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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 14/2013

The­men heu­te: Home-Office: Gute Ergnzung, aber auch nicht mehr +  GmbH-Finan­zen: Was steht im Gesell­schafts­ver­trag? + Füh­rungs­feh­ler: So geht „Dele­gie­ren“ rich­tig + Inter­net: Alles Wis­sen, was die eige­ne GmbH im Netz macht + Gesell­schafts­recht: Kom­ple­men­tär-GmbH in der Publi­kums-KG hat kein Anrecht auf Mehr­heits-Stimm­recht + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter-Beschluss allei­ne reicht nicht ausIntra­net vor Inter­net: Betriebs­rat muss sich ent­schei­denBISS …

 

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GmbH-Recht: Gesellschafter-Beschluss alleine reicht nicht aus

Für Beschlüs­se der Gesell­schaf­ter, die Ände­run­gen des Gesell­schafts­ver­tra­ges beinhal­ten, müssen …

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Keine Eintragung des neuen Geschäftsführers bei ungeklärtem Rechtsstreitigkeiten

Ist unge­klärt, ob der Beschluss zur Abberufung/Berufung des in einer Zwei­per­so­nen-GmbH auf der Grund­la­ge eines kor­rek­ten Gesell­schaf­ter­be­schlus­ses zustan­de gekom­men ist, …

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Volkelt-Brief 34/2012

The­men heu­te: Intel­li­gen­te Lösun­gen gegen den Fach­kräf­te-Man­gel – las­sen Sie sich Etwas ein­fal­len (Events, GPS-Tou­ren u.v.m.) + Jah­res­ab­schluss ver­passt: Als Geschäfts­füh­rer rsik­ie­ren Sie Ihren Job + BGH-aktu­ell: Geschäfts­füh­rer muss jeder­zeit den Über­blick über die GmbH-Finan­zen haben + Ärger mit dem Gewer­be­amt: Unter­sa­gungs­an­zei­ge für den Geschäfts­füh­rer gilt immer nur für die­se eine Bran­che + BISS

 

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Volkelt-Brief 19/2012

The­men heu­te: Geze­ter um Mana­ger-Gehäl­ter scha­det allen mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men + FG Düs­sel­dorf: Zeit­wert­kon­to-Modell geht doch für Geschäfts­füh­rer + Fahr­ten­buch: Beach­ten Sie unbe­dingt die Vor­ga­ben des FA und des BFH + Manage­ment-Board: GmbHs müs­sen das intern regeln + BISS

 

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Geschäftsführungs-Sprecher und Stellvertreter werden nicht ins Handelsregister eingetragen

In Anleh­nung an inter­na­tio­na­les Gesell­schafts­recht und moder­ne Unter­neh­mens­füh­rung (Manage­ment-Board) gehen immer mehr mit­tel­stän­di­sche GmbHs dazu über, das Geschäfts­­­­füh­rungs-Gre­mi­um arbeits­tei­lig zu orga­ni­sie­ren. Ähn­lich dem AG-Vor­stand­s­­vor­sit­zen­den wird so ein Vor­sit­zen­der bzw. ein Stell­ver­tre­ter des Vor­sit­zen­den mit ent­spre­chen­den Rech­ten und Pflich­ten ein­ge­rich­tet. Nach aktu­el­ler Recht­spre­chung wer­den sol­che Funk­tio­nen aber nicht in das Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen (OLG Mün­chen, Urteil vom 5.3.2012, 31 Wx 47/12).

Für die Pra­xis: Im Innen­ver­hält­nis sind die­se Gestal­tun­gen aber rechts­wirk­sam. Dazu not­wen­dig ist aber eine ent­spre­chen­de Aus­ge­stal­tung des Gesell­schafts­ver­tra­ges. U. U. genügt eine sol­che Rege­lung im Rah­men einer Geschäfts­ord­nung, die als Bestand­teil im Gesell­schafts­ver­trag ver­an­kert ist. Zu beach­ten ist aber die gesetz­li­che Ver­tre­tungs­macht des Geschäfts­füh­rers, die ihm laut GmbH-Gesetz bzw. mit der Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter zusteht.

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Volkelt-Brief 28/2010

Heu­te: ELENA – wie de Staat Mil­li­ar­den ver­schwen­det und was Sie dage­gen tun kön­nen + Nach­träg­lich Steu­ern zurück for­dern: BMF ermög­licht bes­se­ren Ver­lust- und Zins­ab­zug bei Ver­kauf der GmbH + Aus dem Som­mer­fest Wer­bungs­kos­ten machen + BGH: weni­ger Büro­kra­tie und Klein­ge­druck­tes + Kurz­ar­bei­ter­geld geht noch bis 2012 + u.v.m.