Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2015 bis zum 31.3.2015 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2016 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2015 im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses (Zu den GmbH-Größenklassen > vgl. Nr. 4/2015). …
Schlagwort: Terminsache
Volkelt-Brief 12/2015
Wirtschaft und Politik: Nach der Frauenquote ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung + Der Fall Tönnies: Kein Beschluss ohne Formvorschriften + Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses 2014 + Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV) + Steuer: GmbH zahlt private Verbindlichkeiten per Scheck + Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam + Geschäftsführer unterwegs: Das Handy ist kein Navigationssystem + BISS …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2014 bis zum …
Volkelt-Brief 05/2014
Themen heute: IT - was passiert, wenn Sie sich vom Partner oder dem Geschäftspartner trennen? + GmbH-Kauf: Wirtschaftsprüfer haftet für Fehlinformationen + Gewinnausschüttung: Gesellschafter können mehr gestalten + Geschäftsführer-Haftung: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag + Bonität: Eigene Recherchen kosten nicht viel + Kartellverfahren: Schadensersatz müssen alle zahlen + Mitarbeiter: Arbeitsgericht stärkt Sie gegen AGG-Hopper+ Terminsache 15.2 – Jahresmeldung zur Sozialversicherung + BISS …
Bis zum 31.5.2012 müssen Sie als Geschäftsführer das Finanzamt über die Beteiligungssituation in der GmbH informieren. Und zwar dann, …