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Volkelt-Briefe

Achtung: Steuer-Wahlrecht gilt nur bis zur Abgabe der Steuererklärung

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat in einem Ver­fah­ren zur Wahl des Besteue­rungs­ver­fah­rens (Abgel­tungs­steu­er, Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren) bei Gewinn­aus­schüt­tun­gen der GmbH ent­schie­den. Dabei ging es um die Besteue­rung einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Dabei stellt sich die Fra­ge, ob und ggf. wie der Gesell­schaf­ter sein Besteue­rungs­wahl­recht über­haupt noch aus­üben kann. Nach der BFH-Recht­spre­chung gilt: Der Antrag auf Regel­be­steue­rung für Aus­schüt­tun­gen aus Betei­li­gun­gen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ist nur bis zur Abga­be der ESt-Erklä­rung mög­lich (BFH, Urteil vom 28.7.2015, VIII R 50/14). …