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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Urlaubsanspruch bleibt Urlaubsanspruch

Gewäh­ren Sie einem Mit­ar­bei­ter unbe­zahl­ten Son­der­ur­laub, dann hat das kei­nen Ein­fluss auf den sons­ti­gen Urlaubs­an­spruch des Arbeit­neh­mers. Der hat …unge­kürzt Anspruch auf den ihm zuste­hen­den gesetz­li­chen Min­dest­ur­laub (Bun­des­ar­beits­ge­richt, Urteil vom 6.5.2014, 9 AZR 678/12).

Inso­fern sind die gesetz­li­chen Vor­ga­ben aus dem Bun­des­ur­laubs­ge­setz „unab­ding­bar“. Das soll­ten Sie in Ihrer Arbeits­zeit­rech­nung berück­sich­ti­gen, wenn Sie einem Mit­ar­bei­ter einen unbe­zahl­ten Son­der­ur­laub genehmigen.

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