vGA: Finanzamt straft Gesellschafter doppelt ab + Geschäftsführungs-Fehler: Reden statt Prozessieren + Geschäftsführer-Perspektive: Krank sein – NEIN Danke + Digitales: Die App für den Service – BMW macht´s vor + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten September 2019 + GmbH/Recht: Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen der GmbH und ihrem (Ex-)Geschäftsführer + GmbH/Steuer: Union legt Entwurf für eine Unternehmenssteuerreform vor + vGA: Finanzbehörden erkennen die „personenbezogene” Rücklage nicht an + Arbeit/Recht: Zur Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages
Schlagwort: Teileinkünfteverfahren
Mit dem Teileinkünfteverfahren haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer eine gute Möglichkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Vorteil zu versteuern. Das gilt auch für Ihre Gewinneinkünfte aus der GmbH – also die Gewinnausschüttungen, die Sie zusammen mit Ihren Gesellschaftern nach Abschluss des Geschäftsjahres beschließen. Stichwort: Gewinnverwendungsbeschluss. Wählen Sie das Teileinkünfteverfahren, müssen Sie nur 60% des ausgeschütteten Gewinns mit Ihrem persönlichen ESt-Satz versteuern. 40 % bleiben steuerfrei. Die zu erzielende Ersparnis ist eine Rechenaufgabe für Ihren Steuerberater.
ACHTUNG: …
Volkelt-Brief 29/2018
Führung in digitalen Zeiten: Wie behalten Sie eigentlich den Überblick? + Schlanke Führung: Meeting oder Intranet/Outlook – was passt wann besser + Digitales: Wie und wann Sie neue Projekte sinnvoll ausgliedern + Geschäftsführer Haftung: Vorsicht „Baugeld“ – Sie müssen richtig dokumentieren + Überzogen: Öffentliches Anschwärzen rechtfertigt die Einziehung des GmbH-Anteils + Warnung vor betrügerischen eMails vom Bundesfinanzministerium + Dieselgate (I): BGH bestätigt Klagebefugnis + Geschäftsführer in der Tochter GmbH: Anspruch auf das Teileinkünfteverfahren + VW-Dieselgate (II): Es dauert und dauert und dauert …
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft, der zugleich Gesellschafter der Muttergesellschaft ist und daraus (beruflich veranlasste) Einkünfte aus Kapitalvermögen (Gewinnausschüttungen) bezieht, hat das Wahlrecht, ob er seine Gewinne mit der Abgeltungssteuer oder nach dem (im Einzelfall günstigeren) Teileinkünfteverfahren besteuern will. Voraussetzung: Tätigkeit in der Tochtergesellschaft steht aufgrund besonderer Umstände in einem engen Zusammenhang zur Beteiligung an der Muttergesellschaft (BFH, Urteil v. 27.3.2018, VIII R 1/15).
Weiterführend: Geschäftsführer im Konzern, Volkelt, Springer Science Media
Beantragt der GmbH-Gesellschafter für Gewinnausschüttungen die sog. Günstigerprüfung, versäumt es aber, einen Antrag auf Besteuerung nach dem für ihn günstigeren Teileinkünfteverfahren zu stellen, kann er u. U. – so der BFH – eine Verlängerung der Antragsfrist erreichen und so dennoch vom günstigeren Teileinkünfteverfahren profitieren (BFH, Urteil v. 29.8.2017, VIII R 33/15).
Volkelt-Brief 02/2018
- ACHTUNG: Zwei kleine Änderungen mit großen Auswirkungen + Besuch vom Finanzamt: Was tun, wenn der Prüfer unangemeldet vor der Tür steht + Digital: Vom stationären Handel zum Online-Shop + Fehlendes Zählprotokoll: Kein Grund für eine Umsatz-Schätzung + Steuer: So korrigieren Sie Fehler bei der GmbH-Gewinnbesteuerung + Abgabenordnung: Keine Nachversteuerung nach Schenkung, Verkauf und Reinvestition + Chance: Weniger Steuer für die (geringe) Management-Beteiligung
BISS … die Wirtschaft-Satire
GmbH-Gesellschafter, die zu 25 % und mehr beteiligt sind oder zu 1 % und beruflich für die GmbH tätig sind (Geschäftsführer) werden auf Antrag nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Folge: 60 % der Gewinnausschüttungen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. 40 % des ausgeschütteten Gewinns bleibt steuerfrei. Das rechnet sich immer dann, wenn der Gesellschafter einem niedrigen Steuersatz unterliegt bzw. wenn er mit einem Verlustausgleich oder hohen Werbungskosten seine Steuern drücken kann. Im Einzelfall ist Ihr Steuerberater gefordert. …
Volkelt-Brief 44/2015
Reinfall: Wie die Berater das Hess-Management aushebelten + Rechtsprechung: Wichtige neue Urteile für Geschäftsführer im Überblick + „Theorie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? + Neue Methoden: Wie Steuerprüfer Nachzahlungen durchsetzen + GmbH-Recht: Pflichtoffenlegung ist juristisch „durch“ + Goldesel: Dauerhafter Verlustausgleich in der kommunalen GmbH + Paukenschlag: Solidaritätszuschlag kommt erneut auf den Prüfstand + BISS …
Der Volkelt-Brief 44/2015 > Download als PDF – lesen im „Print”
Das wohl folgenschwerste Urteil für Geschäftsführer kommt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der rückt den Geschäftsführer weiter in Richtung Arbeitnehmer – mit Auswirkungen auf den Kündigungsschutz. Laut EuGH muss der Geschäftsführer bei der Ermittlung des Personalstandes mitgezählt werden. Sie müssen davon ausgehen, dass auch die deutschen Arbeitsgerichte diese Sichtweise aufnehmen und in zukünftigen Kündigungschutz-Verfahren umsetzen. Hier unsere Kurz-Übersicht: …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Verfahren zur Wahl des Besteuerungsverfahrens (Abgeltungssteuer, Teileinkünfteverfahren) bei Gewinnausschüttungen der GmbH entschieden. Dabei ging es um die Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Dabei stellt sich die Frage, ob und ggf. wie der Gesellschafter sein Besteuerungswahlrecht überhaupt noch ausüben kann. Nach der BFH-Rechtsprechung gilt: Der Antrag auf Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist nur bis zur Abgabe der ESt-Erklärung möglich (BFH, Urteil vom 28.7.2015, VIII R 50/14). …