch über­trag­bar und nur dann ent­fällt, wenn der Arbeit­neh­mer trotz Mah­nung des Arbeit­ge­bers auf sei­nen Urlaub ver­zich­tet. Auf den Stich­tag 1.4. des Fol­ge­jah­res soll­ten Sie den­noch fest­hal­ten. Nur so kön­nen Sie unkon­trol­liert gro­ße Urlaubs­vo­lu­men verhindern.

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Mitarbeiter: EuGH-Urlaubsurteile – was tun?

Nach den zwei aktu­el­len EuGH-Urtei­len zum Anspruch auf  Aus­zah­lung (die Pres­se hat dazu aus­führ­lich berich­tet) stellt sich die Fra­ge, wie Sie als Arbeit­ge­ber dar­auf rich­tig reagie­ren. Gibt es in den Arbeits­ver­trä­gen kei­ne Frist für die Über­trag­bar­keit des Urlaubs­an­spruchs ins nächs­te Jahr, soll­ten das für alle neu­en Ver­trä­ge beach­ten. Ter­min: 31.3. des Fol­ge­jah­res. Wird der Urlaub bis dahin nicht genom­men, ver­fällt der Anspruch. Ansons­ten gilt: Wei­sen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter recht­zei­tig (Beginn des 4. Quar­tals) dar­auf hin,  dass Urlaubs­an­spruch besteht, die­ser bis zum Jah­res­en­de ange­mel­det und genom­men wer­den soll und dass Sie als Arbeit­ge­ber Wert dar­auf legen, dass die Mit­ar­bei­ter Rege­ne­ra­ti­on ein­pla­nen (Quel­le: C‑619/16 und ande­re).

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Volkelt-Brief 25/2017

Der Fall Tön­nies: Jetzt zah­len alle für einen Feh­ler + GmbH-Finan­zen: Es gilt das Klein­ge­druck­te + Urlaubs-Aus­hil­fen: Was geht und was es kos­ten darf + GF/Personal: Mit­ar­bei­ter muss Urlaubs-Anspruch nach­wei­sen + GF/Marketing: Wer­be­kos­ten wer­den 2018 ent­las­tet + GF/Rewe: Steu­er­prü­fer prüft GmbH-Immo­bi­len + GmbH-Finan­zen: Klei­ne­re Anschaf­fun­gen müs­sen bis 2018 war­ten +

BISS die Wirtschaft-Satire

 

 

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GF/Personal: Mitarbeiter muss Urlaubs-Anspruch nachweisen

Wenn ein neu­er Mit­ar­bei­ter Urlaub bean­tra­gen möch­te, gilt: Solan­ge er kei­ne Urlaubs­be­schei­ni­gung des alten Arbeit­ge­bers bei­bringt oder ander­wei­tig nach­weist, ob und wie viel Urlaub bereits gewährt wor­den ist, sind Sie berech­tigt, die Urlaubs­ge­wäh­rung hin­aus­schie­ben. Der Mit­ar­bei­ter kann die­se Urlaubs­be­schei­ni­gung beim alten Arbeit­ge­ber anfor­dern. Die­ser ist ver­pflich­tet, dem Arbeit­neh­mer bei Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses eine Beschei­ni­gung über den gewähr­ten oder abge­gol­te­nen Urlaub aus­zu­hän­di­gen (§ 6 Abs.2 BUrlG). Umge­kehrt gilt das auch für Sie: Auch Sie sind ver­pflich­tet, einem aus­ge­schie­de­nen Mit­ar­bei­ter eine kor­rek­te Urlaubs­be­schei­ni­gung auszustellen.

Die Urlaubs­be­schei­ni­gung muss enthalten:

  • Voll­stän­di­ger Name, falls nötig auch Geburts­da­tum oder Anschrift,
  • Kalen­der­jahr, für das die Beschei­ni­gung aus­ge­stellt wird,
  • Zeit­raum, in dem das Arbeits­ver­hält­nis bestan­den hat,
  • Urlaubs­an­spruch für das Kalenderjahr,
  • Anzahl der für das Kalen­der­jahr gewähr­ten oder abge­gol­te­nen Tage Urlaub (ohne über­tra­ge­nen Urlaub aus dem Vorjahr),
  • Hin­weis auf Umfang des Arbeits­ver­hält­nis­ses, wenn Abwei­chun­gen von der Fünf-Tage-Woche vorliegen.

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Volkelt-Brief 33/2016

Volkelt-FB-01Stra­te­gi­sche Invests: Sind und blei­ben „Chef­sa­che“ + Ladung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Sams­tag, Sonn­tag, Fei­er­tag + BAV: Betriebs­ren­ten kos­ten Steu­ern auf fik­ti­ven Gewinn + Fremd-Geschäfts­füh­rer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub + Geld: 50%-Gesellschafter kann sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig sein + Steu­er: GmbH/UG muss Erb­schaft dop­pelt ver­steu­ern + ACHTUNG: Kei­ne GmbH-Anmel­dung durch Schwei­zer Notar + BISS

 

 

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Mitarbeiter: Urlaubsanspruch bleibt Urlaubsanspruch

Gewäh­ren Sie einem Mit­ar­bei­ter unbe­zahl­ten Son­der­ur­laub, dann hat das kei­nen Ein­fluss auf den sons­ti­gen Urlaubs­an­spruch des Arbeit­neh­mers. Der hat … 

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Volkelt-Brief 20/2014

The­men heu­te: Neue Geset­ze: Zah­lungs­ein­gang soll beschleu­nigt wer­den + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Ver­kauf von besi­cher­tem GmbH-Ver­mö­gen + Kün­di­gungs­grund: Vor­sicht mit Gefäl­lig­kei­ten an Ver­wand­te und Freun­de + NEU: Mehr Spiel­raum für Zin­sen auf Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Nach­wuchs-För­de­rung: Rich­tig drauf­le­gen bei der Azu­bi-Ver­gü­tung + Mit­ar­bei­ter: Urlaubs­an­spruch bleibt Urlaubs­an­spruch + Bilanz­recht: Neue Vor­ga­ben für GmbH-Antei­le + Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rers: Sanie­rung ist kein Grund + BISS

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Urlaubssperre: Was tun, wenn zur Fußball-WM nicht Alles fertig wird

Eigent­lich woll­ten Sie wäh­rend der Fuß­ball-WM Urlaub machen. Aber bereits jetzt ist abseh­bar, dass die eigent­li­chen Pla­nun­gen aus dem Ruder lau­fen, z. B. … 

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Volkelt-Brief 09/2012

The­men heu­te: Groß­han­dels­prei­se stei­gen stark + So fin­den Sie den pas­sen­den Coach + Vor­be­rei­tung auf eine neue Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit ist kein Kün­di­gungs­grund + Jetzt kön­nen Sie sich leich­ter gegen die Abzo­cke von Online-Bran­chen­diens­ten weh­ren + Urlaubs­an­spruch darf nicht von Min­dest­ar­beits­zeit abhän­gig sein + Vor­sicht bei hohen Ansprü­chen an Deutsch­kennt­nis­se des Mit­a­bei­ters * BISS