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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 25/2020

Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Alle müs­sen kür­zer tre­ten + GmbH/Strategie: Anre­gun­gen für die Zeit „danach“ + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Papier und Pra­xis + Prak­tisch: Prei­se neu kal­ku­lie­ren + Digi­ta­les: Hygie­ne – neu erfin­den + GmbH/Finanzen: Gute Ideen für höhe­re Prei­se und mehr Umsatz + Neu­es Urteil: Schutz von Geschäfts­ge­heim­nis­sen + Som­mer­pau­se: Mehr Mög­lich­kei­ten für kurz­fris­ti­ge Beschäf­ti­gun­gen + GmbH/Recht: Rechts­strei­tig­kei­ten blei­ben lie­gen + Neu­es Urteil: Kor­rek­te Aus­stel­lung eines qua­li­fi­zier­ten Arbeits­zeug­nis­ses + GmbH/Recht: gUG (haf­tungs­be­schränkt) ist möglich

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Frei­burg, 19. Juni 2020

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

nicht nur die Mit­ar­bei­ter auf Kurz­ar­beit müs­sen im Geschäfts­jahr 2020 kür­zer tre­ten. Auch alle (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer, die einen Teil ihrer Ver­gü­tung als Tan­tie­me ver­die­nen, wer­den die wirt­schaft­li­che Tal­fahrt in der pri­va­ten Geld­bör­se zu spü­ren bekom­men. In Zah­len: 3 von 4 Geschäfts­füh­rern haben einen ver­trag­li­chen Anspruch auf eine Erfolgs­be­tei­li­gung. Allei­ne in der Indus­trie bezie­hen 86 % der Geschäfts­füh­rer eine Tan­tie­me, bei den Dienst­leis­tern sind es 73 %, die ihre Ver­gü­tung als Gewinn­be­tei­li­gung bezie­hen. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer wer­den danach in der Durch­schnitts­be­trach­tung bis zu 37.000 EUR weni­ger ver­die­nen. Dem Fremd-Geschäfts­füh­rer kön­nen mit Ablauf des Geschäfts­jah­res bis zu 44.000 EUR in der End­ab­rech­nung fehlen.

Die meis­ten Kollegen/Innen wur­den in den letz­ten Jah­ren erfolgs­ver­wöhnt und wer­den mit der Kür­zung leben kön­nen. Eini­ge Kollegen/Innen wer­den sich aber auch ein­ge­ste­hen müs­sen, dass sich Unter­neh­men in Bran­chen mit (andau­ernd) nied­ri­ger Umsatz- und EK-Ren­di­te auf Dau­er nicht mehr rech­nen wer­den. Ins­be­son­de­re älte­re Kollegen/Innen haben hier bereits die Reiß­lei­ne gezo­gen und ihre GmbH auf­ge­ge­ben – nicht zuletzt um zu ver­hin­dern, dass sie Mit­tel aus ihrer Alters­ver­sor­gung zuschie­ßen müs­sen. Für die betrof­fe­nen Geschäftsführer/Innen eine prag­ma­ti­sche und rea­lis­ti­sche Lösung.

Etwas vager sieht die Rech­nung für die Kollegen/Innen aus, die ihre Alters­ver­sor­gung aus eige­nen Mit­teln erwirt­schaf­ten müs­sen. Die Ansprü­che aus der Direkt­ver­si­che­rung sind in Fol­ge des Nied­rig­zins bereits seit Jah­ren kon­stant. Der mas­si­ve Geld­zu­fluss wird mit­tel­fris­tig Wir­kung zei­gen und Bar­ver­mö­gen und Ver­si­che­run­gen ent­wer­ten. Hier gilt es neu zu disponieren.

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GmbH/Strategie: Anregungen für die Zeit „danach“

In den meis­ten GmbHs ste­hen die The­men „Fol­gen der Coro­na-Kri­se”, „Taug­lich­keit des Geschäfts­mo­dells”, Digi­ta­li­sie­rung und Struk­tur­ver­än­de­run­gen der Märk­te auf der Tages­ord­nung in den Mee­tings und Pro­jekt­be­spre­chun­gen. Die Mit­ar­bei­ter haben vie­le Anre­gun­gen, Ideen und Inno­va­tio­nen ein­ge­bracht. Sinn­vol­le, über­fäl­li­ge, mach­ba­re, aber auch über­zo­ge­ne oder ein­fach nur unrea­lis­ti­sche. Auf­ga­be der Geschäfts­füh­rung ist es jetzt, zu ord­nen, zu gewich­ten, Schwer­punk­te zu set­zen und – natür­lich – Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Wich­tig ist dabei, die ein­zel­nen Maß­nah­men in den Gesamt­kon­text ein­zu­bau­en. Genau­so wich­tig ist es aber auch, mit den Mit­ar­bei­tern zu kom­mu­ni­zie­ren und Ihre Stra­te­gie zu erklä­ren und zu ver­mit­teln. Wem sage ich das. Ich möch­te Ihnen an die­ser Stel­le noch­mals stich­wort­ar­tig dar­stel­len, wel­che Kon­se­quen­zen aus der wirt­schaft­li­chen Kri­se für erfolg­rei­ches Wirt­schaf­ten gezo­gen wer­den müs­sen (soll­ten):

  • Stra­te­gie und Geschäfts­mo­dell: Ein­fach gesagt, aber im Ein­zel­fall schwer umzu­set­zen. Fakt ist, dass die Gene­ra­ti­on Inter­net (Digi­tal Nati­ves) kon­ti­nu­ier­lich Ver­ant­wor­tung und Posi­tio­nen in Gesell­schaft und Wirt­schaft über­nimmt – und auch als Ver­brau­cher und Kon­su­men­ten immer rele­van­ter wird. Vie­le Bran­chen sind dar­auf immer noch nicht ein­ge­stellt, ein­zel­ne Bran­chen wer­den aber auch über­haupt nicht mehr nach­ge­fragt wer­den. Markt­be­ob­ach­tung, Bench­mar­king, Ver­net­zung mit der (regio­na­len und inter­na­tio­na­len) StartUp‑, der Pri­vat-Equi­ty-Sze­ne und mit Digi­ta­li­sie­rungs-Initia­ti­ven sind wesent­li­che Ent­schei­dungs­hil­fen für die Neu­po­si­tio­nie­rung des Geschäfts­mo­dells. Auch der Kol­le­gen/In­nen-Aus­tausch, Zugang zu Exper­ten-Netz­wer­ken und qua­li­fi­zier­ten Infor­ma­ti­ons­quel­len sind unabdingbar.
  • Füh­rung: Geschäfts­füh­run­gen müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, immer öfter unter unsi­che­ren Bedin­gun­gen ent­schei­den zu müs­sen. Den­noch müs­sen Sie die Mit­ar­bei­ter von ihren Zie­len über­zeu­gen. Kon­flik­te sind dabei not­wen­di­ger Bestand­teil der Ver­än­de­rungs­kul­tur. Der Manage­ment-Bera­ter Rein­hard Spren­ger nennt das den „Stö­rungs­auf­trag der Unter­neh­mens­füh­rung”. Ihr Auf­ga­be besteht dar­in, die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den ein­zel­nen Bereichen/Projekten/Interessengruppen zu mode­rie­ren und auf die Unter­neh­mens­zie­le zu fokussieren.
  • Mitarbeiter/Innen: Die „Gene­ra­ti­on Home­of­fice” hat sehr schnell gelernt, dass eine gute Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on und die Über­nah­me von Ver­ant­wor­tung not­wen­di­ge Vor­aus­set­zun­gen für die Sys­tem­re­le­vanz ihres Arbeits­plat­zes sind. Auch Teams haben die Fähig­keit zur Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on, bis hin zur Fest­le­gung von eige­nen Zie­len und deren Umset­zung. Selbst-Manage­ment wird zu einer wich­ti­gen Qua­li­fi­ka­ti­on im Mitarbeiter-Recruiting.
  • Finan­zen: Rück­la­gen sind nicht nur Sicher­heit, son­dern ein ech­ter Wett­be­werbs­vor­teil und bie­ten dar­über hin­aus Chan­cen für eine geziel­te und sys­te­ma­ti­sche Aus­deh­nung der geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten (Zukäu­fe, Beteiligungen).
Wie inten­siv und coro­na-beschleu­nigt sich Struk­tur­wan­del gegen­wär­tig voll­zieht, offen­ba­ren die Ereig­nis­se um Kaufhof/Karstadt, Real (Ein­zel­han­del), VW, Hei­del­ber­ger Zement oder Thys­sen-Krupp (Pro­duk­ti­on), aber auch Luft­han­sa (Logis­tik) oder gan­ze Bran­chen wie Hotellerie/Gastronomie, Events und Mes­sen.  Schnel­ler als bis­her abzu­se­hen wer­den die­se groß­flä­chi­gen Ver­än­de­run­gen auch auf alle typisch mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men wir­ken. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie gefor­dert, die damit ver­bun­de­nen Her­aus­for­de­run­gen zu anti­zi­pie­ren und Ihren Kun­den jeder­zeit markt­taug­li­che Lösun­gen zu bieten.

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Geschäftsführer-Perspektive: Papier und Praxis

Rea­li­tät ist das Eine. Papier­form das Ande­re. Ob Hygie­ne-Vor­schrif­ten, Sicherheits‑, Pro­duk­ti­ons- oder Umwelt­stan­dards: Mit der ste­tig stei­gen­den Zahl gesetz­li­cher Vor­ga­ben hat sich eine Zer­ti­fi­zie­rungs-Indus­trie eta­bliert, die gut ver­dient und bei den Unter­neh­men zu einem fes­ten Kos­ten­be­stand­teil gewor­den ist. Im Gegen­zug gibt es den Frei­brief für´s Wei­ter­ma­chen. Mal auf einen ein­fa­chen Nen­ner gebracht. Vie­le Kollegen/Innen machen die Erfah­rung, dass die Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le das Unter­neh­men „nie von innen gese­hen hat” – die Pfle­ge­bran­che lässt grü­ßen. Auf der Agen­da der Poli­tik steht jetzt die Kon­flikt­mi­ne­ra­li­en­ver­ord­nung. Unter­neh­men, die Roh­stof­fe aus dem Aus­land bezie­hen, müs­sen ein Risi­ko­ma­nage­ment­sys­tem instal­lie­ren, das die Lie­fer­ket­ten auf Rechts­kon­for­mi­tät über­prüft. Ent­war­nung: Nicht not­wen­dig ist, einen Detek­tiv mit Vor-Ort-Ermitt­lun­gen zu beauf­tra­gen. Mit freund­li­chen Grüßen.

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Praktisch: Preise neu kalkulieren

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Controlling/Kalkulation Die bis zum 31.12.2020 begrenz­te Absen­kung der Mehr­wert­steu­er ist für vie­le Unter­neh­men Mög­lich­keit oder sogar Not­wen­dig­keit, die Prei­se neu zu justieren. Nut­zen Sie dazu unse­re prak­ti­schen Arbeits­hil­fen > Kal­ku­la­ti­on von Verkaufspreisen

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Digitales: Hygiene – neu erfinden

Smart Home” beinhal­tet alle digi­ta­len Inno­va­tio­nen, die den häus­li­chen Lebens­be­reich der Men­schen betref­fen – vom Sicher­heits­sys­tem bis zur intel­li­gen­ten Kli­ma­steue­rung, von Ale­xa bis zum digi­ta­len Ein­kauf von Lebens­mit­teln. In Fern­ost beschäf­tigt man sich jetzt mit der intel­li­gen­ten und ver­netz­ten Robo­tic-Toi­let­ten­an­la­ge – der IoT der japa­ni­schen Fir­ma Lixil Housing Tech­no­lo­gy. Der WC-Deckel öff­net auto­ma­tisch und wird im Win­ter vor­ge­wärmt. Geruchs-Emis­sio­nen wer­den ange­saugt und mit Plas­ma-Ionen neu­tra­li­siert. Die Rei­ni­gung erfolgt auf Knopf­druck mit einem kör­per­tem­pe­rier­ten Was­ser­strahl, die Trock­nung per Föhn. Gespült wird auto­ma­tisch. Anschlie­ßend wird des­in­fi­ziert. Und es wird wei­ter geforscht – etwa zur Anwen­dung in Kran­ken­häu­sern und Pfleg­hei­men. Per KI wer­den dort Urin und Stuhl auf Krank­heits­sym­pto­me ana­ly­siert und in der Krank­heits­ak­te ver­merkt. Auch Pana­so­nic und ande­re Play­er haben die­sen Markt der Zukunft ent­deckt und suchen bestän­dig nach neu­en Anwen­dun­gen und Lösun­gen. Die deut­schen Sani­tär-Her­stel­ler, Instal­la­teu­re und Ver­kaufs­pro­fis sind gefor­dert. Der deut­sche Her­stel­ler Gro­he hat unter­des­sen japa­ni­sche Eigen­tü­mer. Immer­hin: 20 Mil­lio­nen deut­sche Haus­hal­te sind neu zu bestü­cken und müs­sen auf­ge­rüs­tet werden.

Japan ist damit Vor­rei­ter, wie die wei­te­re Ent­wick­lung in der Hygie­ne- und Medi­zin­tech­nik aus­se­hen wird (kann). Robo­ter für die Medi­ka­men­ten­aus­ga­be (Pana­so­nic), Robo­ter, die Pati­en­ten in der Reha unter­stüt­zen oder tra­gen (Toyo­ta), Sprach­as­sis­ten­ten wer­den Pati­en­ten an die Ein­nah­me von Medi­ka­men­ten erin­nern oder zum Was­ser­trin­ken auf­for­dern. Das Wett­ren­nen ist eröffnet.

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GmbH/Finanzen: Gute Ideen für höhere Preise und mehr Umsatz

Prei­se erhö­hen oder die Mehr­wert­steu­er­sen­kung wei­ter­ge­ben? Nicht weni­ge Geschäftsführer/Innen spe­ku­lie­ren der­zeit über die Wir­kung einer ver­deck­ten Preis­er­hö­hung. Hilf­reich ist u. U. eine Kom­bi­na­ti­on der ver­schie­de­nen Preis­er­hö­hungs­sze­na­ri­en. Die erfolg­reichs­ten Stra­te­gien für ein neu­es Pri­cing sind:

  • Abge­speck­te Ver­sio­nen: Redu­zie­ren Sie Ihr Pro­dukt auf das Wesent­li­che. Bie­ten Sie Ihr Pro­dukt als Basis-Pro­dukt an. Das ermög­licht Ihren Kun­den mehr Flexibilität.
  • Zusatz­leis­tun­gen geson­dert berech­nen: Bie­ten Sie zu Ihrem Pro­dukt nur zusätz­lich berech­ne­te rund­her­um Leis­tun­gen. Die Kauf­ent­schei­dung wird entzerrt.
  • Pro­dukt und Ser­vice tren­nen: Ser­vice ist nicht nur ein Ver­kaufs­ar­gu­ment, son­dern ein eigen­stän­dig ver­kauf­ba­res Pro­dukt. Der Kun­de ist leich­ter bereit für einen wirk­li­chen Mehr­wert zu zahlen.
  • Verpa­ckun­gen ver­klei­nern: Klei­ne­re Ver­pa­ckun­gen sind teu­rer als gro­ße. Aber: Im Bewusst­sein des Kun­den sind klei­ne Packun­gen „Spar­pa­ckun­gen“.

Sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre Mit­ar­bei­ter für das Pri­cing. Die Mit­ar­bei­ter ken­nen die Kun­den, spre­chen regel­mä­ßig mit ihnen und wis­sen sehr genau, „wo es brennt“. Geben Sie den Mit­ar­bei­tern die Fle­xi­bi­li­tät, die sie brau­chen, um mit dem Kun­den fle­xi­bel und indi­vi­du­ell ins Geschäft zu kom­men. Dazu gehö­ren z. B. auch Preis­vor­ga­ben mit ver­kürz­ten Lauf­zei­ten – dass sie also bereit sind, nach einem Vier­tel oder einem hal­ben Jahr über neue Kon­di­tio­nen zu verhandeln.

Vor einer Preis­er­hö­hung gibt es zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten, Kun­den bei der Stan­ge zu hal­ten. Suchen Sie das Gespräch mit dem Kun­den (Stamm­kun­den) – es ist wich­ti­ger denn je. Jeder Kun­de bewer­tet die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on anders und hat ande­re Mög­lich­kei­ten damit umzu­ge­hen. Kom­mu­ni­zie­ren Sie Ihre Situa­ti­on, machen Sie dem Kun­den Ihre Situa­ti­on trans­pa­rent. Gehen Sie auf die Mög­lich­kei­ten des Kun­den ein. Beden­ken Sie dabei aber, dass sich Son­der­kon­di­tio­nen in der Bran­che schnell her­um­spre­chen und sich davon aus­ge­schlos­se­ne Kun­den benach­tei­ligt sehen.

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Neues Urteil: Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) hat in einem neu­en Urteil zur Reich­wei­te und zum Schutz von Geschäfts­ge­heim­nis­sen Stel­lung genom­men.  Geschütz­te Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se sind dabei alle auf ein Unter­neh­men bezo­ge­nen Tat­sa­chen, Umstän­de und Vor­gän­ge, die nicht offen­kun­dig sind. Das umfasst nicht nur kauf­män­ni­sche, son­dern auch betriebs­tech­ni­sche Infor­ma­tio­nen. Damit prä­zi­siert das BVerWG   erst­ma­lig die zuletzt zum 18.4.2019 neu gere­gel­te Rechts­la­ge nach dem Geschäfts­ge­heim­nis-Gesetz (BVerwG, Beschluss v. 5.3.2020, 20 F 3.19).

Im Ver­fah­ren woll­te ein Inge­nieur-Büro von einer wis­sen­schaft­lich-tech­ni­schen Bun­des­be­hör­de Zugang aus einem dort durch­ge­führ­ten Ver­fah­ren über die Bau­art­zu­las­sung von Geschwin­dig­keits­mess­ge­rä­ten gericht­lich durch­set­zen. Die Behör­de hat­te einen Teil der Unter­la­gen her­aus­ge­ge­ben und ledig­lich eini­ge Pas­sa­gen in den Unter­la­gen geschwärzt und als geheim­hal­tungs­wür­dig gekenn­zeich­net. Zu Recht – wie die Rich­ter des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts jetzt bestä­tig­ten. Das Urteil ist abschlie­ßend und rechtskräftig.

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Sommerpause: Mehr Möglichkeiten für kurzfristige Beschäftigungen

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) hat eine Aus­nah­me­re­ge­lung für kurz­fris­ti­ge Beschäf­ti­gung – also Aus­hil­fen von Schü­lern und für befris­te­te Jobs für Schul­ab­gän­ger – über den Som­mer 2020 beschlos­sen. Danach gilt: Kurz­fris­ti­ge Beschäf­ti­gun­gen sind übli­cher­wei­se von der Kranken‑, Pfle­ge- und Ren­ten­ver­si­che­rung befreit, soweit die Beschäf­ti­gung längs­tens über 3 Mona­te oder 70 Arbeits­ta­ge andau­ert. Die­se Zeit­gren­zen sind über­gangs­wei­se für den Zeit­raum vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020 auf 5 Mona­te bzw. 115 Arbeits­ta­ge erhöht (Sozi­al­schutz­pa­ket vom 27.3.2020, Feri­en­jobs und Corona).

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GmbH/Recht: Rechtsstreitigkeiten bleiben liegen

Coro­na- bedingt wur­den in den letz­ten Mona­ten auch zahl­rei­che Ver­fah­ren, in denen es um recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen um GmbH-The­men ging, aus­ge­setzt, da die Abstands­re­ge­lun­gen umge­setzt wer­den muss­ten. Inzwi­schen haben sich die Jus­tiz­be­hör­den dar­auf ver­stän­digt, sog. Baga­tell­ver­fah­ren beschleu­nigt zu ver­han­deln. GmbH-The­men pro­fi­tie­ren davon aller­dings nicht. Die wer­den wegen höhe­rer Streit­wer­te vor den Kam­mern für Wirt­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten und damit vor dem Land­ge­richt verhandelt.

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Neues Urteil:  Korrekte Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

In einer Ent­schei­dung des Lan­des­ar­beits­ge­richts (LAG) Köln hat das Gericht jetzt ver­bind­lich fest­ge­stellt, was Arbeit­ge­ber bei der Aus­stel­lung eines qua­li­fi­zier­ten Zeug­nis­ses  in Sachen Datie­rung beach­ten müs­sen. Danach gilt: „Das Zeug­nis­da­tum, mit dem ein qua­li­fi­zier­tes Arbeits­end­zeug­nis ver­se­hen wird, hat regel­mä­ßig den Tag der recht­li­chen Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses zu bezeich­nen, nicht dage­gen den Tag, an dem das Zeug­nis tat­säch­lich phy­sisch aus­ge­stellt wor­den ist” (LAG Köln, Urteil v. 27.3.2020, 7 Ta 200/19).

Dar­auf soll­ten Sie es nicht ankom­men las­sen. Zumal es unter­des­sen häu­fi­ge Pra­xis von gekün­dig­ten Arbeit­neh­mern ist, mit anwalt­li­cher Bera­tung sys­te­ma­tisch nach Feh­lern im Kün­di­gungs­ver­fah­ren zu fahn­den und es auf eine güt­li­che Ver­stän­di­gung – im Sin­ne einer Abfin­dung – ankom­men zu lassen.

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GmbH/Recht: gUG (haftungsbeschränkt) ist möglich

Eine Unter­neh­mer­ge­sell­schaft   (haf­tungs­be­schränkt) ist – wie die gemein­nüt­zi­ge GmbH – auch als Rechts­form für eine gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft recht­lich zuläs­sig und muss vom Regis­ter­ge­richt auch so ein­ge­tra­gen wer­den. Nach einem Grund­satz-Beschluss des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) sieht kei­ne Gefahr der Irre­füh­rung des Publi­kums. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass die Gemein­nüt­zig­keit im Gegen­stand der UG kor­rekt aus­ge­wie­sen wird. Dazu der BGH: „Die Tat­sa­che, dass die Zuläs­sig­keit der Bezeich­nung als „g”-Gesellschaft nicht auch aus­drück­lich für die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft gere­gelt wur­de, ist „ver­mut­lich ein Redak­ti­ons­ver­se­hen” des Gesetz­ge­bers” (BGH, Beschluss v. 28.4.2020, II ZB 13/19).

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Eine infor­ma­ti­ve Lek­tü­re und ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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