Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Versicherungspflicht von Selbstständigen vorlegen. Noch gibt es keine Aussagen dazu, ob auch nicht pflichtversicherte (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs oder Unternehmergesellschaften (UG) davon betroffen sein werden. Für viele UG-Gründer ist diese Rechtsform eben genau deswegen interessant, weil sie nicht die hohen Pflichtbeiträge verdienen und abführen müssen und sich parallel dazu eine eigene Altersversorgung mit besserer Rendite erwirtschaften wollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Schlagwort: Sozialversicherung
Volkelt-Brief 03/2018
- Haftung – NEU: Ihr Steuerberater muss SIE eindeutig warnen + Bürokratie und Steuern: Über diese Themen ärgern sich die Kollegen + Digitalisierung: IT-Sicherheitslücken sind kein Grund zum Stillstand + GeschäftsführerIn privat: Neue Spielregeln für private Verluste + Haftung: Neue Dimensionen für eine Insolvenzverschleppung + Sozialabgaben: Keine Pflichtversicherung des Geschäftsführers bei Schachtelbeteiligung + Geschäftsführerinnen: GmbHs fest in Männerhand
BISS … die Wirtschaft-Satire
Nur wenn laut Gesellschaftsvertrag Beschlüsse mit qualifizierter 75 %-Mehrheit gefasst werden müssen, liegt eine sog. Sperrminorität vor. Folge: Die 26-%-Beteiligung alleine genügt nicht für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers (Sozialgericht Stuttgart, Urteil v. 18.8.2016, S 17 R 747/14, rechtskräftig) …
Volkelt-Brief 45/2017
Empörend: Zweierlei Maß bei Sozialversicherungs-Betrug + Geschäftsbericht: ACHTUNG – das Finanzamt liest mit ! + Digitalisierung: BIG DATA macht das Rennen – Ihre Chance als „Kleiner“ + Arbeitsrecht (1): Eckpunkte der neuen Entsende-Richtlinie + Arbeitsrecht (2): Verlängerte Kündigungsfristen für die Mitarbeiter + Geschäftsführer privat: Rechtsschutz für Klage wegen Dieselgate + GmbH-Steuern: Endgültiges „Aus” für steuerliche Sanierungshilfe
BISS … die Wirtschaft-Satire
Viele auch kleinere Unternehmen überbrücken Ausfälle von Mitarbeitern, Ferien-Vertretungen oder auftragsbedingte Überkapazitäten mit der Einstellung von kurzfristig Beschäftigten. Vorteil: Der Lohn ist bei nicht berufsmäßiger Ausübung sozialversicherungsfrei und wird ggf. nur pauschal besteuert (25 %). Nachteil: …
Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie in der wirtschaftlichen Krise mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes handeln. Das betrifft z. B. auch die fällige Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Wichtig: …
Volkelt-Brief 01/2013
Themen heute: Haftung Der Fall Suhrkamp – Vorsicht bei der Vermischung von GmbH- und Privatinteressen + GmbH-Krise: Sozialversicherungsbeiträge richtig anweisen + GmbH-Finanzen: Gute Noten für Online-Finanzierer Bankless24 + Vorsorge: Spät-Gründer: Bessere Altersvorsorge mit der kleinen AG + GmbH-Steuern: Verfahren gegen Mindestbesteuerung hat keine Aussicht auf Erfolg + Vorsicht: Finanzbehörden wollen älteren Geschäftsführern Zusatzverdienst besteuern + BISS …
Sozialversicherung
War es noch bis vor einigen Jahren Ziel zumindest des Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführers, sich mit der gesetzlichen/freiwilligen Mitgliedschaft in der Sozialversicherung ein zweites oder drittes sicheres Standbein für die Zukunft zu sichern, hat sich die Situation in den letzten Jahren völlig verändert. Die Beitragshöhe steht in keinem Verhältnis mehr zu den zu erwartenden Leistungen, der Leistungskatalog der Krankenkassen ist drastisch reduziert worden und auch die bis zuletzt attraktiven Leistungen der Unfallversicherung sind unterdessen so eingeschränkt, dass die gesetzliche Sozialversicherung – sei es als Pflicht- oder Freiwillige Versicherung auf Antrag – nicht lohnt. Auch die zunehmenden rechtlichen Unsicherheiten, die für den Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer bei Inanspruchnahme von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bestehen, führen zu einer immer breiteren Abkehr von dieser Form der Zukunftssicherung.
Waren die Gesetzlichen Sozialversicherer und Ersatzkassen lange bemüht, auch Gesellschafter-Geschäftsführer in den Kreis der Versicherten (zwangsweise) einzubeziehen, so hat sich dieser Trend unterdessen deutlich umgekehrt. Zwar wird kein Gesellschafter-Geschäftsführer ausgegrenzt. Aber: Will er im Ernstfall Leistungen z. B. Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen, muss er damit rechnen, dass die Rechtsgrundlagen seiner Mitgliedschaft erneut geprüft werden und – schon bei geringer Beteiligung an der GmbH – ein Rechtsanspruch auf Leistungen nachträglich abgesprochen wird.
Das ist besonders ärgerlich, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer bis dahin meistens schon jahrelange Beiträge gezahlt hat. Der Rückzahlungsanspruch für diese Beiträge besteht aber nur für vier Jahre. Das zuviel gezahlte Geld ist verschenkt, weil der Beitragszahlung keine Leistung gegenübersteht.
Für den nicht-beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wie auch für den Fremd-Geschäftsführer gilt es damit, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihn als nicht abhängig Beschäftigten und damit als sozialversicherungsfrei einstufen.
TIPP: Als abhängig beschäftigter Fremd-Geschäftsführer und als Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, der Sie in erster Linie die operativen Geschäfte führen, aber kaum Einfluss auf die unternehmerischen Geschicke der GmbH haben, können Sie zumindest von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung profitieren. Ist der Job risikobehaftet und wird ein Gehalt gezahlt, das deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann rechnet sich dies – Mindestbeitragsleistung: insgesamt 60 Monate – bei einem Arbeitslosengeld für ½ bis 1 Jahr durchaus.
Nach der gesetzlichen Rentenversicherung versuchen sich nun auch die ersten Krankenkassen daran, die spezielle Gesetzeslage für GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer zu Ihren Gunsten zu nutzen. Beispiel: In einer Familien-GmbH & Co. KG ist die Ehegattin …
Volkelt-Brief 27/2012
Themen heute: Da staunen Ihre Besucher – Kundenorientierung fängt beim Parkplatz an + Firmen Hotline und Kunden-Telefon: Die neuen Vorschriften für Warteschleifen + Bonitätsprüfung: Doppelte Kontrolle schützt vor Überraschungen – eine simple Idee aus der Praxis + Urlaubs-Aushilfen: Was geht und was nicht geht + Vorsicht: Damit die Vorstreuer nicht verloren geht + Finanzen: Alte Konto-Nummern bleiben bis 2016 – auch das Lastschriftverfahren brauchen Sie nicht umzukrempeln + BISS (heute: Schäuble: Feinschmecker und Big-Brother-Award-Preisträger) …